Vor einer Woche ist bekannt geworden, dass der St. Galler Rechtsanwalt wegen unüblich hoher Honorarforderungen in einem Erbstreit von der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen gebüsst worden ist. Die Busse war vom Bundesgericht bestätigt worden.
Nachdem der Fall publik wurde, forderten Politiker seinen Rücktritt aus dem Universitätsrat. Dieses Geschäftsgebahren sei nicht vereinbar mit dem Engagement im Universitätsrat.
Patrick Stach sagte an einer Medienkonferenz, seine Arbeit als Anwalt tangiere seine Arbeit am Universitätsrat nicht. Trotzdem gab er sich zerknirscht.
Ich habe eine Fahrlässigkeit begangen, die ich sehr bedaure.
Letzte Woche noch hatte sich Patrick Stach gegen die Rücktrittsforderungen gewehrt. Heute nun hat er seinen Rücktritt als Mitglied des St. Galler Universitätsrats bekanntgegeben.
Es ist mir ein grosses Anliegen, den Ruf der Uni St. Gallen nicht weiter zu gefährden.
Er habe sich entschieden, per sofort aus dem Universitätsrat auszutreten, sagte er an der Medienkonferenz. Es sei ihm ein grosses Anliegen, den Ruf der Uni St. Gallen nicht weiter zu gefährden.
Die letzten Tage seien für ihn, seine Familie und seine Kanzlei-Kollegen ziemlich aufwühlend gewesen und hätten ihn sehr betroffen gemacht, so Patrick Stach weiter.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 12:03 Uhr