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Q&A zu Arbeitsrecht und Budget «Wo kann ich im Alltag am meisten einsparen?»

Karin Rosatzin, Gregor Mägerle und Nicole Vögeli Galli haben von 10:30 bis 12 Uhr Ihre Fragen zu Arbeitsrecht und Budgetplanung beantwortet.

Fachpersonen im Q&A

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Karin Rosatzin
Geschäftsführerin der Fachstelle Konflikt am Arbeitsplatz
Fachstelle Konflikt am Arbeitsplatz

Gregor Mägerle
Stellenleiter Schuldenprävention
Soziale Dienste Stadt Zürich / moneychat.ch

Dr. iur. Nicole Vögeli Galli
Leiterin Fachstelle für Sozialrecht
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)

Chat-Protokoll:

Kann ich die vorläufige Steuerrechnung ändern lassen? Wie und wie viel voraus? Was muss ich angeben?

Nicole Vögeli Galli: Solange die Steuererklärung noch nicht definitiv veranlagt ist, können Sie diese beim zuständigen Steueramt korrigieren. Schreiben Sie hierfür dem Steueramt einen Brief mit den entsprechenden Angaben – was soll warum korrigiert werden? – und legen Sie die Belege bei. Oder Sie warten, bis zur definitiven Einschätzung und erheben danach innert 30 Tagen Einsprache. Letzteres ist tendenziell aufwendiger. Ich würde Ihnen daher die erste Variante empfehlen. Sollte der definitive Einschätzungsentscheid schon ergangen und die 30 Tage abgelaufen sein, wird es schwierig. Dann würde ich eine spezialisierte Fachperson aufsuchen (Anwalt/Anwältin, Treuhand usw.).

Kann ich aufgrund wirtschaftlicher Notlage meiner Firma gekündigt werden? Wie könnte man sich dagegen wehren?

Nicole Vögeli Galli: In der Schweiz gilt im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis die Kündigungsfreiheit. Insofern wird gar kein Grund für eine Kündigung benötigt. Allerdings kann eine Kündigung missbräuchlich sein, wenn aus einem verpönten Grund gekündigt wird (Art. 336 OR). Dazu zählen z. Bsp. geschlechtliche Orientierung, Alter, Aktivitäten in einer Gewerkschaft. Eine Kündigung kann sodann missbräuchlich sein, wenn diese aufgrund des Geschlechts oder der familiären Situation erfolgt (Gleichstellungsgesetz). Eine missbräuchliche oder diskriminierende Kündigung kann zu einer Entschädigung führen. Aus missbräuchlichen oder diskriminierenden Gründen kann dann doch gekündigt werden, wenn diese Gründe das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen. Die schlechte wirtschaftliche Lage einer Arbeitgeberin stellt einen zulässigen Kündigungsgrund dar. Bei einer Massenentlassung gelten jedoch spezielle Vorschriften wie die Pflicht zur Konsultation der Belegschaft und teilweise zur Aufstellung eines Sozialplans.

Guten Tag, meinem Mann wurde zum 31.3.26 gekündigt, er hatte jedoch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Kündigung zu unterschreiben. In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass er eine um einen Monat längere Kündigungsfrist hat und er jederzeit eine neue Arbeitsstelle antreten kann. Im Gegenzug gelten keine Sperrfristen bei Krankheit. Meine Frage: Ist in dieser Situation der 13. Monatslohn pro rata geschuldet? Über den Lohn ist in der Vereinbarung nichts vermerkt. Ansonsten ist er dem GAV des Schreinerverbandes unterstellt. Besten Dank für Ihre Antwort.

Nicole Vögeli Galli: Ja, der 13. Monatslohn ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geschuldet. Z. Bsp. auch bei einer Freistellung. Der 13. Monatslohn ist ganz normaler Lohn, nur die Auszahlung erfolgt zeitlich verschoben.

In welchen Bereichen im Alltag kann ich als Familienvater am meisten einsparen? Was sind Ihre wichtigsten Tipps?

Gregor Mägerle: Das ist eine gute Frage. Meine Vorschläge sind:

  1. Ein Familienbudget erstellen, das alle Ein- und Ausgaben umfasst. Das Budget soll ehrlich und realistisch sein. Ein Budget gibt einen guten Überblick über die aktuelle finanzielle Situation und so lassen sich Einsparungen erkennen.
  2. Das Budget kann dann als 2. Schritt mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner oder, wenn die Kinder schon älter sind, mit ihnen besprochen werden und geschaut werden, wo Einsparungen möglich sind. Auch, wie das Budget eingehalten werden kann. Dazu gibt es einen Wissensbeitrag. Denn es ist wichtig, nicht nur ein Budget zu erstellen, sondern es auch einzuhalten.
  3. Weitere Tipps finden Sie bei der Schuldenberatung Kanton Zürich, die haben viele Tipps zu verschiedenen Themen notiert.

Ich hoffe, diese Tipps helfen Ihnen weiter.

Guten Morgen, was sind die Hauptgründe für Stress am Arbeitsplatz, für Demotivation und Quiet Quitting? Wie muss ein Unternehmen diese Probleme angehen, was sind positive Signale an die Mitarbeitenden? Vielen Dank.

Karin Rosatzin: Es gibt verschiedene Gründe, die entweder die Ursache auf der Beziehungsebene, der Führungsebene oder auf der strukturellen Ebene haben können. Auf der Beziehungsebene können ungelöste Konflikte und mangelnde Wertschätzung eine zentrale Rolle spielen. Auf der Führungsebene sind es häufig fehlende Klarheit der Erwartungen an die Mitarbeitenden oder inkonsistentes Führungsverhalten, die den Grund bilden. Auf der strukturellen Ebene führen chronische Überlastung und eine Kultur, in der Probleme nicht offen angesprochen werden dürfen, zu Demotivation und schlussendlich oft auch zur Kündigung. Ein Unternehmen sollte die Probleme grundsätzlich direkt und frühzeitig ansprechen. Positive Signale sind: Mitarbeitergespräche, in denen auch Befinden und Belastung thematisiert werden, und konsequentes Handeln bei auftretenden Konflikten, in dem auch externe Fachunterstützung beigezogen wird.

Darf mein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verweigern?

Nicole Vögeli Galli: Sie haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR). «Jederzeit» ist jedoch ein unbestimmter Rechtsbegriff, weshalb Sie einen sachlichen Grund für das Zwischenzeugnis geltend machen müssen. Als sachliche Gründe zählen primär Stellensuche, erfolgte Kündigung (egal von welcher Seite), interne Wechsel und Ausbildung. Zudem haben Sie im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes Anspruch auf regelmässige Qualifikation von Leistung und Verhalten (Art. 328 OR). Erfolgt keine Qualifikation, kann alle ein bis zwei Jahre ein Zwischenzeugnis eingefordert werden. Schliesslich werden oft Zwischenzeugnisse bei Vorgesetztenwechsel verlangt. Hier ist der Anspruch nicht so klar. Das Arbeitszeugnis muss die Arbeitgeberin gestützt auf alle Unterlagen ausstellen und ist daher losgelöst von der Person des oder der Vorgesetzten.

Hat die Teuerung dafür gesorgt, dass mehr Menschen mit ihren Finanzen hadern?

Gregor Mägerle: Bei gewissen Menschen kann die Teuerung tatsächlich dazu geführt haben, dass sie mit ihren Finanzen nicht mehr klarkommen oder gar in finanzielle Nöte geraten. Vor allem für Menschen mit einem knappen Budget kann die Teuerung von Lebensmitteln aber auch immer teurere Krankenkassenprämien und Mieten zu einem Problem werden. Falls eine Person in eine solche Situation kommt, immer ein Budget erstellen, bzw. das bestehende anpassen. Und auch immer schauen, dass man alle Sozialleistungen, die man zugute hat, auch anfordert, wie z. B. die Prämienverbilligung bei der Krankenkasse. Und wenn die finanzielle Situation nicht mehr aufgeht, dass man sich bei der Sozialhilfe meldet. Konkrete Fragen zu den persönlichen Finanzen können auch unter www.moneychat.ch gestellt werden.

Würden Sie vorschlagen, eine Budgetberatung zu machen, wenn knapp 500 Franken am Ende des Monats übrig bleiben?

Gregor Mägerle: Das ist gut, wenn Ende Monat 500 Franken übrig bleiben. Sicher besser, als wenn Sie im Minus wären. Die Frage ist: Sind Sie mit den 500 Franken zufrieden oder denken Sie, es wäre noch mehr Sparpotential möglich? Oder auch: Wollen Sie mehr sparen als die 500 Franken? Wenn ja, wäre eine Budgetberatung eine gute Möglichkeit, Ihr Budget mit einer Fachperson anzuschauen und auf weiteres Sparpotential zu überprüfen. Falls Sie das tun wollen, schauen Sie, wo Sie in der Nähe eine Budgetberatung finden, und ich würde Ihnen vorschlagen, eine Budgetberatung aufzusuchen, die Mitglied beim Dachverband der Budgetberatung Schweiz ist: https://budgetberatung.ch.

Ich arbeite 80 % in einem Kadervertrag ohne Zeiterfassung und Überstundenkompensation, da ich «selbst zu grossen Teilen über meine Arbeitszeiten und deren Ausgleich verfügen kann». Mein Arbeitsvertrag definiert nicht, ob ich 4 Tage arbeite oder an 5 Tagen zu jeweils 80 %. Mit meinem direkten Vorgesetzten habe ich mündlich vereinbart, dass ich in der Regel Mo–Fr voll arbeite und die Zeit dann am Freitag ausgleiche. Bei dringendem Bedarf wird das auch mal geschoben. Kann ich Feiertage, die auf einen Freitag fallen, nachholen, da ich in der entsprechenden Woche Mo–Do zu viel gearbeitet habe?

Nicole Vögeli Galli: Ihre Vereinbarung lautet, dass Sie jeweils von Mo bis Do die 80 % arbeiten. Arbeit am Freitag erfolgt offenbar nur vereinzelt, im Sinne von Mehrstunden. Feiertage sind in der Schweiz, ausgenommen der 1. August (Art. 110 Abs. 3 BV), unbezahlt. Feiertage, die auf einen freien Tag fallen, können daher nicht nachgeholt werden. Anders wäre dies, wenn in Ihrem Personalreglement eine Entschädigung vorgesehen ist oder die Arbeitszeit nicht von Mo–Do sondern von Mo–Fr geleistet würde. Immerhin erhalten Sie Feiertage, welche auf Mo–Do fallen in vollem Umfang. Selbst wenn Ihnen jedoch der Feiertag am Freitag gutgeschrieben würde, hilft Ihnen dies nur, wenn Sie dadurch weniger arbeiten müssen. Überstunden erhalten Sie weder zur Kompensation noch zur Auszahlung.

Wie lege ich mein Geld am besten für die Zukunft an?

Gregor Mägerle: Guten Tag, ich würde Ihnen raten, erst mal ein Budget zu erstellen, um zu sehen, wie viel Geld Sie für den Monat benötigen und wie viel Sie für die Zukunft sparen oder anlegen können. Wenn Sie das wissen, würde ich Ihnen raten, einen (Not-)Betrag auf die Seite zu legen – eben für Notfälle. Danach würde ich Ihnen raten, mit Ihrer Bank einen Termin zu vereinbaren, um für Ihre «finanzielle Zukunft» zu planen. Denn es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, wie dies möglich ist und die Banken bieten da verschiedene Optionen an. Also mein Vorschlag: Lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten und wählen Sie die für Sie beste Option aus.

Wie kann ich dafür sorgen, dass ich am Feierabend von der Arbeit abschalten kann? Ich habe ziemlich Mühe damit.

Karin Rosatzin: Dies ist ein Thema, das viele Arbeitnehmende beschäftigt. Wichtig ist zunächst eine ehrliche Selbstreflexion: Ist das Abschalten generell schwierig oder hängt es mit einer konkreten Belastungssituation zusammen, die Sie nicht loslässt. Wenn es eine konkrete Belastungssituation ist, dann lohnt es sich, konkrete Lösungsoptionen, evtl. mit Fachunterstützung, zu erarbeiten, um diese schwierige Situation ändern zu können. Ist das Abschalten generell schwierig, helfen oft diese einfachen Tipps:

  • Ein bewusstes Ritual zum Tagesabschluss schaffen, z. B. einen Spaziergang oder einen selbst kreierten «Abschalt-Moment».
  • Gedankenkarussell unterbrechen: Gedanken oder offene Punkte für den nächsten Tag bewusst aufschreiben und damit «ablegen»
  • Klare digitale Grenzen setzen: E-Mails und Arbeits-Apps nach Feierabend konsequent schliessen
  • Bewegung und Sport helfen zudem, das überlastete Nervensystem zu beruhigen

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Guten Tag Ich habe 52 Stunden Überzeit. Diese werden mir im Anschluss an den Mutterschutz angerechnet, sodass ich eine längere Pause nehmen kann. Während des Mutterschutzes erhält man 80 Prozent vom Lohn. Wie lange werde ich pausieren können? Ich habe davor 50 Prozent gearbeitet, also 21 Stunden pro Woche.

Nicole Vögeli Galli: Offenbar hat Ihr Betrieb eine Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche. Sie müssen pro Woche 21 Stunden oder 2.5 Tage arbeiten, womit 52 Mehrstunden rund 6 Arbeitstagen, bei Ihnen also zwei Wochen und einen weiteren Arbeitstag in der dritten Woche entsprechen. Handelt es sich wirklich um Überzeit oder um Überstunden? Zwischen 21 Stunden und 45 bzw. 50 Stunden pro Woche wären es zuerst Überstunden. Der unbezahlte Mutterschaftsurlaub nach Art. 329f Abs. 1 OR dauert 14 Wochen ab Geburt. Die Arbeitgeberin muss in dieser Zeit keinen Lohn bezahlen. Zahlungen erhalten Sie von der Erwerbsersatzordnung (EO). Diese Mutterschaftsentschädigung (Art. 16b ff. EOG) wird in der Regel ab dem Tag der Geburt für total 98 Tage ausgerichtet (80% mit Maximum bei CHF 220). Es gibt verschiedene Voraussetzungen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung. Prüfen Sie zudem Ihre arbeitsvertraglichen Unterlagen. Einige Arbeitgeberinnen bezahlen mehr und/oder länger.

Mir wurde 16 Wochen nach der Geburt meines Kindes gekündigt. Vorher war ich 10 Jahre angestellt und nie gab es Probleme, im Gegenteil, eher viel Lob für meine Arbeit. Bereits während der Schwangerschaft wurden Zweifel geäussert, ob ich mit Kind noch verlässlich schaffen kann. Welche Rechte habe ich, insb. in Hinblick auf eine Entschädigung.

Nicole Vögeli Galli: Es könnte eine diskriminierende Kündigung nach Gleichstellungsgesetz (GlG) vorliegen. Die Kündigung wegen Mutterschaft würde darunter fallen (Art. 3 GlG). Sie könnten eine Entschädigung von bis zu max. sechs Monatslöhnen geltend machen (Art. 5 GlG). Wichtig ist, dass Sie vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitgeberin schriftlich Einsprache gegen die Kündigung erheben (Art. 9 GlG). Wenden Sie sich umgehend an Ihre Rechtsschutzversicherung oder eine Rechtsberatungsstelle oder suchen Sie anwaltliche Beratung.

Wieso gibt es wieder vermehrt das Bedürfnis von Firmen, auf Homeoffice zu verzichten, wenn doch die Pandemie gezeigt hat, dass es viele Vorteile gibt.

Nicole Vögeli Galli: Homeoffice hat unzweifelhaft viele Vorteile. Dennoch fehlt der regelmässige, unkomplizierte Austausch vor Ort, was für die Zusammenarbeit wichtig ist. Zudem können nicht alle Menschen gleich gut sich selbst und die Arbeit in Eigenverantwortung strukturieren.

Welche Fixkosten gehen in der Budgetplanung oft vergessen, die aber recht aufschlagen könnten?

Gregor Mägerle: Fixkosten, die oft vergessen werden, sind solche, die nicht sehr häufig sind, also die z.B. nur einmal im Jahr anfallen. Das können Jahresprämien (Versicherungen wie Hausrat oder Privathaftpflicht, oder auch Abos, Mitgliedschaften, Serafe, Fahrzeug oder ÖV-Kosten usw.) sein. Diese jährlichen Kosten müssen trotzdem im Budget aufgeführt werden. Am besten auf den Monat gerechnet. Wenn es Änderungen bei diesen Fixkosten gibt, geht es darum, diese neuen Beträge ins Budget einzutragen und sich aber auch zu überlegen, ob es Alternativen oder neue, günstigere Optionen gibt (z.B. bei den Versicherungen). Wichtig ist immer, die Kündigungstermine einzuhalten, wenn Abos usw. gekündigt werden sollen, denn oft erneuern sich Abos automatisch und müssen vorgängig gekündigt werden. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Wie umgehen mit Burnout? Wann merke ich, dass es wirklich ein Burnout ist und wann brauche ich Hilfe? Danke.

Karin Rosatzin: Burnout entwickelt sich schleichend – das macht es so tückisch. Typische Warnsignale sind:

  • Körperlich: Chronische Erschöpfung, Kopfschmerzen, Verspannungen, Schlafstörungen oder ein geschwächtes Immunsystem
  • Emotional: innere Leere, Gleichgültigkeit, Reizbarkeit, emotional «abgestumpft» zu sein – auch gegenüber Dingen, die früher Freude bereitet haben
  • Mental: Konzentrationsprobleme, Vergesslichkeit, das Gefühl, nicht mehr klar denken zu können
  • Verhalten: sozialer Rückzug, nachlassende Leistung trotz grosser Anstrengung

Wenn mehrere dieser Signale gleichzeitig auftreten und über Wochen anhalten, ist das ein klares Zeichen. Holen Sie sich frühzeitig Hilfe! Burnout ist keine Schwäche und kein persönliches Versagen. Sie müssen dies nicht alleine durchstehen und sollten es auch nicht. Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und nehmen Sie psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch. Burnout braucht professionelle Begleitung, Ratschläge aus dem Umfeld genügen nicht! Wenn das Burnout im Kontext eines Konfliktes oder Mobbings am Arbeitsplatz steht, lohnt sich auch eine fachliche Begleitung in diesem Bereich, um die Arbeitssituation zu lösen.

Uns wurde Homeoffice per sofortiger Wirkung gestrichen, obwohl es im offiziellen Arbeitsreglement zu 40 % erlaubt ist. Sind solche willkürliche Entscheidungen legal? Was muss man machen, falls man mit solchen willkürlichen Entscheidungen nicht einverstanden ist?

Nicole Vögeli Galli: Die Arbeitgeberin kann jederzeit den Ort der Arbeitsleistung verändern. Dies fällt unter ihr Weisungsrecht (Art. 321d OR). Sofern es sich um eine deutliche Verlängerung handelt (neu Basel statt Zürich), ist allenfalls eine Änderungskündigung nötig, und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind Mehrkosten für den Arbeitsweg zu entschädigen sowie die Mehrzeit für den Arbeitsweg als Arbeitszeit zu buchen. Beim Homeoffice ist jedoch zu prüfen, was genau im Reglement steht. Wurde dies auf freiwilliger Basis gewährt und/oder die jederzeitige Rücknahme vorbehalten, kann dies per sofort und ohne jegliche Entschädigung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es sich eben nur um eine Veränderung des Arbeitsortes handelt. Alle anderen Pflichten bleiben gleich. So müssen insbesondere auch bei Homeoffice die Arbeitszeiten eingehalten und die Kinderbetreuung sichergestellt sein.

Lange hiess es doch, dass ein Drittel des Einkommens ungefähr für die Miete berechnet werden soll, ich lese aber immer mehr von einem Viertel. Was ist realistischer/besser?

Gregor Mägerle: Diese Faustregel hat sich tatsächlich verändert, früher hiess es, dass die Miete nicht mehr als 1/4 des Lohnes sein soll. Heutzutage ist es für viele Mieterinnen und Mieter so, dass die Miete 1/3 des Lohnes ausmacht. Das heisst aber, dass weniger Geld für andere Ausgaben möglich ist. Somit wäre es grundsätzlich besser, wenn die Miete 1/4 ausmacht, aber realistisch gesehen ist es oft bei 1/3 des Lohnes, weil gar keine günstigen Wohnungen auf dem Markt sind. Wichtig ist auch, dass bei den Wohnkosten ja nicht nur die Miete gerechnet werden muss, sondern oft auch noch Nebenkosten, Parkplatz, usw. Mit einem realistischen Budget können die Ausgaben rund um das Wohnen ausgerechnet werden.

In einem kleinen KMU, wenn es immer wieder etwas «kriselt» mit einzelnen MA auf zwischenmenschlicher Ebene … Was empfehlen Sie? Alle sind eher konfliktscheu, aber das Klima leidet. Aber auch nicht zu stark, um mit dem Finger darauf zu zeigen...

Nicole Vögeli Galli: In jedem Arbeitsverhältnis ist es bei Unstimmigkeiten zentral, dies rasch und konkret anzusprechen sowie die Erwartungen an das zukünftige Verhalten zu formulieren. Nichts tun führt erst oft zu einer Eskalation und wie Sie selbst richtig schreiben, leidet das Arbeitsklima. Spätestens dann müssen Sie einschreiten, auch in einem KMU, und je nach Situation sogar direkt kündigen.

Ich arbeite seit vier Jahren in einem Unternehmen und seither sind zig neue Aufgaben hinzugekommen, die nicht im Ursprungsvertrag definiert wurden. Die Aufgaben erfüllen mich zwar und ich kann sie auch ohne Mehrstunden umsetzen, aber sollte ich trotzdem mal einen neuen Vertrag anfordern, zur Sicherheit, oder spielt das nicht so eine Rolle?

Nicole Vögeli Galli: Einen neuen Vertrag braucht es vielleicht gar nicht. Aber eine aktuelle Stellenbeschreibung wäre doch nicht schlecht. Oder Sie verlangen ein Zwischenzeugnis mit der Begründung, dass Sie zusätzliche Aufgaben übernommen haben. Sollte die Arbeitgeberin alles ablehnen, würde ich der vorgesetzten Person ein E-Mail schreiben, in welchem sie die Aufgaben aufzählen. In etwas: Liebe/r X, wie Du weisst, habe ich seit XX.XX.XXXX verschiedene, zusätzliche Aufgaben übernommen. Da diese im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt sind, erlaube ich mir, diese Stand heute wie folgt aufzulisten: (Auflistung). Ich danke Dir für Dein Verständnis.

Wenn man nicht so bewandert ist, gibt es Stellen, die nicht viel kosten, wo man fragen kann, ob ein Arbeitsvertrag gut und fair ist? Oder irgendwelche häufigen Sachen, auf die man achten muss?

Nicole Vögeli Galli: Die Bezirksgerichte und Anwaltsverbände der jeweiligen Kantone bieten unentgeltliche Rechtsauskunft an. Zudem gibt es kleinere Rechtsberatungsstellen, die günstig Auskünfte erteilen. Schauen Sie einmal online.

Können Sie ehrlich sagen, ob es bei grossen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gut ankommt, wenn man an einem 1.-Mai-Streik teilnimmt? Ich würde gerne, aber ich habe schon manchmal das Gefühl, dass das negativ aufgefasst werden kann.

Nicole Vögeli Galli: Gute Frage. Dies hängt vermutlich auch stark davon ab, warum und wie Sie teilnehmen. Zurückhaltend und gewaltfrei ist dringend zu empfehlen.

Wie spreche ich am besten ein persönliches Problem mit der Chefetage an?

Karin Rosatzin: Ein solches Gespräch erfordert eine gute Vorbereitung. Vor dem Gespräch:

  • Klären Sie für sich selbst: Was genau ist das Problem? Was möchte ich mit dem Gespräch erreichen, was ist mein Ziel.
  • Bereiten Sie Fakten oder erlebte Situationen vor, sodass Sie konkrete Beispiele haben.
  • Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt: Bitten Sie bewusst um einen Termin und bringen Sie Ihr Anliegen nicht zwischen Tür und Angel ein.
  • Versuchen Sie, klar, sachlich und lösungsorientiert zu sprechen.
  • Bringen Sie Ihr Anliegen aus der «Ich-Perspektive» ein: «Ich erlebe...» «Ich fühle mich...» und nicht als Vorwurf.
  • Benennen Sie konkret, was Sie sich wünschen
  • Was Sie vermeiden sollten: emotionale Ausbrüche oder ein Gespräch in einem Moment, in dem Sie aufgewühlt sind.
  • Das Gespräch vor Kolleginnen oder Kollegen.
  • Zu lange warten: Je länger ein Problem unausgesprochen bleibt, desto grösser kann es werden.

 

Grüezi miteinand Kann man einem Mitarbeiter (60 Jahre / im Stundenlohn), der das Pech hatte, zwei Unfälle (einer bei der Arbeit, einer Privat, je drei Monate) nacheinander zu haben, kündigen? Dies aus nichtigem Grunde: «…, wie besprochen…». Ein Gespräch, das nie stattgefunden hatte. Wie viel Entschädigung kann der Kläger geltend machen? Nettolohn nach Lohnausweis 2024: Fr. 5894.- Nettolohn nach Lohnausweis 2025: Fr. 1965.- Besten Dank für eure Bemühungen und einen schönen Tag.

Nicole Vögeli Galli: Eine Kündigung ist grundsätzlich immer möglich – ausgenommen während der Sperrfristen, z. B. bei Arbeitsunfähigkeit, doch diese scheinen durch zu sein (Art. 336c OR). Die Frage ist, ob während der Kündigungsfrist in Ihrem Fall Lohn geschuldet ist, und wenn ja, wie viel. Zudem wäre zu prüfen, ob eine missbräuchliche Kündigung vorliegt. Zur Beurteilung werden detaillierte Angaben benötigt. Ich empfehle Ihnen, eine unentgeltliche Rechtsberatung aufzusuchen.

Guten Tag. Meine Frage: Wird von Seiten der AG /Arbeitgeber) dem AN (Arbeitnehmer) per sofort mündlich oder schriftlich gekündigt, ohne oder mit einer zweifelhaften Begründung, wie sollte sich da der AN gegenüber dem AG verhalten? Macht es Sinn, die schriftliche oder mündliche Kündigung zu akzeptieren, sprich: zu unterzeichnen?

Nicole Vögeli Galli: Solange Sie nur den Erhalt einer Kündigung bestätigen, ist dies nie problematisch, weder für die Arbeitgeberin noch für den Arbeitnehmer.

Guten Tag Ich habe mal eine Einsprache gemacht bei der Pensionskasse, da war die Einspruchsfrist 30 Tage. Ich erhielt den Brief am 1. Februar und ich habe die Einsprache am 2. März gemacht. Der Februar hatte 28 Tage. Ich erhielt den Bescheid, ich hätte die Einsprache im Februar machen sollen. 30 Tage seien ein Monat gemeint. Stimmt das?

Nicole Vögeli Galli: Nein, 30 Tage sind 30 Tage. Erhalt Entscheid am 1.2. 30 Tage sind ab dem 2.2. zu rechnen. Bei 28 Tagen im Februar wäre die Frist am 3.3. abgelaufen. Bitte beachten Sie, dass ich für eine definitive Antwort mehr wissen müsste. Achtung: Die Nachdeckung für die Risiken Invalidität und Tod bei der beruflichen Vorsorge endet tatsächlich einen Monat nach Ende des Arbeitsverhältnisses (Art. 10 Abs. 3 BVG). Hat das Arbeitsverhältnis am 31.1. geendet, dauert die Nachdeckung tatsächlich nur den nächsten Kalendermonat, also nur Februar.

Wissen Sie, welchen Stellenwert Arbeits- und Zwischenzeugnisse heute noch haben? Ich höre von Kollegen, dass die mittlerweile alle so überpositiv und schablonenhaft geschrieben sind, dass man sich ohnehin nicht mehr darauf verlassen kann.

Nicole Vögeli Galli: Ganz ehrlich, aus meiner Sicht als Rechtsanwältin? Die Zeugnisse haben aus den von Ihnen genannten Gründen praktisch keinen Wert mehr. Relevant sind noch die Anstellungsdauer, Funktion und der Schlussabsatz. Aus Letzterem wird eine Arbeitgeberkündigung immer ersichtlich sein, da eine solche vorliegt, wenn nicht «verlässt uns auf eigenen Wunsch» steht. Allerdings gibt es auch Arbeitgeberinnen, die selbst dabei die Unwahrheit schreiben.

Guten Tag, meine Frau und ich arbeiten beide im Schichtdienst (365/24/7) in der gleichen Firma und Abteilung. Wir haben zwei kleine Kinder. Inwiefern muss der Arbeitgeber bei der Zuteilung der Schichten darauf Rücksicht nehmen, dass nicht beide zur gleichen Zeit eingeteilt werden, damit jemand von uns auf die Kinder aufpassen kann?

Nicole Vögeli Galli: Soweit dies betrieblich möglich ist, was allenfalls nicht immer geht. Zudem müssen und können nicht immer Mitarbeitende mit Familienpflichten «bevorzugt» werden.

Muss der Arbeitgeber bei den Fahrtkosten entgegenkommen, wenn ich auf das Auto angewiesen bin, obwohl die Zugfahrt ökologisch besser wäre.

Nicole Vögeli Galli: Leider sind es etwas wenige Angaben. Grundsätzlich gilt: Wenn es sich um den Arbeitsweg handelt, muss der Arbeitgeber gar keine Kosten übernehmen. Wenn es um geschäftliche Reisen geht, kann der Arbeitgeber die Benutzung des öV verlangen. Wir haben freiwillig das Auto benutzt, trägt der Arbeitnehmer die Mehrkosten.

Wie plant man in der Lehre am besten das Geld ein? Darf man gleichzeitig noch in einem weiteren Betrieb arbeiten (Schiedsrichter, Kellner, Babysitting)? Wie kann man das Geld am besten anlegen, sofern man nicht volljährig ist? Wie viel Geld sollte man zu Hause abgeben und wer sollte etwas bezahlen? Vielen Dank für die Antworten

Gregor Mägerle: Am besten ist es, wenn Sie das Geld für die Lehre mit einem Budget einteilen. Das hilft, eine Übersicht über Ihre Finanzen, also über Ihre Ein- und Ausgaben, zu haben. Wichtig ist dabei auch, mit Ihren Eltern zu reden und klar abzumachen, was sie weiterhin bezahlen und was neu mit dem Lohn aus der Lehre bezahlt wird. Es ist so: Die Eltern dürfen Ihnen einen angemessenen Beitrag vom Lehrlingslohn abknöpfen, wenn Sie noch zu Hause wohnen. Dies soll ebenfalls mit den Eltern besprochen und abgemacht werden, wie viel. Nebenjobs sind möglich. Wichtig ist einfach, dass die Lehre nicht beeinträchtigt wird. Denn das Ziel ist ja, dass die Lehre abgeschlossen wird. Also bei Schiedsrichter am Wochenende oder Babysitting sehe ich weniger Probleme, beim Kellnern hingegen wäre ich vorsichtig, wegen der meist unregelmässigen Arbeitszeiten. Denn für die Berufsschule muss ja auch in der Freizeit noch gelernt werden. Und wegen des Geldanlegens: Auch das ist möglich. Erst würde ich einen Notbetrag von min. einem Lernenden-Lohn auf die Seite legen, eben für Notfälle. Danach kann gespart werden für Ferien, Autoprüfung, usw. oder das Geld, das Sie nicht für den Monat brauchen, kann angelegt werden. Bei der Bank, wo Sie das Konto haben, würde ich mal nachfragen, was für Minderjährige bereits möglich ist, wie angelegt werden kann. Aber hier ist wichtig: Erst ein Budget erstellen und alles bezahlen, was im Monat bezahlt werden muss. Erst wenn dann noch Geld übrig ist, kann dieses angelegt werden. Budgetvorlagen für Lernende finden Sie hier: https://budgetberatung.ch/budgetvorlagen

Muss der Arbeitgeber mir einen Raum zur Verfügung stellen, um mich während der Pausen aus dem Arbeitsalltag zurückzuziehen? Also einen geschlossenen Raum.

Nicole Vögeli Galli: Nicht zwingend, allenfalls zum Stillen. Anspruch besteht, insbesondere bei Nacht- und Schichtarbeit, auf zweckmässige, ruhige Ess- und Aufenthaltsgelegenheiten (Art. 22 ArGV 3). Ein Raum für sich selbst und abschliessbar – also nicht.

Ich bin an mehreren Orten niederprozentig im Stundenlohn angestellt. Was gilt da im Fall von Krankheit?

Nicole Vögeli Galli: Alle Arbeitgeberinnen haben im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit den Lohn, gestützt auf Art. 324a OR oder die jeweiligen arbeitsvertraglichen Regelungen, zu entrichten. Sollte bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit auftreten, sei es wegen Krankheit oder Unfall, melden Sie dies all Ihren Arbeitgeberinnen.

Würden Sie sagen, dass die Menschen heute gestresster sind als früher, woran liegt das?

Karin Rosatzin: Ich stimme Ihnen zu. Die Arbeitswelt, aber auch die Lebenswelt der Menschen hat sich fundamental verändert. Früher war Arbeit oft klar abgegrenzt. Man ging zur Arbeit, erledigte seine Aufgaben und kam ohne Arbeit nach Hause. Diese Grenze existiert für viele heute nicht mehr. Wir haben Homeoffice und Smartphones und sind auch für die Arbeit jederzeit erreichbar. Die physische Trennung zwischen Arbeit und Erholung ist für viele Menschen schlichtweg weggefallen.

Zudem sorgen folgende Treiber für noch mehr Stress:

  • Höherer Leistungsdruck bei der Arbeit: mehr Aufgaben, weniger Zeit und höhere Erwartungen an die Arbeitnehmenden
  • Dauererreichbarkeit und Reizüberflutung
  • Zunehmende Unsicherheit und Komplexität: wirtschaftliche Instabilität, Stellenabbau, KI und globale Krise.
  • Höherer Druck auf das Freizeitverhalten durch Idealbilder auf Social Media und gleichzeitig höhere Erwartungen nach Maximalerlebnissen in der Freizeit: Auch die Freizeit, die der Erholung dienen sollte, wird zum Stress.

Diese Faktoren sind nicht abschliessend. Ich bin klar der Überzeugung, dass es für uns Menschen heute grundsätzlich anspruchsvoller geworden ist.

Ich habe wegen eines Rechenfehlers die Prämienverbilligung zu einem höheren Beitrag bekommen als vorgesehen. Muss ich diese Jahre später zurückzahlen oder kann ich das anfechten, weil die Budgetplanung sich geändert hat.

Nicole Vögeli Galli: Lassen Sie sich beraten, es gibt Möglichkeiten, eine Rückerstattung aufheben zu lassen.

Wie optimiere ich meine Einzahlungen in die Säule 3a? Irgendwie sehe ich immer andere Modelle und Dinge, die empfohlen werden... Mehrere, Banken, Versicherungen etc...

Nicole Vögeli Galli: Hier lohnt sich eine individuelle Beratung, welche auch Ihre Pensionskasse berücksichtigt.

Ich habe ein Sparkonto, welches momentan einfach «herumliegt» und nicht wirklich Ein-/Auszahlungen hat. Ich würde das Geld (einen Teil davon) gerne anlegen, damit es sich auch vermehrt, da dies mit dem Zins nicht wirklich passiert. Was ist hierbei sinnvoll, was nicht? Worauf sollte ich achten? Da ich mich in dem Bereich nicht wirklich auskenne, ist für mich stand jetzt nur ein/mehrere Fonds ein Thema. Wie sieht’s hier aus bezüglich Risiken, welche Fonds machen Sinn? Spielt die Bank eine grosse Rolle, ausser dass die Gebühren variieren?

Gregor Mägerle: Gute Frage, es macht sicher Sinn, Geld, das Sie nicht brauchen, zum Teil anzulegen. Herauszufinden, was die beste Strategie ist, ist jedoch nicht so einfach. Ich würde Ihnen da raten, sich an eine Fachperson zu wenden. Meist ist dies Ihre Bank. Lassen Sie sich da beraten, sodass Sie mehrere Optionen haben, was Sie mit Ihrem Geld tun und wie Sie das Geld anlegen können. Eine Offerte können Sie auch von mehreren Banken einholen. Wichtig ist, dass Sie entscheiden und den Weg gehen, der für Sie am besten erscheint. Auch die Risiken der verschiedenen Optionen besprechen Sie am besten mit der Bank, wie auch die Gebühren. Wenn Sie das Geld anlegen, sollten Sie das mit einem guten Gefühl machen.

Guten Tag, mein Arbeitgeber (eine Klinik) nimmt in den neuen Stellenbeschrieb ganz neue Aufgaben auf, ohne diese zu kommunizieren, womit ich nicht einverstanden bin (z. B. Ersetzen einer Stelle bei Krankheitsausfall oder nicht besetzen können aus Personalmangel). Muss ich das so akzeptieren und wie könnte ich mich wehren? Besten Dank.

Nicole Vögeli Galli: Für eine abschliessende Beurteilung müsste ich mehr Informationen haben. Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitgeberin zusätzliche Aufgaben zuteilen kann, sofern diese Ihren Fähigkeiten entsprechen und zumutbar sind.

Ich bin derzeit bei einer öffentlichen Institution (Kanton/Gemeinde) auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge angestellt. Die einzelnen Verträge haben jeweils eine Laufzeit von weniger als einem Jahr und wurden wiederholt verlängert; aktuell befinde ich mich im vierten Jahr dieser Anstellung. Seitens meines Arbeitgebers wurde mir erklärt, dass die Befristungen jeweils mit spezifischen Projekten begründet werden, deren Endzeitpunkte klar definiert seien. Tatsächlich schliessen die Projekte jedoch nahtlos aneinander an, und ein entsprechender Bedarf an vergleichbaren Tätigkeiten besteht fortlaufend. Auf meine Nachfrage hinsichtlich einer Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde mir mitgeteilt, dass dies aufgrund von Budgetgenehmigungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Mitarbeitenden derzeit nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Einschätzung zu folgenden Punkten: 1. Ob die wiederholte Verlängerung solcher befristeter Verträge als sogenannte Kettenarbeitsverträge problematisch sein könnte 2. Ob unter diesen Umständen die Möglichkeit besteht, dass faktisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt 3. Welche realistischen Handlungsoptionen sich daraus für mich ergeben (z. B. im Hinblick auf Verhandlungen oder rechtliche Schritte) Vielen Dank im Voraus.

Nicole Vögeli Galli: Leider kann ich Ihnen Ihre Frage ohne weitere Informationen nicht abschliessend beantworten. Grundsätzlich können auch über eine längere Zeit befristete Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht werden. Im öffentlichen Personalrecht hängt die Gültigkeit einesteils von den anwendbaren Regelungen des jeweiligen Personalrechts ab. Andererseits ist die Begründung der Befristung relevant. Hier wären die Projekte näher zu prüfen. Sie haben durchaus Chancen. Lassen Sie sich von einer spezialisierten Anwältin oder einem spezialisierten Anwalt beraten.

SRF 4 News, 27.4.2026, 14 Uhr ; 

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