Zum Inhalt springen

Spesenaffäre Uni St. Gallen Strafanzeige gegen Professor

  • Die Strafanzeige richtet sich gegen den Leiter des Instituts für internationales Wirtschaftsrecht und betrifft den Umgang mit Spesen.
  • Die Uni entbindet ihn zudem von all seinen Aufgaben.
  • Gegen zwei weitere Professoren laufen Disziplinarverfahren, die nun beim Kanton liegen, wie es in der Mitteilung der Uni heisst.
  • Ab Februar gilt ein neues Spesenreglement.

Die Spesenaffäre an der Universität St. Gallen (HSG) hat ein juristisches Nachspiel: Der Universitätsrat hat Strafanzeige gegen einen Professor eingereicht. Er soll zwischen 100'000 und 120'000 Franken spesen unrechtmässig bezogen haben.

Das entsprechende Disziplinarverfahren wird für diese Zeit sistiert und der betroffene Professor wird mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben an der HSG entbunden, wie es in einer Medienmitteilung der HSG heisst. Die Disziplinarverfahren gegen die beiden anderen Dozenten laufen weiter.

Reaktionen aus der Politik

Box aufklappen Box zuklappen

Die Parteien begrüssen, dass die Universität St. Gallen ihre Reglemente anpasst. «Bedauerlich, dass es erst Anpassungen gibt, wenn Verfehlungen vorliegen», sagt CVP-Fraktionschef Andreas Widmer. Und Beat Tinner von der FDP fordert, dass nun auch ein Kulturwandel stattfinden müsse. Darin stimmt ihm Max Lemmenmeier von der SP zu. Aus seiner Sicht müssten besonders die Anreize bei den Nebenbeschäftigungen eingedämmt werden.

Aufgrund ihrer Erkenntnisse aus dem intern aufgedeckten Spesenfall sowie aus der bisherigen Praxis bei den Nebenbeschäftigungen von Dozierenden der Universität seien vom Rektorat und der Universitätsrat in den vergangenen Monaten mehrere Massnahmen eingeleitet worden, um die erkannten Schwachstellen zu beheben.

Das Spesenreglement wurde überarbeitet. Beispielsweise werde auf das Vieraugenprinzip mehr Wert gelegt, Pauschalspesen werden abgeschafft und für alle Spesen müssen neu Originalbelege vorgelegt werden.

Die Nebenbeschäftigungen der Professoren werden neu in einem Online-Register eingetragen. Diese Offenlegung wird für die Mitarbeitenden zur Dienstpflicht und wird entsprechend überprüft.

Rektor ohne Nebenbeschäftigung

Box aufklappen Box zuklappen

Künftig will die Universität die Nebenbeschäftigungen von Dozentinnen und Dozenten in einem Online-Register offenlegen. Diese Massnahme soll bis Sommer 2019 realisiert sein.

Neu gibt es bei der Entgegennahme von Sponsoringgeldern und Spenden eine neue Limite: Bisher mussten sie von einem jährlichen Betrag von 100'000 Franken an offengelegt werden. Nun liegt die Grenze bei 50'000 Franken.

Weiter wird das Reglement über die Nebenbeschäftigungen grundlegend überarbeitet. Bereits beschlossen ist, dass der künftige Rektor keinem Nebenjob mehr nachgehen darf. Der Grund sei vor allem die hohe Belastungssituation, begründete Stefan Kölliker, Präsident des Universitätsrats: Nebentätigkeiten seien da nicht mehr zu verantworten.

Weiter schafft die Universität eine neue Prorektorstelle, welche sich auf Compliance und das Interne Kontrollsystem fokussiert.

Mitte Juni hatte der Universitätsrat gegen drei Mitarbeiter eines HSG-Instituts Disziplinarverfahren eröffnet. Ein externer Rechtsanwalt prüfte, ob sie ungerechtfertigt Spesen bezogen hatten. Es ging um eine allfällige schuldhafte Verletzung der Amts- oder Dienstpflicht.

Sendebezug: Regionaljournal Ostschweiz

Meistgelesene Artikel