Zum Inhalt springen

Header

Audio
Ein Mann soll 35 minderjährige Mädchen und junge Frauen an der Aare belästigt haben
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 12.02.2024. Bild: Imago images
abspielen. Laufzeit 1 Minute 25 Sekunden.
Inhalt

Vorfälle an der Aare (SO) Mann soll 35 Mädchen und junge Frauen sexuell belästigt haben

  • Zwischen 2017 und 2022 wurden immer wieder exhibitionistische Vorfälle an der Aare gemeldet.
  • In diversen Solothurner Gemeinden wurden minderjährige Mädchen und junge Frauen durch damals Unbekannte belästigt.
  • Im Juli 2022 nahm die Polizei dann eine verdächtige Person fest.
  • Nun ist der 54-Jährige wegen mehrfachen Exhibitionismus und sexueller Handlungen angeklagt.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, vor insgesamt 35 minderjährigen Mädchen und jungen Frauen exhibitionistische und sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Meldungen gab es damals aus den Solothurner Gemeinden Ober- und Niedergösgen, Schönenwerd, Wöschnau, Winznau und Erlinsbach. Hier konnte die Polizei schliesslich den mutmasslichen Täter im Juli 2022 festnehmen.

Nun seien die Ermittlungen abgeschlossen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Mann werde sich insbesondere wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfachen Exhibitionismus vor Gericht verantworten müssen. Er soll Kinder im selben Zeitraum an der Aare auch angefasst haben, deshalb die Anklage wegen sexueller Handlungen.

Mutmasslicher Täter auf freiem Fuss

Der 54-Jährige sei teilweise geständig, schreibt die Solothurner Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung weiter. Der Mann befinde sich unter Ersatzmassnahmen auf freiem Fuss. Welche genau, das gibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht bekannt. Möglich wären Fussfesseln, regelmässiges Melden bei den Behörden oder ein Aufenthaltsverbot in der Gegend der Tatorte.

Was sagt das Schweizer Gesetz?

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: imago images

Gemäss  Art. 194 Abs. 1 im Strafgesetzbuch der Schweiz wird auf Antrag mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt.

Darunter ist das bewusste Zurschaustellen der Sexualorgane aus sexuellen Beweggründen zu verstehen, bzw. das Entblössen des männlichen Glieds vor einem ahnungslosen Opfer zum Zweck der Erregung oder Befriedigung der Geschlechtslust.

Noch ist unklar, wann die Gerichtsverhandlung vor dem Solothurner Amtsgericht stattfinden wird. Auch das geforderte Strafmass ist noch nicht bekannt.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 12.02.2024, 12:03 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel