In der Sozialhilfe sollen besonders stark belastete Baselbieter Gemeinden künftig Solidaritätsbeiträge erhalten. Eine Mehrheit der Landratsfraktionen hat am Donnerstag einen Gegenvorschlag zur Ausgleichsinitiative begrüsst. Solidaritätsbeiträge sollen jene Gemeinden erhalten, die eine Sozialhilfequote von über 130 Prozent des kantonalen Durchschnitts aufweisen.
Einen definitiven Entscheid fällt der Landrat indes erst später, in einer zweiten Lesung nämlich. Einzig die Fraktion der SVP sprach sich in der ersten Lesung zunächst grossmehrheitlich gegen einen Gegenvorschlag aus. Es gebe schon einen Härtefonds und den Finanzausgleich. Den SVP-Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten, lehnte das Parlament aber klar ab.
Fünf, zehn oder siebzehn Franken
Zur Finanzierung der Solidaritätsbeiträge sollen alle Gemeinden einen jährlichen Beitrag pro Einwohner leisten. Die Finanzkommission hatte fünf Franken pro Einwohner vorgeschlagen. Damit würden rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.
Mehreren Fraktionen waren die fünf Franken aber zu wenig. Beantragt wurden Beiträge von zehn und 17 Franken. Gegner von höheren Beiträgen warnten dagegen vor einer starken Belastung der Gebergemeinden. In mehreren Abstimmungen sprach sich der Landrat schliesslich für zehn Franken aus.
Wie bislang sollen zudem Härtebeiträge ausgerichtet werden. Dazu soll der bestehende Ausgleichsfonds in einen Fonds für den Ressourcenausgleich und einen Härtefonds aufteilt werden. Letzterer soll zu Beginn mit vier Millionen Franken alimentiert werden.
In den Härtefonds sollen die Gemeinden anschliessend pro Jahr maximal 2.50 Franken pro Einwohner einzahlen. Der genaue Betrag soll die Regierung jährlich anhand des zu erwarteten Bedarfs festlegen. Insgesamt würde dies zu einer Belastung aller Gemeinden von maximal 12.50 pro Einwohner und Jahr führen.