Worum geht es? Ein Mann und eine Frau aus dem Kanton Freiburg hatten zunächst einvernehmlichen Sadomaso-Sex. Sechs Monate später trafen sie sich erneut. Es kam unvermittelt zu gewaltvollem Sex mit Erniedrigungen. Einerseits sagte die Frau, der Mann solle aufhören, sie zu schlagen, andererseits täuschte sie einen Orgasmus vor, damit er aufhörte. Die Frau zeigte den Mann an.
Wie urteilen die Gerichte? Das Gericht des Saanebezirks des Kantons Freiburg verurteilte den Mann 2023 wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Das Freiburger Kantonsgericht wiederum sprach ihn 2024 frei, worauf die Frau und die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegten. Nun hat das Bundesgericht einen Leitentscheid für Sadomaso-Sex gefällt und den Mann wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung schuldig gesprochen, wie es in einer Mitteilung des Bundesgerichts heisst. Die Vorinstanz muss nun das Strafmass festlegen.
Was ist für das Bundesgericht der Knackpunkt? Zwar hatten die beiden bei ihren ersten Treffen einvernehmlichen SM-Sex. Laut Bundesgericht darf aufgrund des Sadomaso-Sex sechs Monate zuvor aber nicht auf eine entsprechende Zustimmung der Frau beim späteren Treffen geschlossen werden.
Welche Rolle spielen die Textnachrichten? Eine Zustimmung kann auch nicht aus den kurz vor dem Treffen von der Frau verschickten Textnachrichten hergeleitet werden, die sich laut Bundesgericht nicht eindeutig auf solche Praktiken bezogen. Darüber hinaus behielt die Frau das Recht, jederzeit ihre Meinung zu ändern. Der Mann durfte auch nicht aufgrund der im Sommer nach den ersten beiden Treffen ausgetauschten Nachrichten zweifelsfrei annehmen, dass die Frau mit einem gleich verlaufenden Treffen sechs Monate später einverstanden sei.