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Peter Roth ärgert sich über das wilde Bauen.
Aus News-Clip vom 31.08.2021.
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Wildes Bauen am Berg Wenn aus abgelegenen Alphütten luxuriöse Chalets werden

Ferien inmitten unberührter Landschaft: Eine Auszeit in einer gemieteten Alphütte ist gefragt. Mancher Hütten-Besitzer hat in der Vermietung einen lukrativen Geschäftszweig erkannt. Bescheiden wie früher sind diese Hütten allerdings selten. Oft werden sie umgebaut und mit Komfort versehen – meist illegal.

Ein lukratives Geschäft trotz Bauverbot

Umbauten und Umnutzungen von Alphütten verlangen eine Bewilligung. Die gibt es nur unter strengen Auflagen. Ausserhalb der Bauzone gilt eigentlich ein Bauverbot. Der Mensch soll die Natur nicht weiter zurückdrängen. So wollen es Landschaftsschützer und so will es das Gesetz.

Der «Rundschau» liegen Dokumente zu Dutzenden Fällen von Umnutzungen ohne Bewilligung und von fragwürdigen Umbauten aus dem Kanton Bern vor. So vermietet ein Geschäftsmann im Berner Oberland sieben Alphütten, die teuerste in Grindelwald für 2500 Franken die Woche. Diese Hütte bietet ein Wohnzimmer mit Cheminée, ein Badezimmer, eine grosszügige Küche und ein Schlafzimmer im Dachstock. Ein derartiger Ausbau widerspricht Sinn und Zweck der Raumplanung. Und die Bewilligung für das Umnutzen fehlt.

Trotz Verdacht: Gemeinde verzichtet auf Nutzungsverbot

Der Eigentümer versichert gegenüber der «Rundschau», nichts ohne Bewilligung gebaut zu haben. Einzig ein mobiler Wasserzuber sei noch Gegenstand von Diskussionen.

Die Behörden haben im Frühling ein baupolizeiliches Verfahren eingeleitet. Doch vermietet wird die Hütte weiterhin. Obwohl das Berner Baugesetz in solchen Fällen ein sofortiges Nutzungsverbot vorsieht, haben die Behörden darauf verzichtet. Der Gemeindepräsident von Grindelwald Beat Bucher sagt dazu: «Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir sehen, was wir verfügen können. Entweder kann er weitervermieten oder nicht.»

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Beat Bucher, Gemeindepräsident Grindelwald: «Die grosse Frage ist, wie weit man gehen darf.»
Aus News-Clip vom 31.08.2021.
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Behörden schreiten nicht ein

Anderes Beispiel: Das Hotel «Palace» in Gstaad betreibt seit Jahren eine Alphütte – ohne Bewilligung. Ab 1600 Franken pro Nacht können Gäste auf 1700 Metern über Meer übernachten.

Aufgrund der SRF-Recherche hat das «Palace»-Hotel mittlerweile eine Bewilligungsanfrage nachgereicht. Obwohl es die Hütte jahrelang illegal genutzt hat, verzichtet die Gemeinde auf das Einziehen des widerrechtlich erwirtschafteten Gewinns und auch auf eine Busse. Das Berner Baugesetz sieht Bussen zwischen 1000 und 40'000 Franken vor.

Zu grosse Nähe zwischen Behörden und Eigentümern

Trotz eigentlichem Bauverbot werde ausserhalb der Bauzone verhältnismässig viel gebaut, sagt der stellvertretende Direktor des Bundesamts für Raumplanung Stephan Scheidegger.

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Stephan Scheidegger, Stv. Direktor Bundesamt für Raumplanung: «Man muss die Zuständigkeiten besser regeln.»
Aus News-Clip vom 31.08.2021.
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Es bestehe schlicht eine zu grosse Nähe zwischen den Behörden und den Eigentümern. «Behördenvertreter wollen ihre möglichen Wählerinnen und Wähler nicht verärgern mit unliebsamen negativen Bauentscheiden. Schliesslich wollen sie bei den nächsten Wahlen wieder gewählt werden.»

Behördenvertreter wollen ihre möglichen Wählerinnen und Wähler nicht verärgern mit unliebsamen negativen Bauentscheiden.
Autor: Stephan Scheidegger Bundesamt für Raumplanung

Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hofft, dass ein Bundesgerichtsurteil von Ende April Signalwirkung haben wird: «Dieser Entscheid sagt mit aller Deutlichkeit: Illegale Bauten bleiben illegal.» Das Urteil hält fest, dass neu auch zurückgebaut werden muss, auch wenn der illegale Bau über dreissig Jahre zurückliegt. Diverse Beispiele aus der Praxis legen jedoch den Schluss nahe: Den Gemeinden fehlt es oft nicht nur am Verständnis, sondern auch am Personal, um Bausünder zur Verantwortung zu ziehen.

«Rundschau»

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«Rundschau»

Mehr zum Thema in der «Rundschau», am Mittwoch, um 20.05 Uhr auf SRF 1.

SRF Rundschau, 01.09.2021, 20:05 Uhr

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