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Weil es immer mehr werden Bundesrat fordert Registrierungspflicht für Drohnen

  • Der Bundesrat will möglichst rasch eine Registrierungspflicht für Drohnen einführen.
  • Er beantragt dem Parlament eine Motion anzunehmen, die Sicherheit und Ordnung im Drohnenverkehr fordert.
  • Der Bundesrat sei sich der Problematik rund um den zunehmenden Betrieb von Drohnen bewusst, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion von Martin Candinas.
Drohne im Flug.
Legende: Zuviel Verkehr am Himmel: Der Bundesrat will Drohnenflüge weiter regulieren. Keystone

Bereits bekannt war, dass die technischen Arbeiten für eine Fernidentifizierung von Drohnen laufen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) unterstützt die Flugsicherung Skyguide beim Aufbau eines sogenannten U-Space. Dabei handelt es sich um eine automatisierte Verkehrsleitung für Drohnen.

Noch im laufenden Jahr werde Skyguide für ausgewählte Drohnen einen U-Space in Betrieb nehmen, schreibt der Bundesrat. In diesem Vorhaben enthalten sei die Registrierung und sichere Kontrolle der Drohnen während des Fluges. So könne die Gefahr von Kollisionen mit Flugzeugen minimiert werden. Gleichzeitig sei jederzeit ersichtlich, wer für den Betrieb der Drohne verantwortlich sei und wo sich diese bewege.

Der Bundesrat hält fest, er wolle den Verkehr mit Drohnen möglichst rasch einer Registrierungspflicht und dem U-Space zuführen, soweit dies technisch möglich und sinnvoll sei.

Übernahme von EU-Recht

Ferner prüft der Bundesrat, ob und in welchem Umfang dem Bazl und dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) für die neuen Aufgaben zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können. Das Bakom ist für die Bereitstellung der Frequenzressourcen und die Aufsicht über deren Nutzung zuständig.

Die gesetzliche Regulierung wird die Schweiz von der EU übernehmen. Der Bundesrat rechnet damit, dass die Grundlagen dort im ersten Quartal 2019 in Kraft treten. Es sei vorgesehen, dass die Schweiz das europäische Recht im Rahmen des Luftverkehrsabkommens mit der EU übernehme, hiesst es in der Antwort auf ein Postulat von Bernhard Guhl (BDP). Auch dieses empfiehlt der Bundesrat zur Annahme.

Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

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16 Kommentare

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  • Kommentar von Charles Morgenthaler  (ChM)
    Einfach nur verteufeln darf man die Drohnen nicht. Schon heute werden sie vielerorts auf sehr sinnvolle Weise für mancherlei Aufgaben eingesetzt. Teilweise können sie sogar die früher verwendeten Helikopter ersetzen und das um Welten uweltschonender. Die für solche Aufgaben eingesetzten Drohnen sind allerdings grössere Kaliber, auch mit grösserer Reichweite. Für diese Maschinen ist eine Reglementierung wohl angebracht.
    1. Antwort von Thomas Käppeli  (Tokapi GT)
      @ChM, Da haben Sie natürlich Recht. Jedwelche Technik kann gebraucht oder missbraucht werden. Für Drohnen gibt es ein breites Spektrum sinnvoller Anwendungen. Im Hobbybereich ist die Gefahr möglichen Schindluders allerdings ziemlich hoch, weil es den Besitzer an nötiger Selbstbeherrschung und Verantwortungsbewusstsein fehlt. Sieht man ja schon bei Laser-pointer in kleinen und grossen (ewig infantilen) Händen. Auch bewaffnete Drohnen der Militärs sind für mich mit vielen Fragezeichen behaftet.
    2. Antwort von Charles Morgenthaler  (ChM)
      Zur Information an alle, die an sinnvollen Anwendungen von Drohnen zweifeln: es gibt verantwortungsvolle Landwirte, die lassen ihre Felder mit kamerabestückten Drohnen nach versteckten Rehkitzen absuchen. Bevor sie dann das Feld plattmähen, werden die Jungtiere in Sicherheit gebracht. Das ist nur ein Beispiel von vielen, wo die ungeliebten Drohnen sehr nützlich sein können .
  • Kommentar von Charles Morgenthaler  (ChM)
    Unterdessen sind bestimmt schon mehrere zehntaused solcher Drohnen in der CH in Betrieb. Bei der grossen Mehrzahl dieser Gerätchen handelt es sich um sehr kleine, eher als Spielzeug zu bezeichnenden Flugapparate. Die Reichweite deren Steuerung beträgt kaum menr als 200m. Für Grossflugzeuge geht von denen keine Gefahr aus, die fliegen einiges höher, zumal der Betrieb von Drohnen in Flugplatznähe ohnehin verboten ist. Eine Gewichtslimite von 500Gr. Scheint mir daher sinnvoll.
  • Kommentar von Thomas Käppeli  (Tokapi GT)
    Wie üblich. Wegen einer lernresistenen und unverantwortlich bis kriminellen Minderheit, müssen weitere Gesetze und Einschränkungen für alle geschaffen werden. Offenbar unumgänglich, weil der Begriff „Eigenverantwortung“ zunehmend aus dem kommunen Wortschatz verschwindet.