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Vor Konferenz im Dezember Kommission des Nationalrats fordert Nein zum UNO-Migrationspakt

  • Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) empfiehlt dem Bundesrat, dem UNO-Migrationspakt nicht zuzustimmen.
  • Der Beschluss wurde mit 15 zu 9 Stimmen gefasst.
  • Der Bundesrat möchte dem Pakt an der Konferenz vom 10. und 11. Dezember in Marokko zustimmen.

Die Kommission sei sich bewusst, dass es sich beim Migrationspakt um eine nicht rechtlich verbindliche Absichtserklärung handle. Dennoch sollte sich die Schweiz nicht international für Zielsetzungen einsetzen, die in Widerspruch zu nationalem Recht treten könnten, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste.

Entscheid liegt allein beim Bundesrat

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Der Bundesrat kann dem Migrationspakt in eigener Kompetenz zustimmen. Die Aussenpolitischen Kommissionen werden konsultiert. Die Staatspolitischen Kommissionen fühlen sich aber auch angesprochen, weil es ums Thema Migration geht. Die SPK des Nationalrats hat sich deshalb aus eigenem Antrieb damit beschäftigt. Die SPK des Ständerats wird es auch noch tun.

Vor zwei Wochen hat die nationalrätliche SPK eine Motion verabschiedet, die verlangt, dass der Bundesrat die Zustimmung des Parlaments braucht, um den Pakt zu unterzeichnen. Laut Angaben von SPK-Präsident Kurt Fluri (FDP/SO) hat das vor allem taktische Gründe. Es ist der Weg, das Thema Migrationspakt überhaupt ins Parlament zu bringen. Sonst würde es nur im Rahmen von Kommissionssitzungen verhandelt. Dem Bundesrat die Kompetenz wegzunehmen, einem solchen Pakt zuzustimmen, braucht laut Fluri eine Verfassungsänderung. Das ist vor dem 10./11. Dezember, wenn der Pakt unterzeichnet werden soll, nicht mehr möglich.

Insgesamt geht es mit den Positionsbezügen der Kommissionen offenbar darum, Druck auf den Bundesrat auszuüben, um seinen Entscheid zu beeinflussen und allenfalls aufzuschieben. Am Dienstag wird sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats auch mit der Frage beschäftigen.

Mitspracherecht des Parlaments gefordert

An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission gefordert, dass das Parlament entscheiden kann. Sie beschloss eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament den Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. Der Zweck sei es insbesondere, vom Bundesrat bis zur Wintersession genauer über die Tragweite des Migrationspaktes informiert zu werden, schrieb die SPK dazu. Die Ständeratskommission erwägt, dasselbe zu fordern, hat aber noch nicht entschieden.

Die Befürworter des Migrationspaktes sind der Ansicht, dass Migration nur im internationalen Kontext sinnvoll angegangen werden kann. Die Zusammenarbeit sei auch im Interesse der Schweiz, argumentieren sie.

Das will der UNO-Migrationspakt

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Das Dokument enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen Umsetzungsinstrumenten. Laut dem Bundesrat geht es darum, gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren.

Dazu gehören Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration.

Der Bundesrat hat den Pakt, an dessen Ausarbeitung die Schweiz beteiligt war, bereits analysieren lassen und ist zum Schluss gekommen, dass der Inhalt den Interessen der Schweiz entspricht. Die Schweiz setze die Empfehlungen bereits um, betont er. Innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf.

Abweichung in einem Punkt

Eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz gibt es in einem Punkt. Dabei geht es um die Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren. In der Schweiz ist diese möglich, der Migrationspakt empfiehlt, davon abzusehen. Diese Abweichung will der Bundesrat in einer Erklärung festhalten. Da jeder Staat frei entscheiden könne, welche Umsetzungsinstrumente er nutzen möchte, sei dies kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen, hielt der Bundesrat fest.

Gegen den Migrationspakt stellt sich vorab die SVP, im Einklang mit rechten Parteien in anderen Ländern. Dieser bringe den weltweit freien Personenverkehr, behauptet sie. Im Migrationspakt steht allerdings ausdrücklich, die Staaten könnten ihre eigene nationale Migrationspolitik bestimmen und innerhalb ihres Rechtsraumes die Migration regeln. Dabei könnten sie zwischen regulärer und irregulärer Migration unterscheiden.

Mehrere Länder haben sich bereits zurückgezogen

Die UNO-Generalversammlung hatte den «Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration» im laufenden Jahr verhandelt. Nach Österreich, Tschechien, Ungarn, Australien und den USA hat am Freitag auch Polen angekündigt, den Migrationspakt nicht mitzutragen.

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