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Zulassungsstopp für Ärzte Kantone sollen Höchstzahlen bei Fachärzten festlegen

Der Zustrom an Ärztinnen und Ärzten, die zur Tätigkeit zugelassen werden möchten, wird heute bereits reguliert. Dies allerdings mit einer Übergangsregelung, die in zwei Jahren ausläuft. Gesundheitsminister Alain Berset möchte eine dauerhafte Lösung ins Gesetz schreiben.

Er hat heute vor den Medien seine Vorschläge präsentiert. Sein Konzept sieht drei Handlungsebenen vor, eine davon betrifft die gesetzlichen Anforderungen:

  • So legt das 2015 überarbeitete Medizinalberufegesetz bereits Mindestanforderungen an Ärztinnen und Ärzte fest, insbesondere in Bezug auf ihre Sprachkenntnisse.
  • Im Rahmen einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) möchte der Bundesrat zusätzliche Qualitätskriterien für Ärztinnen und Ärzte aufnehmen.
  • Danach werden sie verpflichtet, sich an Programmen zur Verbesserung der Leistungsqualität, an Fehlermeldesystemen und Datenlieferungen zu beteiligen.

Der Bundesrat selbst soll einer Überversorgung entgegenwirken können:

  • Er kann eine Wartefrist von zwei Jahren zur Eröffnung einer Praxis verlangen,
  • sowie eine Prüfung über das Schweizer Gesundheitssystem einfordern, wenn jemand, der eine Praxis eröffnen will, nicht schon mindestens zwei Jahre in der Schweiz praktiziert hat.

Und schliesslich erhalten die Kantone mehr Kompetenzen zur Kostenkontrolle:

  • Heute legt der Bundesrat die Höchstzahlen zugelassener Ärzte pro Fachgebiet fest, die – egal ob angestellt oder selbständig – ambulant tätig sind. Künftig sollen dies die Kantone, in Absprache mit den Krankenversicherern und den Nachbarkantonen, selbst steuern.

Im Dezember 2015 hatte das Parlament eine Vorlage zur definitiven Verankerung der Zulassungssteuerung im Gesetz abgelehnt, die geltende Übergangslösung aber bis Sommer 2019 verlängert. Der Bundesrat erhielt den Auftrag, eine Folgelösung zu finden. Die Lockerung des Vertragszwangs sowie differenzierte Tarife verwarf er bereits. Seine Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung.

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