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Wer haftet? «In der Schweiz ist das meiste gegen Sturmschäden versichert»

In Kantonen ohne obligatorische Gebäudeversicherung könnte es aber unter Umständen teuer werden.

Sturmtief «Petra» hinterlässt Schäden an Häusern und Autos. «Espresso» will vom Versicherungsexperten wissen, welche Schäden wie gedeckt sind, und welche vielleicht auch nicht. Das SRF-Konsumentenmagazin befragte dazu Ruedi Ursenbacher, Versicherungsexperte bei der unabhängigen Versicherungsberatung Fairsicherung AG.

Ruedi Ursenbacher

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Versicherungsexperte und unabhängiger Versicherungsberater Ufaktor.

«Espresso»: Kann man davon ausgehen, dass in der Schweiz eigentlich alle Schäden gedeckt sind?

Ruedi Ursenbacher: Dem würde ich grundsätzlich zustimmen. Mit ein paar gravierenden Ausnahmen: Nämlich in Kantonen ohne obligatorische Gebäudeversicherung. Wenn dort jemand sein Haus nicht versichert hat, kann es zu gravierenden Deckungslücken kommen.

Schauen wir einen konkreten Fall an. Ein entwurzelter Baum in meinem Garten beschädigt mein Hausdach. Kommt hier die Gebäudeversicherung für den Schaden auf?

Ja. Der Sturm ist ein Elementarschaden und deshalb übernimmt die kantonale Gebäudeversicherung diesen Schaden – bis auf einen Selbstbehalt.

Wie hoch kann dieser Selbstbehalt sein?

Üblicherweise liegt der Selbstbehalt bei zehn Prozent, beziehungsweise mindestens 1000 Franken des Schadens und kann bis zu maximal 10'000 Franken betragen.

Nehmen wir an, derselbe Baum zerstört auch noch die Gartenmauer des Nachbarn. Wer kommt für diesen Schaden auf?

In einem solchen Fall empfehle ich, dass der Nachbar seine Gebäudeversicherung anfragt, ob diese den Schaden übernehmen könnte. Es ist möglich, dass auch eine Gartenmauer als Teil eines Gebäudes betrachtet wird. Oder es gibt entsprechende Zusatzversicherungen, welche solche Schäden übernehmen.

Und da spielt es keine Rolle, dass es mein Baum ist, der beim Nachbarn einen Schaden angerichtet hat?

Nein, ich hafte nicht für meinen Baum. Auslöser des Schadens ist der Sturm – eben, ein Elementarschaden.

Die jüngsten Orkanböen haben auffällig viele Trampoline aus Gärten durch die Luft gewirbelt. Nehmen wir an, mein Trampolin hat das Auto des Nachbarn zerkratzt. Welche Versicherung müsste für diesen Schaden aufkommen?

In einem solchen Fall empfehle ich, dass der Autobesitzer den Schaden über seine Teilkasko-Versicherung abwickelt. Dies scheint mir der einfachste Weg, wie die Reparaturkosten wegen des Elementarschadens übernommen werden.

Könnte man in diesem Fall nicht argumentieren, dass auch Trampolinbesitzer im Vorfeld die Sturmwarnungen gehört haben und die Geräte entsprechend hätten festbinden sollen?

Hier stellt sich die Frage der Zumutbarkeit. Vielleicht war jemand aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, das Gerät zu sichern. Andere wiederum wären vielleicht durchaus in der Lage gewesen und deshalb schliesse ich nicht aus, dass man zur Rechenschaft gezogen werden könnte, falls beispielsweise mit meinem Trampolin ein Schaden entstanden ist.

Ich bin also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Geräte in meinem Garten oder auf dem Balkon bei Sturm nicht davongewindet werden?

Absolut, ja!

Das Interview führte Martina Schnyder.

«Espresso», 05.02.2020

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