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Untersuchungen zum «Geldspielkönig vom Bodensee»
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.02.2024. Bild: Keystone/Gaetan Bally
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Wegen Geldspielgesetz-Verstoss Behörde ermittelt gegen den Geldspielkönig vom Bodensee

Ein Unternehmer bot Geldspielseiten im Internet an, die in der Schweiz illegal waren. Nun untersuchen die Behörden.

Die Vorwürfe sind happig und zahlreich: unter anderem Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen «ASU» der Eidgenössischen Steuerverwaltung führte eine «besondere Steueruntersuchung» gegen die Firma GPG GmbH und GPG Holding AG durch. Beide sind in Liquidation. In diesen Unternehmen war der Geldspielkönig als Geschäftsführer beziehungsweise Verwaltungsrat und Hauptaktionär der Holding tätig.

Internetseite sports-millions.com
Legende: Die Sportwettenseite «sports-millions.com» hatte keine Bewilligung der Schweizer Behörden. Dennoch war die Seite von 2012 bis Anfang 2023 online. Laut der Interkantonalen Geldspielaufsicht war das illegal. SRF

Der Verdacht: Millionen in Costa Rica versteckt

Laut Steuerbehörden bestehe der Verdacht, dass ein erheblicher Teil der Gewinne einer 100-Prozent-Tochterfirma in Costa Rica, eigentlich der GPG GmbH in der Schweiz zugestanden hätte. Somit hätten diese Gewinne in der Schweiz versteuert werden müssen. Zudem soll die GPG GmbH offenbar darauf verzichtet haben, von ihren anderen Unternehmen, eine «angemessene Entschädigung» für die Benutzung der Marke «sports-millions» zu verlangen.

Es wurde versucht, «Gewinnsteuern in Millionenhöhe zu hinterziehen». So steht es in einem Beschluss des Bundesstrafgerichtes zur Entsiegelung. Die Beschwerdekammer entschied, dass die Akten und Geräte, welche bei der Hausdurchsuchung der GPG GmbH sichergestellt wurden, den Behörden übergeben werden dürfen. Auch sämtliche Dokumente, welche die Beamten aus einer Schuttmulde bei seinen Räumlichkeiten beschlagnahmten.

Sports-Millions, Geldspielseite ohne Bewilligung

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Der Geschäftsmann aus Ermatingen bot mit seiner GPG Holding AG Geldspielseiten an, wie zum Beispiel «Sports-millions». Doch diese Internetseite verstiess in der Schweiz gegen das Geldspielgesetz. Jahrelang. Denn die Seite hatte in der Schweiz keine Bewilligung. «Wer ohne Konzession oder Bewilligung in der Schweiz Geldspiele anbietet, der handelt illegal. Man spricht dann von illegalem Spiel», sagte Manuel Richard, Direktor der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa, vor knapp einem Jahr gegenüber SRF Investigativ. Damals bestritt der Unternehmer den Vorwurf des illegalen Online-Geldspiels und betonte, dass er mit seinen Firmen «jederzeit alle gesetzlich erforderlichen Abgaben – also Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – vollumfänglich geleistet» hätte.

Fall beim Bundesrat

Damit die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen «ASU» der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Hausdurchsuchung bei der Firma des Geldspielkönigs in Ermatingen TG durchführen konnte, bedurfte es der Ermächtigung der Vorsteherin des Finanzdepartements, Karin Keller-Sutter. Eine solche «besondere Strafuntersuchung» erfolgt weniger als zehnmal im Jahr.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter an einer Medienkonferenz
Legende: Für die Hausdurchsuchung bedurfte es der Ermächtigung der Bundesrätin Karin Keller-Sutter. KEYSTONE/Anthony Anex

Die «ASU» führt auch ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Unternehmer persönlich. Der Wettkönig vom Bodensee soll in den Jahren von 2017 bis 2019 Steuerbetrug begangen haben. Er soll laut der Eidgenössischen Steuerbehörden veranlasst haben, dass die zuständige Steuerbehörde unvollständige und unwahre Jahresrechnungen seiner Firma erhalten habe, «dies mit der Absicht, damit Steuerhinterziehung zu begehen». Zudem habe er sich der «Anstiftung oder Gehilfenschaft zu versuchter Steuerhinterziehung schuldig gemacht».

«Regelrechtes Lügengebäude»

Die Gewinne seiner Firma soll er gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung «mutmasslich in hohem Ausmass zu Unrecht verkürzt haben und versucht, Gewinnsteuern in Millionenhöhe zu hinterziehen». Abgabebetrug, eventuelle Hinterziehung von Verrechnungssteuern sind weitere Vorwürfe. Mit Offshore-Gesellschaften habe er «ein regelrechtes Lügengebäude aufgebaut», so steht es im Bericht der Beschwerdekammer.

Das sagt der Geldspielkönig

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Der Unternehmer äussert sich nicht zu den Vorwürfen, hingegen sein Anwalt. Man werde mit den Behörden kooperieren und zur Klärung des Sachverhaltes beitragen, schreibt er gegenüber SRF Investigativ. «Die GPG hat weltweit jährlich sechsstellige Beträge ausgegeben, um Dienstleistungen internationaler Beratungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Damit wurde sichergestellt, dass die fraglichen Geschäftstätigkeiten weltweit in Übereinstimmung mit geltendem Recht, namentlich auch mit dem Steuerrecht, ausgeübt werden.» Man sei überzeugt, stets rechtmässig gehandelt zu haben.

Zum staatsanwaltschaftlichen Strafverfahren des Kantons Thurgau sei es noch zu keinen Verfahrensverhandlungen gekommen. Der Anwalt betont, sein Klient sei «sich im Übrigen auch keines Fehlverhaltens bewusst. Er hat einen tadellosen Leumund und geniesst als Unternehmer, der zahlreiche Arbeitsstellen geschaffen hat, einen einwandfreien Ruf.»

Auch die Staatsanwaltschaft Thurgau ermittelt

Der Kanton Thurgau ermittelt ebenfalls gegen den Geldspielkönig vom Bodensee. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle und Organisierte Kriminalität in Frauenfeld führt derzeit ein Strafverfahren gegen den Unternehmer wegen Verdachts auf Finanzdelikte.

«Da es sich um ein laufendes Strafverfahren handelt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilt werden», schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF Investigativ. Der Anwalt des Unternehmers betont, sein Klient sei sich keines Fehlverhaltens bewusst. Für den Geldspielkönig vom Bodensee gilt die Unschuldsvermutung.

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Regionaljournal Ostschweiz, 17.02.2024, 17:30 Uhr

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