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Zoll-Revisionsgebühr Ärgerliche Zollgebühren könnten schon bald verschwinden

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Post-Zollamt kontrolliert stichprobenweise Pakete, die aus dem Ausland geschickt werden.
  • Der grosse Ärger für die betroffenen Kunden: Sie müssen dafür eine Zollrevisionsgebühr von 13 Franken bezahlen, auch wenn mit der Sendung alles in Ordnung ist.
  • Nun debattiert die zuständige Ständerats-Kommission darüber. Die ärgerlichen Gebühren könnten bald der Vergangenheit angehören.

Frühere Beiträge zum Thema:

Ein junger «Espresso»-Hörer bestellt immer wieder Produkte im Ausland: In England, Deutschland, Frankreich oder Österreich. «Bei praktisch jedem Päckli muss ich die Zollrevisionsgebühr von 13 Franken bezahlen, weil der Zoll mein Päckli kontrolliert.» Das ärgert den Hörer, schliesslich sei bei seinen Paketen jeweils alles in Ordnung. Die Zollrevisionsgebühr verärgert die Postkunden schon seit Jahren. Auch das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat schon mehrfach darüber berichtet.

Dass der Empfänger bei einer Stichprobe die Gebühren von 13 Franken zahlen muss, geht auf eine Änderung des Zollgesetzes im Jahr 2008 zurück. Seit dann nimmt die Post im grenzüberschreitenden Online-Handel die Verzollung vor und nicht mehr die Zollverwaltung. Und die Post verlangt im Gegensatz zur Zollverwaltung eine Entschädigung für den Aufwand. Der Gesetzgeber hat bei der Revision auch festgelegt, dass die Post den Aufwand nicht der Zollverwaltung verrechnen kann.

Änderung in Griffweite

Nun könnte sich daran etwas ändern. Der Obwalder CVP-Ständerat Erich Ettlin hat einen Vorstoss eingereicht, dass die Zoll-Revisionsgebühr nicht mehr der Empfänger, sondern der Staat übernehmen soll. Ettlin: «Wenn Sie an der Grenze vom Zöllner kontrolliert werden, müssen Sie für die Kontrolle auch nicht extra bezahlen, sondern der Bund übernimmt das.» Der Nationalrat hat nun seinen Vorstoss so abgeändert, dass die 13 Franken auf alle übrigen Speditionskosten aufgerechnet werden sollen. Das heisst aber, dass so alle Postkunden mehr zahlen müssen.

Erich Etlins Vorstoss wird nun noch in der zuständigen Ständeratskommission beraten. Der Ständerat wird zu einem späteren Zeitpunkt über deren Vorschlag entscheiden müssen.

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