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Vorschlag ist vom Tisch Parlament will keine Durchdiener im Zivilschutz

  • Zivilschützer können ihren Dienst auch künftig nicht am Stück leisten.
  • Das hat der Ständerat – wie zuvor der Nationalrat – so entschieden.
  • Ein entsprechender Vorschlag des Bundesrates ist damit vom Tisch.

Die kleine Kammer diskutierte zu Beginn der Herbstsession über die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes. Bei der Frage des Durchdienens folgte sie oppositionslos der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) und der grossen Kammer.

Wäre es nach dem Bundesrat gegangen, hätte im Zivilschutz in bestimmten Funktionen der Dienst auch am Stück geleistet werden können. Die Dienstdauer für Durchdiener hätte 245 Tage betragen.

Es gibt für Durchdiener im Zivilschutz nur wenige Einsatzmöglichkeiten.
Autor: Josef Dittli Ständerat (FDP/UR)

Kommissionspräsident Josef Dittli (FDP/UR) sagte, üblich seien um die 80 Diensttage. Ein Dienst von 245 Tagen sei daher wenig attraktiv. «Zudem gibt es für Durchdiener im Zivilschutz nur wenige Einsatzmöglichkeiten.»

Einsätze im benachbarten Ausland

Einverstanden zeigte sich der Ständerat damit, Zivilschützer bei grossen Katastrophen auch ins Ausland zu schicken, aber nur in Nachbarländer. Die Mehrheit hielt weltweite Einsätze – zum Beispiel in Afrika – für problematisch, da es dem Zivilschutz an den dafür nötigen Führungsstrukturen fehle.

Neu ist auch, dass Personen bis fünf Jahre nach ihrer Entlassung aus der Schutzdienstpflicht wieder aufgeboten werden können. Die Räte schrieben ins Gesetz, dass dies namentlich im Fall von bewaffneten Konflikten geschehen soll. Der Bundesrat hatte eine offenere Fassung vorgeschlagen.

Explizit ins Gesetz schreiben will der Ständerat ausserdem, dass der Bund Alarmierungs- und Informationssysteme auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich macht. Er tat dies entgegen dem Rat von Verteidigungsministerin Viola Amherd. Sie verwies auf die seit Oktober betriebene Alertswiss-App und die bestehende Gesetzgebung.

Kürzere Dienstpflicht im Zivilschutz

Einig sind sich die Räte, dass mit der Gesetzesrevision die Zivilschutzdienstpflicht verkürzt werden soll. Heute dauert sie vom 20. bis zum 40. Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.

«Hauptproblem nicht gelöst»

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Das Hauptproblem, die tiefen Bestände im Zivilschutz und die Rekrutierung, werde mit der Vorlage nicht gelöst, und dies trotz eines Hilferufes der Kantone, kritisierte Thomas Minder (parteilos/SH) in der Eintretensdebatte. Bundesrätin Viola Amherd konterte, dass zu diesem Thema bis Ende 2020 eine Analyse vorliegen werde. Doch auch die Bestände der Armee müssten gesichert werden, gab sie zu bedenken.

Neu soll die Dienstpflicht frühestens mit Beginn des 19. Altersjahrs beginnen und spätestens im 36. Altersjahr enden. Insgesamt soll sie zwölf Jahre dauern. Hat ein Zivilschützer vor Ablauf der zwölfjährigen Dienstpflicht zusammengezählt 245 Diensttage geleistet, soll er entlassen werden.

Einig sind sich die Räte auch, den Sanitätsdienst im Zivilschutz nicht wieder einzuführen, wie dies der Bundesrat wollte. Auch hier folgte der Ständerat oppositionslos dem Nationalrat. Am Ende hiess der Ständerat das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz mit 41 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Mit wenigen Differenzen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.

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