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Stabile Fallzahlen St. Gallen verzichtet auf Maskenpflicht in Läden

Der Kanton St. Gallen stellt sich gegen die Empfehlung des Bundes und sieht von einer Maskenpflicht in Läden ab.

In den Läden des Kantons St. Gallen wird vorerst keine Maskenpflicht eingeführt. Auch wenn dies das Bundesamt für Gesundheit empfohlen hat, sei eine Maskenpflicht aus medizinischer Sicht noch nicht nötig, teilt der Kantonale Führungsstab mit. Die Fallzahlen im Kanton St. Gallen würden derzeit auf niedrigem Niveau steigen.

Im Juli hätten sich im Kanton täglich nicht mehr als elf Personen mit dem Coronavirus angesteckt. Zudem liege die Zahl der Hospitalisationen sehr tief. Mit den aktuellen Zahlen befinde sich der Kanton St. Gallen im Schweizer Durchschnitt.

Auch keine Maskenpflicht an Schulen

Der Kantonale Führungsstab befürchtet, dass die Fallzahlen bis Ende August weiter ansteigen könnten, da zum Ende der Schulferien mehr Personen aus dem Ausland zurückkehren. Zum Schulbeginn führt der Kanton jedoch auch in den Schulen keine Maskenpflicht ein. Wo Abstände nicht eingehalten werden können, sei das Tragen einer Maske empfohlen.

Sollte sich eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Coronavirus anstecken, würde der Kanton die im gleichen Haushalt lebenden Personen unter Quarantäne stellen. Erst wenn sich zwei oder mehr Schülerinnen oder Schüler innerhalb von weniger als zehn Tagen in derselben Klasse infizieren, müsste die gesamte Klasse in Quarantäne.

Bevölkerung wird nachlässiger

Zahlen des St. Galler Contact Tracings hätten gezeigt, dass sich über ein Drittel der erkrankten Personen bei Familienmitgliedern ansteckt, heisst es in der Mitteilung des Kantonalen Führungsstabes. Ein weiteres Drittel infiziere sich in den Ferien. Bei rund einem Viertel sei nicht klar, wo sich die betroffenen Personen angesteckt haben.

Es sei zudem festzustellen, dass die Bevölkerung im Umgang mit den Hygiene- und Abstandsempfehlungen nachlässiger geworden ist. Sollten die Fallzahlen deutlich ansteigen, könnte die Regierung weitere Einschränkungen beschliessen. Dies könnte eine Maskenpflicht sein, aber auch eine zusätzliche Beschränkung der maximalen Besucherzahl bei Veranstaltungen und Einschränkungen bei Besuchen in Pflege- und Altersheimen.

Regionaljournal Ostschweiz, 12:03 Uhr ; 

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