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Zweiter Fall Schweiz entzieht IS-Anhängerin das Bürgerrecht

  • Die Schweiz entzieht einer Anhängerin der Terrorgruppe IS das Bürgerrecht.
  • Es handle sich um eine 30-jährige Frau aus der Romandie. Das schreibt der Tagesanzeiger – und bezieht sich dabei auf eine Information des Staatssekretariats für Migration im aktuellen Bundesblatt.

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Aus dem Archiv: Bund entzieht einem Terroristen das Bürgerrecht
Aus Tagesschau vom 11.09.2019.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten.

Laut dem Medienbericht lebt die schweizerisch-französische Doppelbürgerin mit ihren Töchtern in einem Internierungs-Lager in Nordsyrien. Sie war demnach 2016 mit ihren Kindern nach Syrien gereist und heiratete dort einen IS-Anhänger.

Es sei – nach einem ähnlichen Fall im Herbst – erst das zweite Mal seit 1947, dass die Schweiz jemandem das Bürgerrecht aberkenne, schreibt der Tagesanzeiger. Die betroffene Frau kann dagegen noch Einsprache erheben.

Keine aktive Rückholung

Der Bundesrat hatte im März entschieden, dass erwachsene Personen aus der Schweiz, die zum IS gereist waren, nicht aktiv in die Schweiz zurückgeholt werden sollen, obwohl die kurdischen Lokalbehörden dies von den Herkunftsstaaten mehrerer Tausend inhaftierter IS-Verdächtiger verlangen. Allerdings sah der Bundesrat mögliche Ausnahmen bei Kindern vor.

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