- Die Altersgrenze für Bundesanwälte soll nicht erhöht werden. Mit 12 gegen 11 Stimmen und zwei Enthaltungen hat die Rechtskommission des Nationalrates einen Vorstoss der ständerätlichen Schwesterkommission abgelehnt.
- Die Erhöhung der Altersgrenze auf 68 Jahre war angestrebt worden, um die Auswahl an möglichen Kandidatinnen und Kandidaten zu vergrössern.
- Offen bleibt, ob in der Frühlingssession ein neuer Bundesanwalt als Nachfolger von Michael Lauber gewählt werden kann.
«Nicht während des Spiels die Spielregeln ändern.» Damit begründet Vizepräsidentin Christa Markwalder (FDP/BE) die äusserst knappe Entscheidung der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Und darum soll die Altersgrenze für Bundesanwältinnen und Bundesanwälte nicht auf 68 Jahre erhöht werden.
Damit stellt sich die RK-N gegen die Rechtskommission des Ständerats. Diese wollte die Altersgrenze neu auf 68 Jahre festsetzen. Gemäss heutiger Regelung ist für Bundesanwälte mit 65 Jahren und für Bundesanwältinnen mit 64 Jahren die Altersgrenze erreicht.
Die Gesetzesänderung sollte die Altersgrenze an jene der Bundesrichterinnen und Bundesrichter angleichen. Aktuell sind sechs Richterinnen und Richter am Bundesgericht bereits über dem ordentlichen Pensionsalter.
Schwierige Kandidatensuche
Doch warum wird gerade jetzt über die Altersgrenze diskutiert? Es geht um den vakanten Posten von Bundesanwalt Michael Lauber. Die Neubesetzung gestaltet sich äusserst schwierig. Die Stelle war bereits einmal ausgeschrieben, aber keiner der Bewerber überzeugte die parlamentarische Gerichtskommission.
Deshalb musste sie die Stelle im November vergangenen Jahres ein zweites Mal ausschreiben. Sie regte gleichzeitig an, die Altersgrenze zu erhöhen. Eine Rolle gespielt haben dürfte auch die Bewerbung von Thomas Würgler, dem ehemaligen Kommandanten der Kantonspolizei Zürich. Nach geltendem Recht ist er mit 65 Jahren bereits zu alt für den Posten als Bundesanwalt.
«Skeptisch bei Einzelfall-Gesetzgebungen»
Dass nun mitten in einem Bewerbungsverfahren das Gesetz geändert werden soll, sieht Markwalder kritisch: «Der Konnex mit der aktuellen Wahl war sehr offensichtlich. Wir sind sehr skeptisch bei Einzelfall-Gesetzgebungen.»
Zudem habe ein Bundesanwalt mehr Führungs- und Managementaufgaben als ein Bundesrichter. Die Entscheidung, die Altersgrenze nicht zu erhöhen, sei auch keine Entscheidung gegen konkrete Personen, sondern genereller Natur.
Andrea Caroni (FDP/AR), der die Gerichtskommission des Ständerats präsidiert, befürwortet eine Anpassung der Altersgrenze. Diese sei auch unabhängig vom aktuellen Verfahren sinnvoll. Eidgenössische Richterinnen und Richter könnten aktuell bis Alter 68 im Amt bleiben, Mitarbeitende in der Bundesverwaltung sogar bis 70. Daher sei eine Altersgrenze für das wichtige Amt des Bundesanwaltes nicht ersichtlich, sagt Caroni.
Altersgrenze noch nicht vom Tisch
Trotz der Entscheidung der nationalrätlichen Rechtskommission könnte die Altersgrenze eines Bundesanwalts auf 68 Jahre angehoben werden. Über eine allfällige Gesetzesänderung muss das Parlament entscheiden.
Damit muss sich die Wahl eines neuen Bundesanwaltes nicht zwingend verzögern. Andrea Caroni sagt, man werde nun alle Dossiers sichten und Ende Februar allfällige Kandidaturen vorschlagen. Sei für Topkandidaturen eine Erhöhung der Altersgrenze notwendig, könne man abwarten. Caroni ist zuversichtlich, dass das Parlament einer Anpassung der Altersgrenze zustimmen wird.