Zum Inhalt springen

Vor Gericht Dealer verkauften online Drogen im Wert von 1.7 Millionen Euro

Drei Männer aus Deutschland haben im grossen Stil Drogen im Darknet verkauft. Nun wurden sie verurteilt.

Drei Männer nutzten das Darknet sowie mehrere Messengerdienste, um grosse Mengen Drogen zu verkaufen. Darunter waren 14.3 Kilogramm Kokain sowie Marihuana, Haschisch, Ecstasy und halluzinogene Pilze. Von ihren Kunden liessen sie sich mit Kryptowährungen bezahlen.

Eingekauft haben die Deutschen die Drogen in Deutschland, dann schmuggelte sie einer der Männer im Auto in die Schweiz, wo er wohnhaft ist. Verschickt wurden sie dann in der Schweiz per Post.

Wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz hat das Zürcher Bezirksgericht die drei Männer nun schuldig gesprochen. Der 49-jährige Hauptbeschuldigte wurde zu 12 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Die beiden Mittäter erhielten Strafen von 45 respektive 40 Monaten. Alle drei Männer werden zudem des Landes verwiesen.

Drogen im Wert von 1.7 Millionen Euro

Der Wert der verkauften Drogen wird auf 1.7 Millionen Euro geschätzt, deshalb muss der Hauptbeschuldigte dem Staat eine Million Franken bezahlen. Zudem wurde er wegen Geldwäscherei verurteilt. Denn durch die Bezahlung mit Kryptowährungen versuchte er, die Herkunft des Drogengeldes zu verschleiern.

An der Gerichtsverhandlung Ende Mai sagte der Verteidiger des 49-Jährigen, dass tatsächlich viel weniger Drogen verkauft worden waren. Es seien auf den Darknet-Plattformen viele Scheinkäufe gemacht worden, um eine gute Bewertung zu erhalten.

Sowieso betrieb der ehemalige Finanzanalyst sein Geschäft mit grosser Akribie. Er pflegte ausführlich seinen Auftritt auf den Online-Marktplätzen und liess das Kokain mehrfach im Drogen­informations­zentrum der Stadt Zürich testen, um einen hohen Reinheitsgrad garantieren zu können.

Ermittlungen mit versteckten Kameras und Mikrofonen

Auch die Ermittlungen der Behörden waren in diesem Fall des modernen Drogenhandels sehr aufwendig. Versteckte Kameras und Mikrofone wurden in einer Basler Mansardenwohnung installiert, die die Täter für den Drogenverkauf gemietet hatten. Dort führte die Polizei auch mehrere verdeckte Hausdurchsuchungen durch.

Das Urteil des Zürcher Gerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an die nächste Instanz weitergezogen werden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12.6.2025, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel