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Werbung oder nicht? Erste Beschwerden gegen Influencer-Werbung in der Schweiz

Strengere Regeln für Influencer? Konsumentenschutz reicht erstmals Beschwerde ein gegen Prominente – wegen Schleichwerbung.

Wie muss Werbung auf den sozialen Medien gekennzeichnet werden? In der Schweiz existiert bislang noch kein Entscheid der zuständigen Lauterkeitskommission. Das wird sich bald ändern.

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz hat bei der Lauterkeitskommission Beschwerde gegen mehrere Persönlichkeiten erhoben: Mode-Influencerin Xenia Tchoumitcheva, Mountainbikerin Jolanda Neff, Tennis-Star Roger Federer und weitere. Die Beschwerden liegen «10vor10» vor.

Der Konsumentenschutz wirft den Stars «Schleichwerbung» vor. Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz: «Gerade Prominente haben grossen Einfluss auf ihre zum Teil sehr jungen Follower», so Stalder. Deshalb sei wichtig, «dass sie auf den sozialen Medien offenlegen, dass sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht einfach so toll finden, sondern fürs Loben bezahlt werden.» Der Konsumentenschutz verlangt zum Beispiel einen Button direkt auf dem Bild. «Das Layout muss sich ganz klar von privaten Posts unterscheiden.»

Über die Beschwerden wird die Lauterkeitskommission bald befinden. Der Kommunikationsbeauftragte Thomas Meier sagt, er dürfe sich zu den eingegangenen Beschwerden nicht äussern. Allerdings stellt Meier klar: «Es gibt in der Schweiz ein klares Trennungsgebot. Grundsätzlich muss auf den ersten Blick klar sein, wenn etwas Werbung ist. Wenn es das nicht ist - dann handelt jemand unlauter.»

Auch Meier wünscht sich Klarheit: «Es ist wichtig, dass man mal einen Entscheid hat, dass man sich daran orientieren kann.»

Hinweis auf bezahlte Werbung fehle

Der Konsumentenschutz hat pro Person gegen je einen Post auf Instagram Beschwerde erhoben. Xenia Tchoumitcheva hat über 1,5 Millionen Abonnenten und verdient ihr Geld unter anderem als Mode-Influencerin. Im beanstandeten Post vom 12. Mai 2019 auf Instagram zeigt sie Schmuck. Getaggt sind die Marken «Cartier» und «Eden Presley Jewelry». Der Konsumentenschutz moniert, dass ein Hinweis auf bezahlte Werbung fehle.

Normaler Post oder Werbung? Testen Sie es.

Eine weitere Beschwerde betrifft Roger Federer, der auf Instagram über 6 Millionen Abonnenten hat. Der beanstandete Post vom 6. Mai: Ein Video. Dieses zeigt unter anderem Nahaufnahmen von Roger Federer, wie er ein Bandana der Marke UNIQLO anzieht. Der Konsumentenschutz schreibt in seiner Beschwerde: «Ein Hinweis auf bezahlte Werbung fehlt jedoch». Dasselbe kritisiert der Konsumentenschutz an einem Post von Mountainbike-Profi Jolanda Neff. Auf dem Post vom 8. März sind unter anderem zwei Kreditkarten zu sehen.

Federer laut Anwalt transparent bei Sponsoringtätigkeit

Der Anwalt von Roger Federer schreibt «10vor10» auf Anfrage: «An dieser Stelle äussern wir uns inhaltlich nicht zu den hängigen Verfahren, sind aber überzeugt, dass die Beschwerden abgewiesen werden.

Grundsätzlich möchten wir festhalten, dass Roger Federer seine Social Media Accounts authentisch und spontan nutzt, um mit seinen Fans zu kommunizieren. Er informiert die Öffentlichkeit stets transparent über seine Sponsoringtätigkeit.»

«Xenia taggt viele Marken»

Der Assistent von Xenia Tchoumitcheva antwortet schriftlich: «Das war weder eine bezahlte Werbung, noch gab es je einen bezahlten Vertrag zwischen Xenia und diesen Marken.» Und: «Xenia taggt viele Marken, die sie trägt, in jedem Post – das heisst überhaupt nicht, dass sie dafür bezahlt wird. Selbst wenn sie etwas kauft, neigt sie dazu, es zu taggen, das ist sowohl ein ‘Branding exercise’ als auch ein Weg, eine Beziehung mit einer Marke zu entwickeln.»

Neff entschuldigt sich

Mountainbikerin Jolanda Neff schreibt «10vor10»: «Dieser Post stammt von meinem langjährigen Hauptsponsor Cornèrcard und verweist auf Ihre Seite, wo ich als Testimonial aufgeführt werde. Ich habe ihn am Tag der Frau am 8. März geteilt – ohne darauf hinzuweisen, dass Cornèrcard mein Hauptsponsor ist. Für diese Unterlassung habe ich mich in aller Form bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission entschuldigt.»

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