- Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat gegen 39 Firmen ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet.
- Sie sollen nicht alle Einnahmen deklariert und zu Unrecht Mehrwertsteuern zurückgefordert haben.
- Das Bundesstrafgericht hat in diesem Zusammenhang die Entsiegelung von Dokumenten gutgeheissen.
Bei allen Firmen war eine Person beteiligt, bei der die Waadtländer Polizei im Juli zahlreiche Unterlagen sicherstellte. Die Behörde hatte die Entsiegelung beantragt.
Aus dem Urteil geht hervor, dass der Beschuldigte Firmen Konkurs gehen liess. Obwohl diese aus dem Mehrwertsteuerregister gelöscht wurden, stellte er weiter Rechnungen aus, mit denen auch die Mehrwertsteuer eingefordert wurde.
Zudem sollen die mit ihm verbandelten Firmen nicht alle Einnahmen deklariert haben. Der Schaden beläuft sich auf 2,1 Millionen Franken.
Waadtländer Arbeitslosenkasse verlor Millionen
Zudem ist bekannt, dass zahlreiche Baufirmen seit 2013 fiktive Angestellte gemeldet hatten, um bei einem Firmenkonkurs an Insolvenzentschädigungen zu kommen.
Damit gingen der Arbeitslosenkasse Waadt vermutlich drei Millionen Franken verloren.