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Widerrechtlicher Abbruch Gericht spricht Thurgauer Gemeinderat frei

Der Gemeinderat von Braunau hatte 2016 den Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes bewilligt – ohne juristische Folgen.

Das Bezirksgericht Münchwilen im Kanton Thurgau hat am Mittwoch fünf Mitglieder des Gemeinderats von Braunau vom Vorwurf der ungetreuen Amtsführung freigesprochen. Sie hatten 2016 den Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes bewilligt. Dafür gebe es keine Strafbestimmung, befand das Gericht.

Abriss einer Käserei bewilligt

2016 hat der Gemeinderat des kleinen Dorfes Braunau den Abriss einer ehemaligen Käserei bewilligt, obwohl die Liegenschaft im kommunalen Schutzplan aufgeführt war. Für den Standort lag ein Neubauprojekt vor. Als der Heimatschutz Thurgau vom Abbruch erfuhr, reagierte der Verband mit einer Aufsichtsbeschwerde sowie einer Strafanzeige. Die Aufsichtsbeschwerde ist erst seit 2020 rechtskräftig. Deshalb wurden die Gemeinderäte erst 2021 befragt.

Am Mittwoch stand dann der ganze damalige Gemeinderat vor dem Bezirksgericht Münchwilen. Der Gemeindepräsident, wie auch drei Gemeinderäte sowie eine Gemeinderätin hatten den Strafbefehl wegen ungetreuer Amtsführung nicht akzeptiert und ihn ans Gericht weitergezogen.

Keine Erinnerungen mehr

Bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter konnten sich die fünf Gemeinderatsmitglieder nicht mehr an die Umstände der entscheidenden Sitzung erinnern. Drei verzichteten ganz auf Aussagen. Der Gemeindepräsident, der für die SVP im Thurgauer Grossen Rat sitzt, erklärte immer wieder, das wisse er nicht mehr.

Heimatschutz nicht informiert

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Das kantonale Amt für Denkmalpflege hatte die Gemeinde in einem Schreiben auf das Verfahren hingewiesen, mit dem eine Liegenschaft aus dem Schutzplan entlassen werden könnte. Dazu gehört auch, dass der Heimatschutz informiert werden muss, damit sich der Verband allenfalls rechtlich gegen einen Abbruch wehren kann.

Die Staatsanwältin verwies auf das Sitzungsprotokoll von damals. Das Gremium habe gewusst, dass die Liegenschaft im Schutzplan aufgeführt war. Man habe das Baugesuch mit aller Macht vorantreiben wollen. Die alte Käserei sei «ein Klotz am Bein» gewesen, den man möglichst rasch loswerden wollte. Ein Gemeinderat müsse aber seine rechtlichen Pflichten kennen – «und sie auch einhalten», sagte sie.

Die Anklage forderte Verurteilungen wegen ungetreuer Amtsführung. Der Gemeindepräsident solle eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen sowie eine Busse von 2400 Franken erhalten. Für die anderen vier Mitglieder wollte die Staatsanwältin Geldstrafen von jeweils 30 Tagessätzen sowie Bussen zwischen 400 und 1050 Franken.

Fehler nicht strafbar

Die beiden Verteidiger verlangten für ihre Mandanten Freisprüche und erklärten, ein Strafverfahren sei gar nicht möglich. Es seien keine Fehler passiert, die das Gesetz unter Strafe stelle. Dieser Argumentationslinie folgte das Bezirksgericht Münchwilen in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Mittwochabend.

Alle Gemeinderäte wurden freigesprochen. Ihnen werden aber die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Gemeinderat habe falsch und widerrechtlich entschieden, erklärte der vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Der Abbruch der alten Käserei sei verboten gewesen. Es gebe aber keine Strafbestimmung, die auf die vorliegende Konstellation angewendet werden könne. Deshalb komme nur ein Freispruch infrage.

Regionaljournal Ostschweiz, 31.08.2022, 17:30 Uhr ; 

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