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Keine neuen Regulierungen für Airbnb
Aus 10 vor 10 vom 15.11.2017.
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Wohnung als Ferienwohnung Bundesrat will neues Mietrecht zugunsten von Airbnb & Co.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die boomenden Beherbergungsdienstleistungen auf Online-Plattformen wie Airbnb nicht stärker regulieren, sondern die Praxis vielmehr vereinfachen.
  • Die Hauseigentümer sind dagegen, dass Vermieter quasi zu einer Globalzustimmung gewungen werden. Der Mieterverband will Online-Ausschreibungen zeitlich begrenzen.

Heute werden viele Zimmer und Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb illegal vermietet. Denn für die Untervermietung muss zuerst das Eingeständnis der Hausbesitzerin eingeholt werden. Das ist bei kurzfristigen Vermietungen unrealistisch.

Vermieter können kaum ablehnen

Der Bundesrat möchte nun das Mietrecht anpassen. Mieterinnen und Mieter sollen beim Vermieter summarisch beantragen können, dass sie ihre Wohnung auf den Internetplattformen feilbieten wollen und für wie viele Wochen pro Jahr. Die Vermieter können nur in seltenen Fällen ablehnen.

Damit will der Bundesrat die Nutzung von Ferienwohnungsplattformen begünstigen. Doch es regt sich Widerstand. Monika Sommer, stellvertretende Direktorin des Hauseigentümerverbandes, betont, dass eine summarische Untermiet-Anfrage bereits heute möglich sei. Es müsse dem Vermieter aber freigestellt werden, ob er eine solche Globalzustimmung erteilen wolle oder nicht.

Wir finden es falsch, den Vermieter neu zur Zustimmung zu zwingen. Das hat auch nichts mit Liberalismus zu tun.
Autor: Monika Sommer Stellvertretende Direktorin des Hauseigentümerverbandes

Es sei zudem eine Zweckentfremdung, wenn Wohnungen als Ferienobjekte vermietet würden anstatt zum Wohnen, so Sommer weiter. Darüber hinaus würden damit Gewinne erwirtschaftet, was verboten sei. Der Hauseigentümerverband fordert, dass Untervermietungen schriftlich beantragt werden, und dass dabei der Mietzins offengelegt wird.

Mieterverband warnt vor Wohnungsknappheit

Auch der Mieterverband ist nicht einverstanden mit dem Vorschlag des Bundesrates zu Airbnb und Co. – wenn auch aus anderen Gründen: Je mehr Wohnungen auf diesen Plattformen vermietet würden, desto weniger Wohnungen seien auf dem Markt für ganzjähriges Wohnen. Das verschärfe die Wohnungsnot.

Wenn jemand in die Ferien fährt, ist das völlig ok..Wir wollen aber nicht, dass durch die Konkurrenz noch mehr Wohnraum verschwindet.
Autor: Michael Töngi Generalsekretär des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes

Der Bundesrat blende dieses Problem aus, obwohl es sich in mehreren Städten bereits manifestiere, sagt Michael Töngi, Generalsekretär des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes: «Wir brauchen Vorgaben, damit die Städte Ausschreibungen auf Airbnb und anderen Plattformen beschränken können. Etwa auf 30 Tage pro Jahr. Wir wollen es aber nicht völlig unterbinden. Wenn jemand in die Ferien fährt, ist das völlig ok. Aber wir wollen nicht, dass durch die Konkurrenz noch mehr Wohnraum verschwindet.»

Städte und Kantone haben das letzte Wort

Der Bundesrat lehnt es aber ab, die Vermietung von Wohnungen auf Internetplattformen zeitlich zu begrenzen. Das sei nicht durchsetzbar, sagt die Landesregierung. Doch genau das wird in verschiedenen Städten in den USA gemacht: Sie verpflichten Airbnb, die Vermietungen zu melden. Auch wenn der Bund es nicht tun will – Städte und Kantone können Einschränkungen erlassen, wenn Airbnb und Co, die Wohnungsknappheit verstärken.

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