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Wegen Verleumdung Journalistin Binswanger geht gegen Urteil in Berufung

  • Das Basler Strafgericht hat die Journalistin Michèle Binswanger wegen eines Tweets zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die Journalistin die ehemalige Grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin mit einem Tweet verleumdet hat.
  • Der Tweet bezog sich auf die Ereignisse rund um die Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014.
  • Die Journalistin wird gegen das Urteil in Berufung gehen.

Binswanger wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss sie eine Parteientschädigung von 13'000 Franken bezahlen.

Michèle Binswanger geht neben einem Mann einer Hausmauer entlang.
Legende: Michèle Binswanger erschien mit ihrem Rechtsanwalt vor dem Basler Strafgericht. KEYSTONE/Georgios Kefalas

Grund dafür ist ein Tweet, den die Journalistin im Jahr 2020 verfasste. Darin schrieb sie, Spiess-Hegglin bezichtige seit 5.5 Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung. Dabei bezog sie sich auf einen Vorfall zwischen Spiess-Hegglin und dem damaligen Kantonsratskollegen Markus Hürlimann (SVP) anlässlich der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014.

Das ist massiv ehrverletzend und wurde wider besseres Wissen geschrieben.
Autor: Basler Gerichtspräsident

«Das ist massiv ehrverletzend und wurde wider besseres Wissen geschrieben», sagte der Basler Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Binswanger hatte sich zu ihrer Verteidigung auf Aussagen über Spiess-Hegglin in einem Urteil des Zuger Obergerichts aus dem Jahr 2021 gestützt.

Dort stand, dass die ehemalige Politikerin in den Medien den Eindruck erweckt habe, Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein. Dies sei aber nicht das Gleiche, wie jemanden falsch zu beschuldigen, hielt der Gerichtspräsident fest.

Richter: «Bashing» und fehlende Einsicht

Beim Strafmass ging das Strafgericht noch weiter als die Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Franken beantragt. Der Gerichtspräsident begründete die Erhöhung auf 60 Tagessätze damit, dass der Tweet eine hohe Reichweite gehabt habe.

Binswanger habe damit «ohne erkennbare Motive» das «Bashing» gegen Spiess-Hegglin weitergeführt und sei trotzdem der Ansicht, «alles absolut richtig» gemacht zu haben, sagte der Gerichtspräsident.

Jolanda Spiess-Hegglin und ein Mann stehen vor dem Eingang zum Basler Strafgericht.
Legende: Jolanda Spiess-Hegglin und ihr Mann verfolgten den Gerichtsprozess. KEYSTONE/Georgios Kefalas

Der Antrag der Privatklägerschaft, dass Binswanger das Urteil auf ihrem Twitter-Account während zwei Wochen anpinnen soll, wurde abgelehnt. Für eine Genugtuung verwies der Gerichtspräsident auf den Zivilweg.

Weiterzug des Urteils möglich

Der Verteidiger Binswangers hatte einen Freispruch gefordert. «Jolanda Spiess-Hegglin hat sich mehrmals öffentlich geäussert – es muss zulässig sein, ihre Äusserungen kritisch zu hinterfragen», sagte er. Der Tweet der Journalistin habe sich auf das Verhalten und Äusserungen der alt Kantonsrätin abgestützt.

Am Donnerstagabend teilte Binswanger auf Twitter mit, sie werde gegen das Urteil in Berufung gehen. Den Entschluss habe sie nach zahlreichen Gesprächen mit Juristen gefasst, schrieb Binswanger weiter. In ihren Augen handle es sich um ein «Skandalurteil».

Echo der Zeit, 24.05.2023, 18:00 Uhr ; 

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