Gegen ihren Willen in ein Heim eingesperrt oder als billige Arbeitskräfte auf Bauernhöfen ausgebeutet: Das erlebten Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bis Anfang der 1980er Jahre. Es ist eines der düstersten Kapitel in der Schweizer Geschichte.
Elf definitiv bewilligte Gesuche
Der Kanton Zürich richtet nun den Opfern solcher Zwangsmassnahmen Solidaritätsbeiträge aus. Seit Ende April können betroffene Menschen ein Gesuch für einen einmaligen Betrag in der Höhe von 25'000 Franken einreichen.
Einige Beiträge wurden laut dem Zürcher Staatsarchivar Beat Gnädinger bereits ausbezahlt. «Stand heute sind elf Gesuche definitiv bewilligt worden», sagt er. Teilweise seien die Beträge à je 25'000 Franken bereits auf den Konten der Betroffenen, teilweise sei das Geld noch unterwegs.
Der Bund zahlt bereits einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken pro Opfer aus. Die Kantone können auf freiwilliger Basis ebenfalls etwas beitragen. Letztes Jahr hat das Zürcher Kantonsparlament dafür grünes Licht gegeben und 20 Millionen Franken für 800 Betroffene bewilligt. Im Rat war der Solidaritätsbeitrag damals unbestritten.
In den letzten Wochen seien beim Kanton Zürich gut 170 Gesuche eingegangen, sagt Beat Gnädinger. «Das sind relativ viele – und wir versuchen diese, so rasch wie möglich zu bearbeiten.»
Am Anfang erwartete er offenbar eine «kleine Welle». Diese sei auch so eingetroffen, habe sich dann aber eingependelt. «Erfahrungen vom Bund zeigen allerdings, dass es immer wieder zu solchen Wellen kommen kann», sagt Beat Gnädinger. Zum Beispiel wegen einer Gesetzesänderung oder der medialen Berichterstattung. So könne es auch im Kanton Zürich geschehen.
Mehrstufige Abklärung auf Anspruch
Ob eine Person Anspruch auf den Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken des Kantons Zürich hat, wird in mehreren Schritten geprüft. Der Bund muss die Person bereits als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen anerkannt haben und es darf kein weiteres Gesuch in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und der Stadt Zürich bewilligt worden sein. Auch dort werden solche Solidaritätsbeiträge gesprochen.
Erst wenn wir wissen, ob die Zürcher Behörden involviert waren, können wir einen Entscheid fällen.
Ausserdem müsse abgeklärt werden, ob ein Bezug zum Kanton Zürich vorhanden sei, sagt Beat Gnädinger. «Erst wenn wir wissen, ob die Zürcher Behörden bei den Zwangsmassnahmen involviert waren, können wir einen Entscheid über das Gesuch fällen.»
Täglich würden bis zu zehn Gesuche eingereicht werden. Wie viele noch kommen, sei schwer voraussehbar. Im Kanton Schaffhausen sind bislang knapp 100 Gesuche eingegangen.
Auch kritische Rückmeldungen
Die meisten Menschen, die sich melden, reagieren positiv, sagt Beat Gnädinger. «Sie sind froh, dass sie den symbolischen Betrag erhalten.» Allerdings gebe es auch kritische Stimmen. Opfer, die sagen, sie hätten wegen der Massnahmen so massive Eingriffe ins Leben gehabt – da müsse man über andere Beträge sprechen. So hätten sie etwa keine Ausbildung absolvieren können oder Gewalt erlitten.
2013 entschuldigte sich die damalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga öffentlich bei den Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Seit 2017 entrichtet der Bund Solidaritätsbeiträge. Die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweiz dauert bis heute an. Derzeit ist etwa eine nationale Wanderausstellung «Versorgt. Verdingt. Vergessen?» im Museum Luzern zu sehen, die sich dem Thema annimmt. Sie läuft bis Ende Oktober.