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Schweiz Wie sakrosankt ist das Verlagerungsziel in der Verfassung?

Vor zwanzig Jahren hat das Schweizer Volk beschlossen, die Lastwagenfahrten durch die Alpen zu limitieren und die Güter auf die Schiene zu verlagern. Nun zeigt sich der Bundesrat offen für eine Erhöhung der Kapazität der Lastwagenfahrten. Doch ist das legal überhaupt möglich?

In den Augen der Alpeninitiative gibt es zwei Angriffe auf die Verkehrspolitik der Schweiz: Die zweite Röhre für den Gotthard-Strassentunnel sei der erste, der zweite die mögliche Aufweichung des Verlagerungszieles.

Güter müssen von Grenze zu Grenze auf der Schiene durch die Alpen transportiert werden, so hat es das Schweizer Volk vor mehr als 20 Jahren beschlossen. Im Gesetz wurde daraufhin festgelegt, dass pro Jahr 650'000 Fahrten mit dem Lastwagen durch die Alpen gemacht werden dürfen. Das ist das Verlagerungsziel.

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Verwässerung des Alpenschutzartikels
aus Rendez-vous vom 24.02.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 21 Sekunden.

Viel mehr Lastwagen als erlaubt

2013 waren es mehr als eine Million Lastwagen. Dies sei verfassungswidrig, heisst es nun in einem Rechtsgutachten des Europainstituts der Uni Freiburg. Die Zahl 650'000 jedoch sei verfassungskonform. Es gebe kaum Spielraum für Anpassungen oder Änderungen am Verlagerungsziel.

Dies spricht für die Haltung des Vereins Alpeninitiative. Deren Präsident, Jon Pult, sagt: «Der Bundesrat darf nicht einfach an diesem quantitativen Ziel herumschrauben, wie es ihm gefällt, weil sich diese Zahl direkt aus Artikel 84 der Bundesverfassung ableitet.»

Genau diese Zahl, diese 650'000 Lastwagenfahrten, will der Bund überprüfen. Er hat ein entsprechendes Postulat der FDP-Fraktion entgegengenommen und Wohlwollen signalisiert.

Der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri erklärt, warum seine Partei das Verlagerungsziel neu verhandeln will. «Wir haben in der Verkehrskommission zum wiederholten Mal Kenntnis davon genommen, dass dieses formulierte Ziel unrealistisch und nicht erreichbar ist.»

Die Kommission halte es für falsch, ein unrealisierbares Ziel im Gesetz festhalten zu wollen. Deshalb sei die Kommission zusammen mit dem Bundesrat der Auffassung, dass das Ziel überprüft und neu formuliert werden sollte.

In Kürze zwei neue Tunnel

Der Präsident der Alpeninitiative hingegen will nicht am Verlagerungsziel schrauben, sondern Lösungen finden, wie es erreicht werden kann. Und diese Lösungen stünden vor der Türe, sagt er.

Nächstes Jahr werde das Herzstück der Neat, nämlich der Gotthard-Basistunnel eröffnet, 2019 dann der Ceneri-Basistunnel. «Dann werden wir eine Kapazität auf dem Schienengüterverkehr haben, die sich niemand vorstellen kann. Dann noch zu behaupten, das Verlagerungsziel sei technisch nicht machbar, ist einfach nicht wahr.»

Schützenhilfe gibt es von Filipo Lombardi, Tessiner CVP Ständerat. Es sei nicht der Moment, über eine Änderung des Verlagerungsziels zu sprechen, sagt er und verweist auf weitere Bauprojekte, die die Bahn für den Gütertransport noch attraktiver machen soll. «Man muss abwarten, bis die ganze Neat in Betrieb ist, inklusive der Verladeterminals in Italien und Deutschland.» Dann könne man sehen, ob die Verlagerung zu hundert Prozent oder zur Hälfte erfolge.

Der Verein Alpeninitiative rüstet also wieder auf und macht sich auf etwas gefasst. Nach 20 Jahren geht der Kampf für den Gütertransport per Bahn vielleicht bald in eine neue Runde.

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