Das Solothurner Kantonsparlament verzichtet darauf, die Gerichts-Gebühren zu erhöhen. Es will die Gebühren aber auch nicht senken, hat es am Mittwoch entschieden.
Ursprünglich wollte die Regierung die Maximal-Gebühren für Zivilprozesse erhöhen. Die Gebühren seien nicht kostendeckend, hatte die Regierung argumentiert.
Die Gerichte rentierten so oder so nicht, rechnete FDP-Kantonsrätin Anita Panzer im Parlament vor: «Der Kostendeckungsgrad liegt nur bei 20 Prozent. Die Erhöhung des Gebührenrahmens würde den Kostendeckungsgrad nur gerade um 0,07 Prozent erhöhen.»
Mittelstand soll nicht auf der Strecke bleiben
Zivilprozesse seien zwar in den vergangenen Jahren teurer geworden, meinte Anita Panzer, «aber wir wollen nicht, dass sich nur noch Reiche oder ganz Arme einen Prozess leisten können».
Das befürchteten die meisten Kantonsräte: Dass nur noch Reiche prozessieren können, weil ihnen die Gebühren egal sind, und Arme, weil der Staat für sie die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt. «Die Kosten dürfen in einem Rechtsstaat kein Hinderungsgrund für einen Prozess sein», mahnte beispielsweise Simon Bürki von der SP.
Nachdem sich auch die Finanzkommission aus «rechtsstaatlichen Gründen» gegen eine Gebührenerhöhung gesträubt hatte, lenkte auch die Regierung ein und hielt nicht mehr an ihrer ursprünglichen Forderung fest. Die Gebühren werden also nicht erhöht.
Keine Senkung einzelner Gebühren
Die Gebühren werden aber auch nicht gesenkt, so wie das der Oensinger SVP-Kantonsrat und Anwalt Rémy Wyssmann beantragte. Er wollte die Gebühren für die untersten Streitwerte bis 5000 Franken «moderat senken». Davon hätten insbesondere der Mittelstand und die KMU profitieren sollen. Wyssmann sprach von einem «Justizzugangsproblem».
Der Zugang zu den Gerichten müsse grundsätzlich hinterfragt werden, fand Simon Bürki (SP). Es sei falsch, jetzt nur einzelne Gebühren anzupassen. Auch der Antrag auf Gebührensenkung wurde deshalb abgelehnt.
Die Gerichtsgebühren waren Teil der Anpassungen des Gesetzes über die Gerichtsorganisation. Die Vorlage des Regierungsrates, die vor allem Anpassungen an das Bundesrecht beinhaltet, wurde in der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen.