Seit Corona ist Camping hoch im Kurs. Viele haben sich dafür auch einen Camper oder einen Wohnwagen angeschafft. Nun ist die Saison vorbei und es stellt sich die Frage: Wohin mit dem grossen Fahrzeug über den Winter?
Oft viel günstiger als ein privater Parkplatz
Dabei fällt auf, dass manche ihr Wohnmobil einfach in der Blauen Zone stehen lassen – mit einer Anwohnerparkkarte hinter der Windschutzscheibe. Das ist oft günstiger als die Miete eines privaten Parkplatzes. In den Städten Bern, Basel, St. Gallen und Zürich zahlt man um die 300 Franken pro Jahr für eine Anwohnerparkkarte für die Blaue Zone, in Luzern sind es 600 Franken – nur um eine kleine Auswahl zu nennen. Vielerorts lassen sich auch Monatsbewilligungen lösen. Gerade in grösseren Städten ist die Miete eines privaten Parkplatzes in der Regel um ein Vielfaches höher.
In Basel wurde ein Verbot gefordert
Doch die massigen Fahrzeuge sorgen in manchen Quartieren auch für Unwillen und Diskussionen, denn sie blockieren zum Teil monatelang Parkraum und behindern je nach Platzierung anderen Fahrzeuglenkern die Sicht.
In der Stadt Basel wurde das Thema im letzten Jahr sogar kurzzeitig zum Politikum. Ein Grossrat wollte aus den genannten Gründen Wohnmobile in der Blauen Zone verbieten lassen. Die Regierung wollte aber nichts davon wissen. Laut «Basler Zeitung» sah sie keinen Grund, die Bundesgesetzgebung zu verschärfen.
Vollständig im Feld und mit Nummernschild
Demnach gelten beim Parkieren für Camper die gleichen Regeln wie für alle anderen Motorfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3.5 Tonnen: Sie dürfen grundsätzlich auf den dafür markierten, öffentlichen Parkplätzen – also auch in der Blauen Zone – abgestellt werden. Allerdings müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Fahrzeug müsse vollständig ins Parkfeld passen und das Nummernschild müsse dranbleiben, erklärt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Zu den Sicherheitsbedenken (Sichtbehinderung) heisst es bei der Polizei: «Das ist für uns nicht relevant. Relevant ist, dass das Fahrzeug innerhalb der Markierung Platz hat», sagt Pascal Siegenthaler, Mediensprecher bei der Zürcher Stadtpolizei.
Beschwerden wegen des Themas habe man ohnehin bislang nur vereinzelt erhalten, sagt Norbert Esseiva, Leiter der Stadtberner Orts- und Gewerbepolizei: «Einmal von einem Bürger, bei dem ein Wohnmobil direkt vor dem Stubenfenster parkiert war.» Aber auch dies sei gestattet. In solchen Fällen lohnt sich wohl unter Umständen ein freundliches Gespräch mit dem Fahrzeughalter, ob er sich nicht einen anderen Platz in der Nähe suchen könnte.
Viele Bauern bieten Standplätze an
Denn es gibt auch Alternativen auf dem Land zu den Parkplätzen in der Stadt. Viele Bauern hätten die Vermietung solcher Winter-Standplätze für Camper und Wohnwagen nämlich als neues Business entdeckt, weiss Jürg Reinhard vom TCS: «Manchmal bieten sie bis zu zehn bis zwanzig Plätze unter Vordächern und in Scheunen an.» Die Höhe der Miete variiert. Aber unter Umständen könnte es sich lohnen, sich einmal in der Umgebung nach Standplätzen zu erkundigen.
Wohnwagen in der Blauen Zone verboten
Für Wohnwagen muss man ohnehin eine private Lösung suchen für deren Überwinterung. Diese dürfen in der Regel höchstens kurzzeitig auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Und es lohnt sich auch für die Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen, die lokalen Parkierungsregeln genau zu studieren. Denn auch hier gibt es Besonderheiten.