- Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat zu Handels- und Wirtschaftsfragen mit den USA verabschiedet.
- Das Ziel ist es, eine Lösung im US-Zollstreit zu finden.
- Die zuständigen Parlamentskommissionen sowie die Kantone sollen nun konsultiert werden.
Das Ziel der Schweiz ist die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehung mit den USA, dem nach der EU wichtigsten Handelspartner. Die Schweiz setzt sich dabei für die Bewahrung und wenn möglich Verbesserung des Marktzuganges in den USA ein.
Gleichzeitig sollen der aussen- und aussenwirtschaftspolitische Handlungsspielraum der Schweiz und die Beziehungen zu anderen wichtigen Handelspartnern bewahrt werden.
Das Verhandlungsergebnis darf jedoch den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), oder den bilateralen EU-Abkommen nicht entgegenlaufen. Und auch die Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU darf es nicht gefährden.
US-Zusatzzölle sind seit dem 2. April in Kraft
Seit dem Erlass des entsprechenden Exekutivdekrets des US-Präsidenten am 2. April 2025 gelten für viele Schweizer Exporte in die USA bis auf Weiteres pauschale Zusatzzölle von 10 Prozent sowie Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumprodukte sowie auf Automobile und Autoteile.
Diese Zölle gelten für die meisten US-Handelspartner gleichermassen. Für die Schweiz wichtige Produktkategorien wie Pharmaprodukte oder bestimmte Chemikalien und Edelmetalle sind zurzeit ausgenommen.
Dank dieser Ausnahmen sei die Schweiz von den Zöllen aktuell weniger stark betroffen als andere Länder. Für die anderen Branchen bleibe die Situation jedoch sehr herausfordernd, schreibt der Bundesrat. Zudem wirke sich auch die abgeschwächte Konjunkturlage auf dem Weltmarkt auf die Schweizer Gesamtwirtschaft aus.
Der Bundesrat rechnet aber nicht mit einem Einbruch der Wirtschaft, wie es ihn während der Coronapandemie gab.
Kurzarbeit soll es richten
Um in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu unterstützen, setzt der Bundesrat auf das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Bereits vor zwei Wochen entschied er, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Die Massnahme soll den Betrieben mehr Planungssicherheit geben.
Weiter soll das Wirtschaftsdepartement prüfen, ob im Bereich der KAE weitere Massnahmen ergriffen werden könnten.