Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Zwölf Jahre Haft für «ungeheuerlichen Gewaltakt»

Vor rund drei Jahren erschoss ein Mann in St-Léonard (VS) seine Freundin mit einem Armee-Sturmgewehr. Nun hat das Bezirksgericht entschieden: Der Täter muss für 12 Jahre ins Gefängnis.

Ein Mann hält ein Sturmgewehr
Legende: Das Tötungsdelikt von St-Léonard wurde mit einem Sturmgewehr der Schweizer Armee verübt. Keystone/Symbolbild

Der Mann, der am 4. November 2011 in St-Léonard (VS) seine Freundin mit einem Armee-Sturmgewehr erschossen hat, soll mit zwölf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Das hat das Bezirksgericht von Siders entschieden.

Streit nach Jobverlust

Die Haftstrafe soll durch eine therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt ergänzt werden. Das Bezirksgericht Siders folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte die Erschiessung der 21-jährigen Frau als «ungeheuerlichen Gewaltakt» beschrieben und dem Angeklagten nicht abgenommen, dass die Tat ohne Absicht geschehen sei. St-Léonard

Das Drama ereignete sich am 4. November 2011. Der zur Tatzeit 23-jährige Mann soll an diesem Tag die Kündigung erhalten haben und stark alkoholisiert nach Hause gekommen sein. Dort soll sich ein Streit mit seiner Freundin entwickelt haben, in dessen Verlauf er aus allernächster Nähe auf die Frau geschossen haben soll.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel