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Beitrag für Verdingkinder Opfer von Zwangsmassnahmen: Zürich nimmt nun Gesuche entgegen

Der Kanton Zürich zahlt 25'000 Franken an die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Andere Kantone tun sich schwer.

Es ist eines der düstersten Kapitel in der Schweizer Geschichte: Jahrelang wurden Hunderttausende Kinder und Erwachsene hierzulande gegen ihren Willen in Heimen eingesperrt und misshandelt, auf Bauernhöfen als billige Arbeitskräfte ausgebeutet oder für Medikamententests missbraucht.

Der Kanton Zürich richtet den Opfern dieser fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen nun Solidaritätsbeiträge aus. Die Betroffenen können ab dem 27. April ein Gesuch für einen einmaligen Betrag in der Höhe von 25'000 Franken einreichen – telefonisch, schriftlich oder über ein Onlineformular.

Einfaches Schlafzimmer mit zwei Betten und einem Fenster.
Legende: Ein Kinderzimmer ist Teil der nationalen Gedenkstätte für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in Mümliswil im Kanton Solothurn. Keystone/Anthony Anex

Anspruch auf das Geld hat, wer vor 1981 betroffen war und bereits vom Bund als Opfer anerkannt worden ist. Zusätzlich muss eine Behörde im Kanton Zürich die Massnahmen veranlasst, durchgeführt, beauftragt oder beaufsichtigt haben. Wenn bereits ein anderer Kanton oder eine andere Stadt einen Beitrag ausgezahlt hat, erlischt der Anspruch.

Nur wenige Kantone zahlen eigene Beiträge

Bislang ist die Liste der Kantone und Städte, die Heim- und Verdingkinder finanziell entschädigen, kurz. Namentlich sind das die Stadt Zürich, der Kanton Schaffhausen und der Kanton Thurgau. In den meisten anderen Kantonen ist bislang – trotz Bemühungen von Betroffenen und politischen Vorstössen – wenig passiert.

So etwa hat der Kanton Bern entschieden, keinen eigenen Entschädigungsfonds für Opfer zu schaffen. Stattdessen verweist er – wie auch andere Kantone wie zum Beispiel Appenzell Ausserrhoden – auf den Bundesbeitrag, der jedem Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen einen Beitrag von 25'000 Franken gewährt.

Der Thematik eines eigenen Solidaritätsbeitrags haben sich aktuell die Kantone St. Gallen und Basel-Stadt angenommen. In Basel wird die Regierung noch über einen politischen Vorstoss befinden, der Kanton St. Gallen hat erst jüngst ein dreijähriges Forschungsprojekt zum Thema gestartet und prüft weitere Massnahmen.

Schaffhausen hat bald eine Million Franken ausgezahlt

Während sich viele Kantone schwertun, sind im Kanton Schaffhausen bereits erste Beiträge an Betroffene geflossen. 91 Gesuche seien seit Anfang Jahr eingegangen, 33 davon seien bearbeitet und das Geld ausbezahlt worden, sagt Andi Kunz vom Schaffhauser Sozialamt gegenüber SRF. Das entspricht 825'000 Franken.

«91 Gesuche sind eine stattliche Zahl. Wir sind froh, dass wir die Betroffenen mit dem Solidaritätsbeitrag erreicht haben», sagt Kunz. Man rechne insgesamt mit 120 bis 130 Gesuchen. «Unsere Kapazitäten sind da, um weitere Gesuche entgegenzunehmen und zu prüfen.»

Betroffene sind ungeduldig. Viele sind in einem hohen Alter, gesundheitlich angeschlagen und finanziell auf den Beitrag angewiesen. Dafür haben wir Verständnis.
Autor: Andi Kunz Sozialamt Kanton Schaffhausen

Die Rückmeldungen beim kantonalen Sozialamt sind jedoch nicht nur positiv, sagt Kunz. Betroffene seien häufig ungeduldig. «Man muss wissen, dass viele Leute in einem hohen Alter sind, gesundheitlich angeschlagen und auch finanziell auf den Beitrag angewiesen. Dafür haben wir Verständnis», sagt Kunz. Es brauche aber eine gewisse Zeit, um die Voraussetzungen für den Solidaritätsbeitrag zu prüfen.

Zürich rechnet mit 800 Gesuchen

Der Kanton Zürich geht davon aus, dass sich rund 800 Betroffene melden werden. Dafür hat das Zürcher Kantonsparlament letztes Jahr 20 Millionen Franken bewilligt. Mit diesem Solidaritätsbeitrag wolle man das begangene Unrecht anerkennen und einen Beitrag leisten zur Wiedergutmachung, heisst es seitens Kanton.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 24.4.2026, 17:30 Uhr ; 

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