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William W. entzog sich mehrfach der Überwachung der Behörden.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 07.02.2020. Bild: Keystone
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Solothurner Kinderschänder Fussfessel nutzlos: William W. verstiess x-fach gegen Auflagen

Die Vorgeschichte: 2006 vergewaltigte ein Mann in Starrkirch-Wil bei Olten ein 8-jähriges Mädchen. Zuvor hatte er sich bereits an anderen Kindern vergangen. Der Mann, der unter dem Pseudonym William W. bekannt ist, wird wegen Vergewaltigung verurteilt.

William W. kommt frei: 2016 wurde der verurteilte Vergewaltiger entlassen – obwohl eine hohe Rückfallgefahr bestand. William W. hatte sich gegen die Verlängerung einer Therapie gewehrt. Gemäss Gesetz ist eine stationäre Massnahme nur möglich, wenn es Aussichten auf einen Therapieerfolg gibt. Da aber keine Therapie mehr verordnet wurde, kam William W. frei.

Wurde er rückfällig?: Während William W. in Freiheit war, soll er sich erneut an Kindern vergriffen haben. Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagte ihn im Dezember 2019 wegen sexuellen Handlungen mit drei Kindern an. Wann der Prozess gegen ihn stattfindet, ist noch nicht klar.

Die externe Untersuchung

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Eine externe Untersuchung kam im September 2019 zum Schluss, dass die Solothurner Behörden keine Schuld traf. Sie hätten William W. aus juristischen Gründen freilassen müssen und die Überwachung sei so streng wie irgendwie möglich organisiert gewesen.

Mehrfacher Verstoss gegen Auflagen: Wie ein ausführlicher Bericht der Tamedia-Zeitungen vom Freitag zeigt, hatten die Solothurner Behörden grosse Schwierigkeiten William W. zu überwachen. Mehrfach lud er seine Fussfessel nicht vorschriftsgemäss auf, was die Überwachung verunmöglichte. William W. habe ausserdem Drogentests ausgelassen und Treffen mit Bewährungshelfer geschwänzt.

Die Zeitungen stützen sich bei ihrem Bericht auf den externen Untersuchungsbericht, den die Solothurner Regierung in Auftrag gab und der bis jetzt nur in einer Zusammenfassung öffentlich gemacht wurde.

Innerhalb des rechtlichen Rahmens gibt es keine griffigeren Massnahmen.
Autor: Andrea Affolter Medienbeauftragte Regierungsrat SO

Die Reise nach Belgien: William W. stellte ausserdem den Antrag nach Brüssel reisen zu dürfen. Das Amt für Justizvollzug, das Verwaltungsgericht und das Innendepartement verweigerten dies. Trotzdem reiste William W. nach Belgien, auch hier war eine GPS-Überwachung via Fussfessel nicht mehr möglich.

Keine Konsequenzen: Obwohl sich William W. also offensichtlich nicht an die Auflagen der Solothurner Behörden hielt, geschah lange nichts. William W. wurde über 10 Mal verwarnt, trotzdem blieb er in Freiheit und konnte sich mutmasslich erneut an Kindern vergreifen.

Andrea Affolter, Medienbeauftrage der Solothurner Regierung verweist auf den externen Expertenbericht und sagt: «Die Mitarbeitenden im ambulanten Strafvollzug konnten gar nichts anders machen. Innerhalb des rechtlichen Rahmens, in dem sie sich bewegen müssen, gibt es keine griffigeren Massnahmen».

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