Im Kanton Freiburg könnte am 7. November erstmals eine Oberamtfrau gewählt werden. Der Posten wurde bisher nur von Männern besetzt, es gab deshalb nur Oberamtmänner. Sie führen die sieben Oberämter des Kantons, vertreten die Kantonsregierung in den Bezirken oder erteilen Baubewilligungen – in einigen Kantonen werden sie auch Regierungsstatthalter und Regierungsstatthalterinnen genannt.
In zwei Bezirken im Kanton Freiburg treten, wie bei den letzten Wahlen, Frauen an. Aber: Laut Gesetz gibt es die Oberamtfrau gar nicht. Das Gesetz spricht lediglich von Oberamtmännern . Und zwar sogar in einer Version, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.
Dies, obwohl der Sensebezirk zwischen 2014 und 2019 bereits eine erste Vize-Oberamtfrau hatte. Derzeit sind drei im Amt. Beim Kanton werden sie auch so bezeichnet, jedoch nur in der deutschen Sprache, was auch der Hauptgrund ist, weshalb das Gesetz nicht angepasst wurde.
Problem: die französische Sprache
Denn: «Eigentlich gibt es keinen Grund, auf eine feminine Form 'Oberamtfrau' zu verzichten», sagt Daniel Elmiger, Professor an der Universität Genf, der einen Forschungsbericht zu geschlechtergerechten Behördentexten verfasst hat. Hier gehe es aber um den zweisprachigen Kanton Freiburg, in dem die Gesetze in beiden Sprachen geschrieben werden. Wobei die Übersetzungen in Freiburg – im Gegensatz zum Bund – häufiger vom Französischen ins Deutsche gemacht werden als umgekehrt.
Sie spuken in einigen Köpfen noch herum.
In der französischen Fassung steht nur das männliche Wort «préfet». Würde das Amt durch eine Frau besetzt, hiesse es: «Madame le préfet». So schreiben es die Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann vor.
Darin wird explizit darauf hingewiesen, dass die weibliche Form des «préfet» dessen Frau bezeichne und nicht die Frau im Amt.
Auch in der deutschen Sprache gab es weibliche Wörter mit der Bedeutung «Ehefrau von». Elmiger nennt die Pfarrerin als Beispiel. «Diese sind aber heute nicht mehr wirklich relevant, auch wenn sie in einigen Köpfen noch herumspuken.»
Unter anderem aufgrund dieser Empfehlungen wurde das französischsprachige Gesetz nicht angepasst, weshalb auch das deutschsprachige nur von der männlichen Bezeichnung spricht. Das sei jedoch vollkommen veraltet, heisst es von verschiedenen Seiten – zum Beispiel vom Büro für Gleichstellung von Mann und Frau des Kantons Freiburg.
Das Gesetz muss unbedingt angepasst werden.
Diese Empfehlungen würden aus dem Jahr 1998 stammen und seien nicht mehr zeitgemäss, sagt die Verantwortliche Geneviève Beaud Spang. «Das Gesetz muss unbedingt angepasst werden.» Die Frauen hätten seit 50 Jahren das Recht, in dieses Amt gewählt zu werden.
Bei der Wahl einer Frau steigt der Druck
Für eine Änderung eingesetzt hat sich das Büro für Gleichstellung jedoch nicht. Beaud Spang verteidigt sich: Man habe keine Baustelle aufreissen und riskieren wollen, dass der Graben noch tiefer werde und man einen Rückschritt mache. Stattdessen wartet sie ab: «Wenn eine Frau gewählt wird, dürfte das Gesetz sowieso geändert werden.»
Das unterstreicht auch der Kanton Freiburg: wird am 7. November eine Frau gewählt, wird das Gesetz angepasst. Dies kann jedoch nur bei der Totalrevision des Gesetzes erfolgen, heisst es auf Anfrage. Die Frage ist deshalb, wie lange das dauern und wie genau es angepasst wird. So gibt es Stimmen, die die neutrale Bezeichnung bevorzugen: statt Oberamtmann und -frau: Oberamtperson.
Die Empfehlungen jedoch sollen nun möglichst bald angepasst werden und eine gewählte Frau würde trotz Gesetz den Titel der Oberamtfrau und préfète erhalten.