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Die Einbürgerungsverfahren in der Schweiz laufen weiter unterschiedlich
Aus HeuteMorgen vom 23.11.2021. Bild: Keystone
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Wildwuchs bei den Verfahren Wenn ein Alphorn über die Einbürgerung mitentscheidet

  • 2018 trat das überarbeitete Bürgerrechtsgesetz in Kraft, das zum Ziel hatte, die Unterschiede bei den Einbürgerungen zu verringern.
  • Ziel verfehlt, sagt nun die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in einem neuen Bericht.
  • Trotz Revision gebe es bei den Einbürgerungen immer noch einen Flickenteppich an kommunalen und kantonalen Praktiken.

«Wie heisst dieses Musikinstrument?», lautete die Frage der kommunalen Einbürgerungsbehörde. «Schwyzerhorn» sagte Mattia, der seit zwanzig Jahren in der Schweiz lebt.

Die falsche Antwort war mit ein Grund dafür, dass die Einbürgerungsbehörde fand, er sei nicht genug integriert – und sein Einbürgerungsgesuch ablehnte. Mattia ging vor Bundesgericht, das den Entscheid kippte und der Gemeinde eine Rüge erteilte.

Laiengremien und Abstimmungen

Mattia heisst anders, doch der Fall ist real – und er ist nicht der einzige, sagt Noemi Weber, Geschäftsleiterin der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA), welche die Fälle dokumentiert: «Solche Fälle kommen auch heute immer wieder vor.»

Ein Grund: Die Einbürgerungsgespräche würden häufig von Laiengremien durchgeführt und nicht immer protokolliert, sagt Weber. «Es gibt auch immer noch Abstimmungen an Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen. Zudem ist das Verfahren zu komplex, es dauert zu lange. Und es ist auch zu teuer.»

Die Verfahren müssten professionalisiert und vereinfacht werden, damit mehr Personen Zugang zum Bürgerrecht und damit zur politischen Teilhabe in der Schweiz hätten, so Weber. Doch das Gegenteil ist der Fall: Aktuelle Zahlen des Staatssekretariats für Migration SEM zeigen, dass seit 2018 die Anzahl der Einbürgerungen in der Schweiz deutlich zurückgegangen ist.

Es gibt unterschiedliche Verständnisse darüber, wie verbunden jemand mit dem Wohnort sein muss.
Autor: Barbara von Rütte Juristin, Universität Basel

Die Hürden für einbürgerungswillige Personen seien seit 2018 viel höher geworden, sagt Barbara von Rütte. Sie ist Juristin und forscht an der Universität Basel zum Thema Bürgerrecht.

Zudem sei die angestrebte Harmonisierung noch nicht überall Tatsache: «Es gibt unterschiedliche Verständnisse in den Kantonen und Gemeinden darüber, was genau lokale Integration heisst, also wie verbunden jemand mit dem Wohnort sein muss.»

Es brauche klarere Regeln, fordert von Rütte – damit nicht mehr Fragen zu einem Alphorn über ein Ja oder ein Nein zum Schweizer Pass entscheiden könnten.

Heute Morgen, 23.11.2021, 6 Uhr

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