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Walliser Bergbahnen Zu tiefe Löhne für Bahnpersonal: Kanton spricht von «Missbrauch»

  • Kontrollen zwischen 2018 und 2021 zeigen, dass die Löhne sehr tief sind.
  • 36 Prozent der Löhne liegen unter den Löhnen, die im geltenden Normalarbeitsvertrag vorgesehen sind.
  • Von 53 überprüften Unternehmen bezahlten 39 einigen ihrer Mitarbeitenden weniger als die vorgesehenen Mindestlöhne.
  • Dies könne eine «missbräuchliche und wiederholte Unterbietung darstellen», schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Im Fokus der Lohnkontrolle durch die kantonale Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse: die Walliser Bergbahnen. Diese Kontrolle wurde im Juni 2021 von der zuständigen Kommission in Auftrag gegeben. In dieser Kommission sind Behördenmitglieder, Arbeitnehmenden und Arbeitgeber zu gleichen Teilen vertreten. Es wurde ein Fragebogen an die betroffenen Unternehmen versandt. Nun liegen die Ergebnisse vor.

Was der Bericht zeigt

Mehr als ein Drittel der Löhne liegt unter dem, was gemäss Normalarbeitsvertrag vorgesehen ist. Mehr als die Hälfte der Unternehmen zahlt ihren Mitarbeitenden weniger, als die im Normalarbeitsvertrag vorgesehenen Mindestlöhne. «Auch wenn dieser nicht rechtsverbindlich ist, kann dies eine Situation missbräuchlicher und wiederholter Unterbietung darstellen», schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Was ist ein Normalarbeitsvertrag?

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Ein Normalarbeitsvertrag (NAV) ist ein behördlicher Erlass mit arbeitsvertraglichen Bestimmungen. Die Bestimmungen können zwingenden oder empfehlenden Charakter haben. Quelle: Unia

Und weiter: «Die festgestellten Abweichungen sind nicht tolerierbar und der Sektor muss sich bemühen, die Situation zu korrigieren.» Schliesslich seien die Bergbahnen «das Rückgrat des Walliser Tourismus», und die Bergbahnen müssten ihre «soziale Verantwortung in vorbildlicher Weise» wahrnehmen.

Wie es mit den Unternehmen weitergeht

Die betroffenen Unternehmen werden aufgefordert, ihre Löhne an die Branchenstandards anzupassen. Zudem erwägen die zuständige Kommission sowie der Kanton Wallis, die Mindestlöhne der Branche für verbindlich zu erklären.

Regional Diagonal, 11.05.2022; 16:30 Uhr ; 

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