Die Vorwürfe sind happig und zahlreich: unter anderem Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen «ASU» der Eidgenössischen Steuerverwaltung führte eine «besondere Steueruntersuchung» gegen die Firma GPG GmbH und GPG Holding AG durch. Beide sind in Liquidation. In diesen Unternehmen war der Geldspielkönig als Geschäftsführer beziehungsweise Verwaltungsrat und Hauptaktionär der Holding tätig.
Der Verdacht: Millionen in Costa Rica versteckt
Laut Steuerbehörden bestehe der Verdacht, dass ein erheblicher Teil der Gewinne einer 100-Prozent-Tochterfirma in Costa Rica, eigentlich der GPG GmbH in der Schweiz zugestanden hätte. Somit hätten diese Gewinne in der Schweiz versteuert werden müssen. Zudem soll die GPG GmbH offenbar darauf verzichtet haben, von ihren anderen Unternehmen, eine «angemessene Entschädigung» für die Benutzung der Marke «sports-millions» zu verlangen.
Es wurde versucht, «Gewinnsteuern in Millionenhöhe zu hinterziehen». So steht es in einem Beschluss des Bundesstrafgerichtes zur Entsiegelung. Die Beschwerdekammer entschied, dass die Akten und Geräte, welche bei der Hausdurchsuchung der GPG GmbH sichergestellt wurden, den Behörden übergeben werden dürfen. Auch sämtliche Dokumente, welche die Beamten aus einer Schuttmulde bei seinen Räumlichkeiten beschlagnahmten.
Fall beim Bundesrat
Damit die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen «ASU» der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Hausdurchsuchung bei der Firma des Geldspielkönigs in Ermatingen TG durchführen konnte, bedurfte es der Ermächtigung der Vorsteherin des Finanzdepartements, Karin Keller-Sutter. Eine solche «besondere Strafuntersuchung» erfolgt weniger als zehnmal im Jahr.
Die «ASU» führt auch ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Unternehmer persönlich. Der Wettkönig vom Bodensee soll in den Jahren von 2017 bis 2019 Steuerbetrug begangen haben. Er soll laut der Eidgenössischen Steuerbehörden veranlasst haben, dass die zuständige Steuerbehörde unvollständige und unwahre Jahresrechnungen seiner Firma erhalten habe, «dies mit der Absicht, damit Steuerhinterziehung zu begehen». Zudem habe er sich der «Anstiftung oder Gehilfenschaft zu versuchter Steuerhinterziehung schuldig gemacht».
«Regelrechtes Lügengebäude»
Die Gewinne seiner Firma soll er gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung «mutmasslich in hohem Ausmass zu Unrecht verkürzt haben und versucht, Gewinnsteuern in Millionenhöhe zu hinterziehen». Abgabebetrug, eventuelle Hinterziehung von Verrechnungssteuern sind weitere Vorwürfe. Mit Offshore-Gesellschaften habe er «ein regelrechtes Lügengebäude aufgebaut», so steht es im Bericht der Beschwerdekammer.
Auch die Staatsanwaltschaft Thurgau ermittelt
Der Kanton Thurgau ermittelt ebenfalls gegen den Geldspielkönig vom Bodensee. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle und Organisierte Kriminalität in Frauenfeld führt derzeit ein Strafverfahren gegen den Unternehmer wegen Verdachts auf Finanzdelikte.
«Da es sich um ein laufendes Strafverfahren handelt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilt werden», schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF Investigativ. Der Anwalt des Unternehmers betont, sein Klient sei sich keines Fehlverhaltens bewusst. Für den Geldspielkönig vom Bodensee gilt die Unschuldsvermutung.