Kaum sind die Wahlunterlagen verschickt, mehren sich auch die Meldungen über Pannen. In mindestens sechs Kantonen wurden offenbar fehlerhafte Wahlunterlagen versendet. Bereits vor den Wahlen 2015 war dies geschehen. Damals waren der Kanton Graubünden, das Wallis, der Kanton Jura sowie der Kanton Luzern betroffen. Heute sind dies:
Wallis : In mindesten vier Gemeinden sind unvollständige Wahlunterlagen versendet worden. Die Gemeinde Stalden ist mit rund 200 fehlerhaften Unterlagen am stärksten betroffen. Die Ursache des Fehlers liege bei der Druckerei, sagte der zuständige Dienstchef Maurice Chevrier. Er bestätigte damit gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der Zeitung «Walliser Bote». Zwei oder drei Fälle habe es in Crans-Montana gegeben, in Liddes seien es etwa 10 Fälle gewesen, sagte Chevrier. Zu einem Einzelfall kam es in Naters.
Insgesamt handle es sich um ein marginales Problem, sagte Chevrier. Sollte ein Wahlzettelheft unvollständig sein oder Fehler enthalten, könne bei der Gemeindeverwaltung ein neues Wahlzettelheft beantragt werden. Es handelt sich dabei um einen Austausch, das unvollständige Wahlzettelheft muss laut Staatskanzlei Wallis der Verwaltung zurückgegeben werden.
Bern: Das Regierungsstatthalteramt des Berner Juras meldete ebenfalls den Versand von falsch adressiertem Wahlmaterial in der Commune mixte de Plateau de Diesse (gemischte Gemeinde Tessenberg) oberhalb des Bielersees. Betroffen sind 300 Einwohner oder 18.8 Prozent der Stimmberechtigten.
St. Gallen: Die Staatskanzlei spricht von 16 Einzelfällen. Sie bittet alle Stimmberechtigten, die Vollständigkeit des Stimmmaterials zu überprüfen und sich bei ihren jeweiligen Gemeinden zu melden, falls Listen fehlen sollten. Ein vollständiges Stimmzettel-Set enthält die 25 eingereichten Wahllisten sowie den leeren Stimmzettel.
Graubünden: Die Standeskanzlei in Chur teilte mit, wegen eines organisatorischen Fehlers bei der mit der Produktion beauftragten externen Unternehmung könnten in einzelnen Büchlein Seiten fehlen, oder Seiten seien zu klein geschnitten.
Den Wahlberechtigten wird empfohlen, das Wahlmaterial nach Erhalt genau zu überprüfen. Allfällige fehlerhafte Wahlzettelbüchlein könnten in der Wohnsitzgemeinde gegen vollständige Exemplare umgetauscht werden. Die Gemeinden seien entsprechend informiert worden.
Thurgau: Auch hier sind bei der Staatskanzlei Reklamationen eingegangen, dass die Wahllisten für die Nationalratswahlen am 20. Oktober 2019 nicht vollständig seien. In den betroffenen Unterlagen sei ein Teil der Stimmzettel doppelt vorhanden, andere hingegen würden fehlen, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt.
Aargau: Beim Massenversand fehlen vereinzelte Zusatzinformationen der Parteien. Insgesamt fehlen 17 Flyer, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Wahlberechtigten können das fehlende Werbematerial bei ihren Gemeinden oder elektronisch über die Website des Kantons nachbeziehen.