Die Vorgeschichte: Die heute 31-jährige Mutter und ihr ehemaliger Sexpartner, heute 53 Jahre alt, hatten eine spezielle Art von Beziehung. Sie war seine Sklavin, er ihr «Herr». Dieses Abhängigkeitsverhältnis hielten sie auch in einer sogenannten «Seelenurkunde» fest. Darin schrieb die heute 31-Jährige, der «Herr» könne frei über sie und ihre damals fünfjährige Tochter verfügen. In den Monaten darauf wollten die beiden laut Anklage das fünfjährige Mädchen zur Sexsklavin ausbilden. Dabei soll es auch zu sexuellen Übergriffen seitens der Mutter auf die Tochter gekommen sein. Die Fotos und Videos davon schickte sie ihrem «Herrn».
Die Urteile: Das Kreisgericht St. Gallen verhandelte den Fall vergangene Woche. Am Donnerstag gab es die Urteile bekannt: Die Mutter erhält eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornographie und wegen mehrfacher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Massnahme an, eine Therapie. Die Frau sitzt bereits im vorzeitigen Strafvollzug und macht eine Therapie.
Höher fiel die Strafe für ihren ehemaligen Sexpartner aus. Er muss für fünf Jahre ins Gefängnis wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornographie. Auch für ihn ordnete das Gericht eine ambulante Massnahme an. Der Mann ist noch nicht im vorzeitigen Strafvollzug, er lebt bei seiner Familie. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.