Zu viele Touristen, zu hohe Mieten, eine Stadt, die zur Partymeile wird: Was in Städten wie Barcelona seit längerem unter dem Stichwort «Overtourism» bekannt ist, befürchtet die SP auch in Luzern. Ein Dorn im Auge sind ihr dabei die Ferienwohnungen und Business-Apartments, die in den letzten Jahren boomten.
Für die SP ist klar: In der Touristenstadt Luzern ist ein Verdrängungsprozess am Laufen. Immer mehr Wohnraum für Einwohnerinnen und Einwohner gehe verloren, weil Geschäftsleute Wohnungen leerräumten, nur um sie dann via Kurzvermietungs-Plattformen wie Airbnb zu vermieten. So sei «bis zum Jahr 2019 bereits der Wohnraum von über 750 Personen vernichtet» worden, schreibt die SP im Text zur Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren».
Die 90-Tage-Regel solls richten
Mit der Initiative will die SP diesem Geschäftsmodell den Riegel schieben. Ihr Vorschlag: Wohnungen sollen während höchstens 90 Tagen im Jahr als Airbnb vermietet werden dürfen. Sie wolle Airbnb nicht verbieten, sondern «die Sharing Economy in ihrer ursprünglich gedachten Form weiterhin zulassen». Heisst: Wer ein Zimmer zu viel hat oder ein paar Monate ins Ausland gehe, solle seine Wohnung untervermieten dürfen. Rein kommerzielle Absichten aber sollen unterbunden werden.
Die Idee der SP geht der Luzerner Stadtregierung zu weit. Zwar sei auch sie der Ansicht, dass man die kommerzielle Kurzzeitvermietung besser regeln müsse. Aber nicht ganz verbieten. «Der Stadtrat will – als Ergänzung zum touristischen Angebot – auch Airbnbs», sagt Stadträtin Manuela Jost.
Dort, wo es touristisch attraktiver ist, wollen wir einen etwas höheren Prozentsatz.
Deshalb hat sie nun einen Gegenvorschlag vorgelegt: Die Anzahl der Ferienwohnungen soll beschränkt werden. Und zwar je nach Quartier mit einem angepassten Prozentsatz. In zentralen Quartieren wären es höchstens 1.5 Prozent der Wohnungen, die als Airbnb dienen dürften. In allen anderen Quartieren läge die Obergrenze tiefer: bei 1 Prozent. «Dort, wo es touristisch attraktiver ist, wollen wir einen etwas höheren Prozentsatz. Wohnquartiere hingegen sollen Wohnquartiere bleiben.»
Die Regel der Stadt beträfe im Gegensatz zur Initiative nicht alle Wohnungen, sondern nur Zweitwohnungen. Wer so eine kommerziell vermieten will, müsste eine Bewilligung beantragen – diese wäre dann für zehn Jahre gültig. Auch sollen Anbieter, die jetzt schon Zweitwohnungen vermieten, bei der ersten Vergabe ein gesichertes Recht auf eine 10-jährige Bewilligung erhalten – im Sinne der Besitzstandgarantie.
Der Gegenvorschlag würde weiterhin ein Wachstum von Airbnb-Wohnungen ermöglichen.
Keine Freude am Gegenvorschlag der Stadtregierung haben die Initiantinnen und Initianten. Sie wollen an ihrer Forderung festhalten. «Der Gegenvorschlag würde weiterhin ein Wachstum von Airbnb-Wohnungen ermöglichen», sagt Mario Stübi, SP-Parlamentarier und Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbands Luzern. «Wir aber wollen Wohnraum schützen.»
Er hält auch die vorgeschlagene Dauer der Bewilligung zu lange. «Man sollte nicht einigen wenigen kommerziellen Anbietern eine Art Monopol über zehn Jahre legal gewährleisten, obwohl doch Luzernerinnen und Luzerner diese Wohnungen brauchen. Eine solche Frist müsste auf jeden Fall kürzer sein.»
Volksabstimmung ist absehbar
Ein Kompromiss ist zurzeit nicht in Sicht. Als Nächstes wird nun das Luzerner Stadtparlament über die Regelungen zum Umgang mit Zweitwohnungen diskutieren. Und ziemlich absehbar ist: Das letzte Wort in der Sache wird die Stadtbevölkerung haben.