Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Wegen Gefährdung des Lebens Zürcher Obergericht bestätigt Landesverweis für HB-Schubser

Der Mann wehrte sich vor dem höchsten Zürcher Gericht gegen seine mögliche Ausschaffung aus der Schweiz – vergeblich.

Das Zürcher Obergericht bestätigt den Landesverweis für einen 30-jährigen Mann aus Eritrea. Er hatte im Mai 2021 im Zürcher Hauptbahnhof eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen.

Für diese Tat hatte ihn bereits das Bezirksgericht verurteilt – und gegen ihn unter anderem einen Landesverweis von acht Jahren ausgesprochen. Vergeblich hat der 30-Jährige nun versucht, sich gegen das erstinstanzliche Urteil vor dem Obergericht zu wehren.

Obergericht verhängt mildere Strafen

Auch das höchste Zürcher Gericht spricht einen Landesverweis aus, wenn auch mit sechs Jahren etwas milder als die Erstinstanz. Ausserdem wurde der Mann zu vier Jahren Haft verurteilt.

Auch diese Strafe fällt vom Obergericht milder aus: Im Vergleich zur Vorinstanz reduziert sich die Strafe um ein Jahr und zehn Monate. Das erklärt sich damit, dass das Obergericht nicht von versuchter vorsätzlicher Tötung ausgeht, sondern von Gefährdung des Lebens. Es sei nicht beweisbar, dass er die ihm unbekannte Frau töten wollte.

Frontansicht des Zürcher Obergerichts.
Legende: Die zuständigen Zürcher Oberrichter sehen beim Beschuldigten keinen Härtefall vorliegen. Keystone/Ennio Leanza

Diese Strafe hat das Obergericht ferner zugunsten der stationären Massnahme in einer psychiatrischen Klinik aufgeschoben. Der psychisch angeschlagene Beschuldigte, der offenbar an Schizophrenie leidet, bleibt mithin in einer psychiatrischen Klinik.

Frau blieb unverletzt

Der Täter selber konnte sich vor Gericht nicht erklären, was mit ihm los war. «Wir können auch nicht beweisen, ob er den einfahrenden Zug bemerkt hat», sagte der Richter. Am HB sei sehr viel los, viele Geräusche von allen Seiten. Der Zug sei zwar nicht mehr schnell gefahren. Aber wenn jemand auf den Gleisen liege, werde die Person auch bei tiefem Tempo eines Zuges wohl tödliche Verletzungen erleiden.

Dass nichts passiert ist, sei Glück, so der Richter. Die Frau konnte nach wenigen Sekunden mithilfe von Passanten wieder hochklettern.

Gefährdung des Lebens – eine Katalogtat

Box aufklappen Box zuklappen

Bei Gefährdung des Lebens handelt es sich um eine Katalogtat. Nur bei Härtefällen kann von der Landesverweisung abgesehen werden. Der 30-Jährige sei aber kein Härtefall, stellte der Richter klar. So sei er nicht in der Schweiz aufgewachsen, spreche die Sprache kaum und ein Grossteil seiner Familie lebe in Eritrea. Ausserdem könne seine Schizophrenie in Eritrea behandelt werden, auch wenn der Standard nicht der gleiche sei.

Ob er zurückgeschickt werden kann, muss letztlich das Migrationsamt entscheiden. Der Mann sei zwar anerkannter Flüchtling, eine Wegweisung könne aber bei schweren Taten ausgesprochen werden.

An der Verhandlung vor einer Woche sagte der 30-Jährige, dass er in Eritrea als Kindersoldat eingezogen worden sei und Folter erlebt habe. Er sei desertiert und illegal ausgewandert. Die geschilderten Erlebnisse wollten die Richter zwar nicht bestreiten. Jedoch könnten Deserteure wieder zurückkehren, indem sie vor Ort eine Steuer zahlen und ein Entschuldigungsschreiben abgeben müssten.

Weiter hielt der Richter fest, dass sich das Bundesgericht jüngst mehrfach in diesem Sinne für Landesverweisungen von Eritreern entschieden habe.

Neben den genannten Strafen verurteilte das Obergericht den 30-Jährigen ausserdem zu einer Geldstrafe von 120 Mal zehn Franken und einer Busse von 300 Franken.

Unter anderem hatte er ein Feuer in seinem Zimmer verursacht, Polizisten angepöbelt und einen Gottesdienst gestört. Gegen den Entscheid des Obergerichts kann der Beschuldigte noch Berufung am Bundesgericht anmelden.

Audio
Frau in Zürich vor Zug gestossen: Landesverweis für 30-jährigen Mann
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 20.12.2023. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 30 Sekunden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 20.12.23, 17:30 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel