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Juristin Andrea Büchler zur alternierenden Kinderbetreuung
Aus SRF 4 News aktuell vom 03.01.2017.
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Neues Unterhaltsrecht Wechselnde Obhut für Kinder – das müssen Sie wissen

Künftig soll die alternierende Kinderbetreuung erleichtert werden. Mit diesem Wechselmodell verbringen die Kinder ihren Alltag abwechselnd bei Vater und Mutter. Rechtsprofessorin Andrea Büchler klärt die wichtigsten Fragen dazu.

Was bezweckt der Gesetzgeber mit der alternierenden Obhut? Ob und wann die alternierende Obhut sinnvoll ist, ist eine Frage des Kindeswohls. Die Interessen der Eltern haben dabei in den Hintergrund zu treten. Es geht darum, wie nach einer Trennung das Familienleben so reorganisiert werden kann, dass das Wohl der Kinder gewahrt ist. Man ist sich einig, dass gute und verlässliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zentral sind.

Zur Person

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Zur Person

Andrea Büchler ist Professorin für Privatrecht an der Universität Zürich. Für sie geht es in der wechselnden Obhut nicht in erster Linie darum, dass Mutter und Vater ihr Kind gleich viel sehen, sondern um das Kindeswohl.

Wann macht das Wechselmodell Sinn? Idealerweise haben die Eltern das Kind schon vor ihrer Trennung abwechselnd betreut. In diesem Fall kann es angezeigt sein, das weiterzuführen. Natürlich müssen beide Elternteile erziehungsfähig sein. Es müssen gewisse organisatorische Massnahmen gegeben sein; etwa sollten Mutter und Vater nicht allzu weit voneinander entfernt wohnen.

Wo liegen die Vor- und Nachteile? Die Vorteile liegen darin, dass das Kind verlässliche, alltagsbezogene Beziehungen zu beiden Elternteilen leben kann. Nachteile gibt es keine, wenn die Voraussetzungen stimmen. Schwierig wird es, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet würde. Das wäre der Fall, wenn es einem Konflikt zwischen den Eltern ständig ausgesetzt wäre.

Warum kann die Regelung gegen den Willen eines Elternteils gelten? Unter dem Aspekt des Kindeswohls kann eine solche Regelung Sinn machen – auch wenn ein Elternteil diese nicht wünscht. In diesem Sinne finde ich es richtig, dass die alternierende Obhut nicht mehr zwingend von der Zustimmung beider Elternteile abhängig ist. Allerdings muss eine gewisse Kooperationsbereitschaft zwischen den Elternteilen gegeben sein.

Wann kann die alternierende Obhut rückgängig gemacht werden? Wenn sich die Verhältnisse verändern oder sich erweist, dass das Kindeswohl durch das Modell gefährdet ist, kann die Regelung selbstverständlich überprüft werden. Dies, um zu sehen, warum das sie nicht funktioniert und wie sie so ausgestaltet werden kann, dass das Kindeswohl am besten gewahrt wird.

Die alternierende Obhut – kurz erklärt

Bei wem leben die Kinder, wenn sich Eltern trennen? Bis jetzt ist es so, dass die Kinder den Alltag mehrheitlich bei einem Elternteil verbringen. Seit diesem Jahr nun gelten aber in der Schweiz neue Regeln: Auch wenn nur ein Elternteil will, dass die Kinder auch weiterhin bei Vater und Mutter aufwachsen, wird dieses Modell geprüft. Selbst dann, wenn nicht beide Elternteile einverstanden sind. Von einer alternierenden Obhut wird gesprochen, wenn die Kinder abwechselnd bei jedem Elternteil leben – dies mindestens zu 30 Prozent. Das Wechselmodell unterscheidet sich vom klassischen Besuchsrecht: Die Kinder haben ihr zuhause bei beiden Eltern. Vater und Mutter teilen sich die Verantwortung für das Kind gleichberechtigt. Die wechselnde Obhut wird unabhängig vom Zivilstand der Eltern – getrennt oder geschieden – ausgesprochen.

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