Das Zürcher Obergericht bestätigt den Landesverweis für einen 30-jährigen Mann aus Eritrea. Er hatte im Mai 2021 im Zürcher Hauptbahnhof eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen.
Für diese Tat hatte ihn bereits das Bezirksgericht verurteilt – und gegen ihn unter anderem einen Landesverweis von acht Jahren ausgesprochen. Vergeblich hat der 30-Jährige nun versucht, sich gegen das erstinstanzliche Urteil vor dem Obergericht zu wehren.
Obergericht verhängt mildere Strafen
Auch das höchste Zürcher Gericht spricht einen Landesverweis aus, wenn auch mit sechs Jahren etwas milder als die Erstinstanz. Ausserdem wurde der Mann zu vier Jahren Haft verurteilt.
Auch diese Strafe fällt vom Obergericht milder aus: Im Vergleich zur Vorinstanz reduziert sich die Strafe um ein Jahr und zehn Monate. Das erklärt sich damit, dass das Obergericht nicht von versuchter vorsätzlicher Tötung ausgeht, sondern von Gefährdung des Lebens. Es sei nicht beweisbar, dass er die ihm unbekannte Frau töten wollte.
Diese Strafe hat das Obergericht ferner zugunsten der stationären Massnahme in einer psychiatrischen Klinik aufgeschoben. Der psychisch angeschlagene Beschuldigte, der offenbar an Schizophrenie leidet, bleibt mithin in einer psychiatrischen Klinik.
Frau blieb unverletzt
Der Täter selber konnte sich vor Gericht nicht erklären, was mit ihm los war. «Wir können auch nicht beweisen, ob er den einfahrenden Zug bemerkt hat», sagte der Richter. Am HB sei sehr viel los, viele Geräusche von allen Seiten. Der Zug sei zwar nicht mehr schnell gefahren. Aber wenn jemand auf den Gleisen liege, werde die Person auch bei tiefem Tempo eines Zuges wohl tödliche Verletzungen erleiden.
Dass nichts passiert ist, sei Glück, so der Richter. Die Frau konnte nach wenigen Sekunden mithilfe von Passanten wieder hochklettern.
Neben den genannten Strafen verurteilte das Obergericht den 30-Jährigen ausserdem zu einer Geldstrafe von 120 Mal zehn Franken und einer Busse von 300 Franken.
Unter anderem hatte er ein Feuer in seinem Zimmer verursacht, Polizisten angepöbelt und einen Gottesdienst gestört. Gegen den Entscheid des Obergerichts kann der Beschuldigte noch Berufung am Bundesgericht anmelden.