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Walliser Kantonsverfassung «Mini-Reform» für neue Fristen

Das Walliser Stimmvolk kann am 19. Mai über zwei Verfassungsänderungen abstimmen. Beide sind unbestritten.

Der Walliser Staatsrat wollte mit der Verfassungsänderung ursprünglich die Bezirksklausel abschaffen. In dieser Bestimmung ist geregelt, dass jeder Bezirk höchstens ein Mitglied in der Walliser Regierung stellen darf. Im Kantonsparlament scheiterte die Idee aber zweimal.

Deshalb stimmt die Walliser Bevölkerung nur über den Teil der Verfassungsänderung ab, der von der staatsrätlichen Vorlage übrigbleibt: Es geht um die Verlängerung von zwei Fristen. Zum einen soll die konstituierende Sitzung des Walliser Kantonsparlaments um drei Wochen verschoben werden, von Ende März auf Mitte April. Zum anderen wird die Frist zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang bei den Ständerats- und den Staatsratswahlen um eine Woche verlängert, von zwei auf drei Wochen.

Nicht von langer Dauer

Die neuen Fristen gelten in diesem Herbst noch nicht. Die Zeit ist zu knapp, um die Verfassungsänderung bis zu den nationalen Wahlen 2019 zu validieren. Deshalb wird die Verfassungsänderung – sofern sie angenommen wird am 19. Mai – wohl einzig für die kantonalen Wahlen 2021 gelten.

Im Wallis ist derzeit ein 130-köpfiger Verfassungsrat daran, die Kantonsverfassung zu revidieren. 2023 sollte die revidierte Verfassung in Kraft sein. Es ist also wahrscheinlich, dass diese beiden Fristverlängerungen nur bei einer einzigen Wahl zur Anwendung kommen werden.

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