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Q&A zu einer Welt ohne Regeln «Was bringt mehr? Wenige strenge Gesetze oder viele lockere?»

Fachpersonen im Q&A

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Eva Maria Molinari
Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin
Universität Basel

Chantal Magnin
Dozentin für Methoden der qualitativen Sozialforschung
Hochschule Luzern

Q&A-Protokoll:

Was nützen uns die Regeln wenn diese nur für Normalbürger gelten und Bosse scheren sich einen Dreck darum?

Chantal Magnin: Im Moment mag die Unsicherheit darüber wachsen, welche rechtlichen und moralischen Regeln nun genau noch gelten, zum Beispiel jene des Völkerrechts.

Sie bestehen jedoch weiterhin, allein in den einzelnen Ländern, in der Schweiz. Auch auf Gemeindeebene bestehen Regeln. Irritierend ist tatsächlich, wenn in einem Land wie den USA, das über einen modernen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung verfügt, sich Angehörige einer wirtschaftliche sich nicht im selben Masse an die Spielregeln des Zusammenlebens gebunden sehen, als dies bei anderen gesellschaftlichen Gruppen der Fall ist.

Es ist womöglich etwas aus dem Gleichgewicht geraten, was durch Wahlergebnisse im demokratischen System möglich wurde.

Es kann sein, dass sich dies mit anderen Wahlergebnissen wieder ändert, dennoch wird es auch wichtig sein, das System und dessen Funktionsweise einer Prüfung zu unterziehen. Wenn der Eindruck von Willkür entsteht, gibt es politischen Handlungsbedarf. Ein solcher Eindruck sollte in einem Rechtsstaat nicht entstehen.

Wie bewerten Sie zivilen Ungehorsam von Gandhi bis Klimakleber? Das sind ja Gesetzesbrüche für die gute Sache, oder?

Chantal Magnin: Das ist eine interessante Frage. Bei zivilem Ungehorsam wird tatsächlich in Anspruch genommen, einen rechtlichen Verstoss moralisch respektive ideologisch zu rechtfertigen. Wer zivil ungehorsam ist, weiss um den Verstoss und nimmt sozusagen bewusst rechtliche Sanktionen in Kauf.

Gerade beim Beispiel der «Klimakleber» führt dies aber zu emotionalen Gegenreaktionen. Die entsprechenden Aktionen führen vor Augen, dass manche finden, der motorisierte Verkehr trage zur Zerstörung der Lebensgrundlagen bei, auch wenn dies gesellschaftlich und rechtlich erlaubt ist.

Dies wiederum wird von anderen nicht geteilt und scheint darüber hinaus, ihr Verständnis von Freiheit anzugreifen. Insofern bestehen unterschiedliche Vorstellungen davon, was nun wie reguliert respektive ermöglicht oder verboten sein sollte. Es handelt sich um einen politischen Aushandlungsprozess, der zum Beispiel in der Schweiz meist in den vorgesehenen Bahnen der institutionell vorgesehenen Wege der politischen Meinungsbildung und demokratischen Entscheidungsfindung verläuft.

Dabei macht sich niemand strafbar. Durch Aktionen, bei denen dies Fall ist, wird zusätzliche Aufmerksamkeit generiert, die sich aber auch negativ auswirken kann. Im Nachhinein gesehen wichtige gesellschaftliche Neuerungen – wie zum Beispiel die Abschaffung des Apartheid-Systems in Südafrika – wären ohne zivilen Ungehorsam vielleicht nicht zustande gekommen.

Würde in einer solchen Welt das Recht des Stärkeren gelten à la «survival of the fittest» oder das Recht des am besten angepassten?

Eva Molinari: In der Tat ist eine Rolle von Recht, dass gerade nicht das Recht des Stärkeren gelten soll, sondern ein Ausgleich unterschiedlicher Interessen und (Schutz-)Bedürfnisse erreicht werden soll. In diesem Kontext hat Recht unterschiedliche Funktionen: Gerechtigkeitsfunktion: Recht soll Gerechtigkeit fördern. Ein zentraler Aspekt dieser Gerechtigkeit ist die Rechtsgleichheit; auch wenn man sich über die konkrete Ausgestaltung von Gesetzen streiten mag, dann gilt doch, dass es generell als ungerecht angesehen wird, wenn zwei Personen in derselben Situation ungleich behandelt werden.

Rechtsgleichheit soll den Bürger:innen gleiche Recht und Pflichten bescheren und steht somit im Gegensatz zum reinen Recht des stärkeren. Gerechtigkeit wird aber auch durch rechtliche Verfahren hergestellt: So sollen in rechtlichen Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren) alle gleichermassen die Möglichkeit haben, zu ihrem Recht zu kommen, gehört zu werden und sich zu verteidigen. Man spricht auch davon, dass in staatlichen Verfahren «Waffengleichheit» hergestellt werden soll. Das gilt auch für die Entstehung von Recht in demokratischen Verfahren. Das demokratische Verfahren ermöglicht es, dass nicht nur einzelne partikulare Interessen (z.B. eines absoluten Herrschers) zu einem allgemeinen Gesetz werden, sondern dass unterschiedliche Interessen diskutiert, berücksichtigt und abgewogen werden.

Gewährleistungsfunktion: Gesetze sollen Freiheiten und Rechte von Einzelnen ermöglichen und sichern. Die Freiheit der einen muss zum Schutz der anderen begrenzt werden. Durch Recht wird ermöglicht, dass die «Starken» ihre Freiheit nicht einfach zulasten der anderen ausleben dürfen. Schutz der Schwachen: Das Recht hat die Aufgabe, diejenigen Interessen zu schützen, die sich ansonsten nicht durchsetzen können (Minderheitenschutz, Schutz von Benachteiligten z.B. wegen Krankheit, Machtgefälle, Alter etc.).

Sicherung von Gemeinwohlinteressen: Neben individuellen (Einzel-)Interessen gibt es auch Interessen der Gemeinschaft/Gesellschaft als Ganzes (z.B. eine funktionierende Verwaltung oder Infrastruktur, Polizei, Schulen etc.). Das (demokratische) Recht hat die Aufgabe, diese Interessen unter Berücksichtigung und Abwägung einer Vielzahl (idealerweise aller) betroffener Interessen zu definieren und zu sichern. Gemeinwohlinteressen (öffentliche Interessen) können zur Folge haben, dass Freiheiten und Interessen von Einzelnen eingeschränkt werden. So sichert Recht auch den Umgang mit öffentlichen Gütern (Wasser, Luft, etc.) und sorgt dafür, dass daran alle partizipieren können.

Auch wenn Recht diese Funktionen hat, bestehen doch nach wie vor Defizite: Zum einen bestehen nach wie vor Ungleichheiten (z.B. im Bereich der Gleichstellung von Frauen oder Menschen mit Behinderungen). Und auch der rechtsgleiche Zugang zu Recht ist nicht in jedem Fall sichergestellt.

Oft fordert die Politik weniger Regulierungen, weniger «Eingriffe», und dafür mehr Freiheiten für die Menschen. Aber ist es nicht eher umgekehrt, dass Regeln und Gesetze erst die Freiheiten schaffen? Was denken Sie?

Eva Molinari: Recht hat unterschiedliche Funktionen, z.B. eine Friedensfunktion (Konflikte sollen friedlich, ohne Rache/Fehde/Selbstjustiz etc. gelöst werden) oder auch die Legitimierung staatlicher Herrschaft legitimieren (Verhinderung von Willkür durch die Bindung des Staates an das Gesetz) und Rechtssicherheit schaffen (durch Gesetze wissen alle, was gilt).

Eine wichtige Funktion von Recht ist aber auch die sog. Gewährleistungsfunktion. Mit dem Recht wird Freiheit gerade nicht nur «eingeschränkt», sondern Freiheit und Gleichheit wird gewährleistet und gesichert, z.B. vor Eingriffen von anderen Menschen/Unternehmen oder dem Staat. Rechtliches Dürfen (z.B. schlafen dürfen) und faktisches Können (also die Möglichkeit, zu tun, was man will; als Beispiel wegen Lärms nicht schlafen können) sind zwei Aspekte von Freiheit, die zusammenhängen. «Das Recht hat typischerweise zur Aufgabe, das rechtliche Dürfen einzuschränken, um das faktische Können sicherzustellen.» (Seiler, Einführung in das Recht).

Beim Beispiel zum Schlafen und Lärm werden also Lärmschutzregeln aufgestellt, welche die Freiheit einiger einschränken, damit andere die Freiheit habe, schlafen zu können. Oder anders formuliert: Die Freiheit des einen hört auf, wo die Freiheit des anderen beginnt. Um diesen Mechanismus zu sichern benötigen wir (u.a.) Recht.

Es sorgt für einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen privaten Freiheitsinteressen aber auch einen Ausgleich von Freiheitsinteressen mit übergeordneten Gemeinwohlinteressen (z.B. Verkehrsregeln für die allgemeine Sicherheit im Strassenverkehr; Umweltschutz, der bestimmte private Betätigungen einschränkt).

Zentral ist auch der Schutz der Schwachen: Rechtliche Regeln haben auch die Aufgabe, Personen und Interessen zu schützen, die sich selbst nicht (hinreichend) schützen können. Z.B. gibt es im Miet- und Arbeitsrecht Regeln, welche zugunsten der typischerweise schwächeren Partei – den Mieter:innen und Arbeitnehmer:innen  – gehen.

Oder das Sozialversicherungsrecht sieht schützt vor sozialen Risiken, wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit etc. Auch das trägt zur Freiheit bei; sie garantiert nämlich, dass nicht einfach frei ist, wer stärker/mächtiger ist.

Sind Menschen von Natur aus kooperativ genug für eine regelarme Welt?

Chantal Magnin: Noch ist uns die Natur der Menschen wohl gar nicht ganz bekannt. Zum Glück, vielleicht. Manche stellen sich Menschen eher als egoistisch und faul, andere als hilfsbereit im Hinblick auf das Überleben eines Gemeinwesen und am Leben anderer Menschen interessiert vor.

Was genau zutrifft, wird je nach Lebensbereich dann auch noch anders beurteilt. Würde Letzteres voll und ganz zutreffen, bräuchte es vielleicht tatsächlich etwa weniger Regulierung.

Gibt es Beispiele (z. B. historische oder kleine Gemeinschaften), die ohne feste Regeln funktioniert haben?

Chantal Magnin: Mir sind zumindest keine bekannt. Gerade kleine Gemeinschaften, die sich von der Aussenwelt abschirmen können oder wollen, verfügen meist über ein rigides Regelwerk, wie dies historisch am Beispiel von Sekten deutlich wird. Solche Regeln können formell festgehalten sein oder auch nur implizit gelten.

Wohngemeinschaften können sich über Putz- und Kochpläne extra verständigen und diese sogar niederschreiben. Oder aber ihre Mitglieder verzichten darauf, haben dann aber trotzdem gegenseitige, eventuell sogar unausgesprochene Erwartungen aneinander. Solche Erwartungen beziehen sich auf die Geltung von Regeln, ohne dass sie als solche deklariert wären.

Solche unausgesprochenen Erwartungen können zu Konflikten führen. Das Beispiel der Wohngemeinschaften zeigt ausserdem, dass es immer auch wieder Versuche gab, möglichst ohne viele Regeln auskommen zu wollen und sich lieber spontan, also nach Lust und Laune zu organisieren.

Das Aufkommen von Wohngemeinschaften als Lebensform ab Ende der 1960er Jahre ging zum Teil auch mit der Idee einher, sich der damals üblichen, als bürgerlich wahrgenommenen Konventionen (d.h. im Grunde kulturelle Regeln) des Zusammenlebens zu entledigen, zu Gunsten von mehr Freiheit zur Selbstverwirklichung.

Es gibt ja Länder wie zum Beispiel Singapur, die sehr strenge Gesetze haben. Was bringt mehr? Wenige strenge Gesetze oder viele lockere Gesetze?

Eva Molinari: Es stellt sich immer die Frage, aus wessen Perspektive strengere/weniger strenge Gesetze «etwas bringen».

In einem modernen liberalen Staat wird die individuelle Freiheit als sehr wichtig erachtet. Wenn der Staat die Freiheiten der Einzelnen einschränkt, ist dies rechtfertigungsbedürftig.

Der Staat kann dies u.a. tun, um die Einzelnen vor Beeinträchtigungen anderer Privater (Individuen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen) oder von Naturkatastrophen zu schützen. Und der Staat braucht eine gesetzliche Grundlage, die ihm erlaubt, unsere Freiheiten einzuschränken (d.h. der Staat darf z.B. nur eine Strafe für ein bestimmtes Verhalten aussprechen, wenn ein Gesetz diese Strafe vorsieht).

Was – aus der Perspektive des Staates – effizient ist, um Menschen zu einem bestimmten Verhalten zu bringen (z.B. weniger klimaschädliches Verhalten) oder ein bestimmtes Verhalten zu vermeiden (z.B. Schwarzfahren), kann nicht einseitig mit dem Verweis auf strengere Gesetze beantwortet werden.

Damit Gesetze Geltung erlangen, müssen sie idealerweise auf (breite) Anerkennung in der Bevölkerung stossen. Ein Grossteil der Gesetze wird «freiwillig» eingehalten bzw. das Recht stösst an seine Grenzen, wenn sich eine Rechtsregel von der gelebten Wirklichkeit stark unterscheidet.

Es braucht aber auch Institutionen (Behörden, Gerichte), welche Verstösse gegen geltendes Recht ahnden. Schliesslich gibt es Erkenntnisse, dass gerade härtere Strafen Menschen weniger davon abhalten, Straftaten zu begehen, als wenn die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, «erwischt» zu werden.

Auf das Beispiel des Schwarzfahrens angewendet: Es gibt in der Tendenz weniger Schwarzfahrer:innen, wenn regelmässig kontrolliert wird, als wenn eine Busse sehr hoch angesetzt ist.

Würde nicht jedes Zusammenleben zu Regeln führen? Also würde sich ein solches Machtvakuum nicht in Kürze wieder füllen?

Chantal Magnin: Ja, davon ist auszugehen, wenn man in die Geschichte schaut.

Es gibt immer auch wieder gesellschaftliche Umbrüche und Transformationen. Manchmal folgen auch diese Regeln. Nur bei Krieg und Revolutionen ist die Geltung von einzelnen Regeln womöglich unklar. Viele bestehen weiterhin, zum Beispiel Vorstellungen zu Moral und Sittlichkeit, auch wenn in solchen Fällen allenfalls mit Absicht dagegen verstossen wird.

Meine Frage geht in Richtung des syndikalistisch aufgebauten Anarchismus, welcher mit dezentralen Strukturen funktioniert. Eine Welt ohne Regeln, respektive Abmachungen und Verantwortung möchte wirklich niemand (dies heisst übrigens Anomia und kommt z.B. in Kriegsgebieten vor). Aber eine Welt, die sich von unten organisiert, in welcher die Macht in den Händen der Gesellschaft ist, wäre sicherlich spannend zu diskutieren. Also was halten sie von einer anarchistisch organisierten Gesellschaft? Wie sie im (vor dem) spanischen Bürgerkrieg in Barcelona unter der CNT aufblühte?

Chantal Magnin: Es gibt in der Geschichte immer wieder solche gesellschaftlichen, meist basisdemokratischen «Experimente» mit kleinteiligen, überschaubaren Strukturen. Auch der Schweizer Frühsozialist Karl Bürkli verfolgte ein solches Ziel, ist damit in Brasilien aber gescheitert. Es ist immer spannend, aus solchen Erfahrungen zu lernen, gerade auch wenn sie scheitern.

Es ist dann immer die Frage, wie unabhängig solche Gemeinschaften vom Rest der Welt ihr Überleben sichern können.

Allein in wirtschaftlicher Hinsicht kann dies schwierig sind, da die Abhängigkeiten in diesem Bereich enorm sind. Politik und Wirtschaft sind aufeinander angewiesen und gerade in der letzten Zeit hat Letztere zusätzliches Gewicht bekommen.

Im Grunde lassen sich auch Genossenschaften in der Schweiz als Versuche sehen, mittels Selbstbestimmung das soziale und wirtschaftliche Miteinander zu gestalten.

Würden Menschen überhaupt noch etwas machen, beispielsweise arbeiten, wenn es keine Regeln mehr gäbe?

Chantal Magnin: Gerne würde ich eine Gegenfrage stellen: haben Menschen schon mal nicht gearbeitet? Dies war in der Geschichte wohl höchstens jenen vorbehalten, die von der Arbeit anderer leben konnten.

Für das Überleben war Arbeit stets notwendig. Es handelt sich damit um eine Anforderung, die nicht nur aus einer menschlichen Regulierung entsteht, sondern dies die menschliche Natur erfordert.

Mittlerweile hat Arbeit eine viel weitreichendere Bedeutung, sie ist auch für die Anerkennung wichtig. Allein durch Zwang liesse sich diese wohl höchstens bei sehr einfachen, körperlichen Tätigkeiten durchsetzen, dies zumindest zeigen Beispiele aus der Geschichte.

Warum sollte der Mensch ohne Regeln leben können? Der Mensch braucht Regeln und Grenzen ... oder gehen Sie über eine Hängebrücke ohne Geländer? Die 10 Gebote in der Bibel würden eigentlich genügen für ein geordnetes Zusammenleben.

Eva Molinari: Die Frage danach, weshalb wir Regeln brauchen und wie bzw. wer diese am besten festlegen soll, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich beantwortet. Z.B. geht Thomas Hobbes (Leviathan) davon aus, dass im sog. Naturzustand («state of nature») ohne Gesetze ein Krieg aller gegen alle herrschen würde.

«Homo homini lupus» (der Mensch ist dem Menschen Wolf). Leben in diesem Naturzustand sei «…solitary, poor, nasty, brutish, and short» (einsam, arm, ekelhaft, tierisch und kurz).

Deshalb müsse man Macht an eine zentrale Autorität übertragen (diese Macht nennt er Leviathan; ein symbolischer «sterblicher Gott»).

Dies bedeutet aber auch, dass die Menschen auf einen Teil ihrer natürlichen Freiheit verzichten, um Sicherheit zu gewinnen. Andere Philosophen und Staatstheoretiker begründen die Legitimität von Staatsmacht und Gesetzen anders. So geht z.B. Jean-Jacques Rousseau (Contrat Social) davon aus, dass der Gesellschaftsvertrag nicht ein Verzicht auf Freiheit darstellt, sondern ihre Wiederherstellung in kollektiver Form: Der Mensch sei von Natur aus gut, frei und gleich.

Konflikte entstehen aber durch die Entwicklung von Eigentum und Ungleichheit (also durch Gesellschaft). Dadurch verliert der Mensch seine natürliche Freiheit. Um diese wiederherzustellen, braucht es einen Gesellschaftsvertrag. Im Vordergrund steht aber nicht ein Herrscher (wie Leviathan), sondern die Volkssouveränität.

Gesetze müssen dem Gemeinwohl dienen (nicht Partikularinteressen) und der Einzelne unterwirft sich nur Regeln, die er selbst mitgestaltet.

Ob die zehn Gebote ausreichen, um das Zusammenleben in komplexen Gesellschaften zu ordnen, dürfte zumindest fraglich sein. Sie stellen aber einen Kern von Regeln dar, über die ein grosser Konsens herrscht.

Ähnliche grundlegende Rechtsgrundsätze gibt es auch im staatlichen Recht, z.B. «pacta sunt servanda» (Verträge bzw. Abmachungen sind einzuhalten) oder der Grundsatz «neminem laedere» (niemand soll [grundlos] geschädigt werden). Auch die Grundrechte (z.B. Garantie von Freiheit, Leben etc.) sind solche grundlegenden Prinzipien. Man geht aber davon aus, dass sie zu unbestimmt und zu vage sind, um alleine für die Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu sorgen. Deshalb werden sie von Gesetzen (und Verordnungen) konkretisiert. Der Schutz des Lebens (Verbot zu töten) wird z.B. konkretisiert durch das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung, die vorgeben, wie und in welchem Verfahren ein Tötungsdelikt geahndet wird. Im Gegensatz zu religiösen Regeln, die i.d.R. nur für diejenigen gelten, die an die entsprechende Religion glauben bzw. ihr angehören, gilt staatliches Recht für alle und es ist mit staatlichen Mitteln (z.B. Gerichte, Strafbehörden) durchsetzbar.

Entsprechend muss es auch gewisse minimale Anforderungen an Legitimität erfüllen. Heute heisst das v.a., dass Recht ordnungsgemäss vom dafür zuständigen Organ (i.d.R. Parlamente) zu erlassen ist (formelle Legitimität) und dass es inhaltlich gewissen Anforderungen entspricht, also «richtig» und im besten Fall «gerecht» ist (materielle Legitimität). So dürfen Gesetze z.B. nicht gegen die Grundrechte verstossen bzw. diese nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einschränken.

Würde sich unsere Gesellschaft ins Chaos stürzen oder würden wir neue Formen des Zusammenlebens finden?

Chantal Magnin: Es ist jedenfalls keine Gesellschaft bekannt, die über keine Formen des Zusammenlebens verfügen würde. Auch wenn sich diese fernab von modernen Einrichtungen befindet. Auch solche Gesellschaften verfügen über Regeln des Zusammenlebens. Es ist dann vielmehr die Frage, wie sie zustande kommen.

 Revolutionen zeigen stets, wie zunächst ein Chaos entstehen kann, sich dann aber rasch neue Regeln etablieren.

Wo finde ich den Text, die Paragrafen die die «Regel-basierte Ordnung» (die in der westlichen Hemisphäre propagiert wird) definiert?

Eva Molinari: Ich bin mir nicht sicher, was Sie genau mit «Regel-basierter Ordnung» meinen, aber Gesetze und andere Rechtstexte (z.B. völkerrechtliche Verträge, die im internationalen Zusammenspiel von Staaten und internationalen Organisationen gelten) sind i.d.R. publiziert.

Die Publikation von Recht hat eine wichtige Funktion in (und zwischen) Staaten: Einerseits verlässt sich ein Staat darauf, dass die Bürger:innen die Gesetze kennen (nach dem Grundsatz: «Nemo censetur ignorare legem»; sinngemäss übersetzt »Niemand kann sich mit Unwissenheit über das Gesetz entschuldigen«). Damit dies auch der Fall ist, müssen Gesetze zumindest zugänglich sein. Durch die Publikation von Gesetzen wird Transparenz geschaffen und Willkür verhindert.

Es soll keine «Geheimgesetze» geben. Und schliesslich kann dadurch Macht kontrolliert werden.

Die Publikation von Gesetzen ermöglicht es Medien, NGO's und Bürger:innen, die Tätigkeiten des Staates zu überwachen (z.B. die Verfassungswidrigkeit). Schweizerisches Bundesrecht wird im Bundesblatt publiziert.

Das geltende Bundesrecht ist zudem systematisch geordnet und einsehbar in der Systematischen Rechtssammlung (SR; einsehbar unter www.fedlex.admin.ch). Ähnliche Plattformen gibt es auch in den Kantonen und auf internationaler Ebene.

Wie würden Konflikte ohne staatliche Regeln gelöst werden?

Eva Molinari: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten (auch wenn diese nicht alle zwingend wünschenswert sind), z.B. : – Konfliktlösung durch alternative Institutionen und Regeln (z.B. religiöse Institutionen/Regeln; Schiedsgerichte); – durch kooperative, freiwillige Absprachen (wird z.T. im Anarchismus vertreten); – durch Entscheidung einer (Führungs-)Person (wie dies in absolutistischen Staaten vertreten wurde). – Heute könnte man sich theoretisch auch algorithmische Konfliktlösungssysteme vorstellen.

Braucht es wegen KI und Digitalisierung eigentlich eine komplett neue Rechtsordnung? Besonders im digitalen Raum scheint mir als Laie noch zu wenig durchgesetzt zu werden (z.B. bzgl. Strafbarkeit Deepfakes)

Eva Molinari: Die Frage, ob es hinreichenden Schutz im digitalen Raum gibt, ist meines Erachtens von der Frage, ob wir eine komplett neue Rechtsordnung brauchen, zu unterscheiden; beide sind aber sehr relevant: Aus meiner Sicht ist die heutige Rechtsordnung durchaus in der Lage, neue Risiken durch KI und Digitalisierung, zu erfassen. Nehmen wir als Beispiel den Persönlichkeitsschutz, dann nehmen die Risiken für die Persönlichkeit zwar neue Formen an, z.B. der Datenschutz bei KI-Anwendungen oder das Recht auf seelisch-geistige Integrität und das Recht am eigenen Bild bei Deepfakes. Aber die rechtlichen Konzepte können hier durchaus Anwendung finden, z. B. das Konzept, dass eine Verwendung von persönlichen Daten (inkl. des eigenen Bildes) ohne Zustimmung unzulässig ist. Oder dass eine Persönlichkeitsverletzung widerrechtlich ist, wenn hierfür keine Zustimmung oder gesetzliche Grundlage besteht. Das Recht (insbesondere die Grundrechte) ist flexibel genug, um viele der neuen Gefahren aufzunehmen und (rechtliche) Lösungen dafür anzubieten. Das schliesst jedoch nicht aus, dass es punktuell neue gesetzliche Bestimmungen braucht, die spezifische Risiken adressieren. So braucht es im Recht eine Auseinandersetzung damit, inwiefern z.B. rechtliche Entscheide durch KI getroffen werden sollen und dürfen. Oder wir brauchen Überlegungen zu Haftungsverhältnissen bei der Verwendung von KI. Allenfalls können auch neue Strafbestimmungen helfen, spezifische Phänomene (besser) einzufangen und zu regeln. Oder wir brauchen Überlegungen dazu, inwiefern der Zugang zum digitalen Raum für alle sichergestellt werden kann (Verhinderung von Ausschluss und fehlende Partizipation) und soll (z.B. betr. Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche für den Zugang zu Social Media). Diese Debatten sind in vollem Gang. Dass diese Auseinandersetzungen und Abwägungen gesellschaftlich und rechtlich stattfinden und stattfinden müssen, bedeutet aber noch nicht, dass wir hierfür eine komplett neue Rechtsordnung bräuchten.

Radio SRF 1 Treffpunkt, 27.4.26, 9 Uhr ; 

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