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Steuerstreit Schweiz – USA Zürcher Obergericht erteilt USA eine Abfuhr

  • Die persönlichen Daten von zwei Bankangestellten dürfen nicht an die USA herausgegeben werden. Dies hat das Zürcher Obergericht in zweiter Instanz entschieden.
  • Beide Angestellten arbeiteten bei Banken in Zürich und waren unter anderem für die Betreuung von ausländischen Kunden zuständig. Ihre Arbeitgeber wurden beim Steuerstreit mit den USA in die Kategorie 2 eingeteilt. Das heisst, dass diese Banken mutmasslich Steuerdelikte begingen und den USA somit sämtliche Daten offenlegen mussten.
  • Laut dem Urteil des Zürcher Obergerichts handle es sich um «zu kleine Fische». Zudem sei das Bankenprogramm zur Beilegung des Steuerstreites mit den USA mittlerweile beendet.
  • Die beiden Bankangestellten wehrten sich vor Gericht gegen die Auslieferung ihrer persönlichen Daten an die USA. Das Obergericht bestätigte die erstinstanzlichen Urteile des Zürcher Arbeitsgerichtes, das die Herausgabe der Daten ebenfalls schon untersagte.

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