Zum Inhalt springen

Weniger Rente aus der 2. Säule Mindestzinssatz für Pensionskassen-Guthaben soll weiter sinken

  • Der Mindestzinssatz für Pensionskassen-Guthaben soll 2021 von aktuell 1.0 Prozent auf 0.75 Prozent sinken.
  • Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat.
  • Dieser Zinssatz bestimmt, wie hoch die Guthaben der Versicherten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden müssen.

Die Guthaben der Pensionskassen (2. Säule) sollen weniger hoch verzinst werden als bisher: Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge 2021 von 1.0 Prozent auf 0.75 Prozent zu senken. Bei einem tieferen Zinssatz wachsen die angesparten Guthaben der Versicherten weniger stark.

Entscheidend für die Festlegung des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Berechnungen per Ende Juli 2020 hätten einen tieferen Wert ergeben, teilte die Kommission mit.

Reserven notwendig

Laut der Kommission soll der Mindestzins langfristig im Einklang mit der Lohn- und Preisentwicklung sein. Berücksichtigt wird zudem, dass nicht die ganze Rendite einer Pensionskasse nur für die Mindestverzinsung eingesetzt werden kann.

Denn die Vorsorgeeinrichtungen hätten auch die gesetzliche Pflicht, Reserven und Rückstellungen vorzunehmen. Zudem wurden die Auswirkungen der Coronakrise auf die Vorsorgeeinrichtungen geprüft.

Wiederkehrender Streit

Im vergangenen Jahr hatte die BVG-Kommission einen Zinssatz von 1.0 Prozent empfohlen und der Bundesrat folgte ihr. Die Gewerkschaften waren zufrieden, der Arbeitgeberverband und die Versicherungen zeigten sich empört.

Die Kontroverse setzt sich nun fort, allerdings ist für 2021 niemand zufrieden. Der Gewerkschaftsbund spricht von einem drohenden «Sturzflug» der Renten. Der Versicherungsverband hingegen verlangt eine Mindestverzinsung von nur gerade 0.25 Prozent. Über die Höhe des Mindestzinssatzes für das nächste Jahr entscheidet der Bundesrat jeweils im Herbst.

Der Mindestzinssatz ist in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst worden:

SRF 4 News, 25.08.2020, 17:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel