Der Fall schlug Anfang 2017 hohe Wellen: Ein türkischstämmiger Mitarbeiter der Polizei stand im Verdacht, Landsleute ausspioniert zu haben. Der Vorwurf lautete, er habe er Informationen aus den Datenbanken der Polizei abgefragt, zu welchen er Zugang hatte, und diese dann den türkischen Behörden weitergegeben. Weil der Polizeibeamte in sozialen Netzwerken mit Erdogan-treuen Parolen aufgefallen war, lag die Vermutung nahe, dass er Erdogan-kritische Landsleute ausspioniert habe.
Nicht politisch motiviert
In die Kritik kam in diesem Zusammenhang auch die Basler Kantonspolizei. Diese habe Warnungen des Bundesnachrichtendienstes, welche aufgrund der Einträge im Internet auf den heute 39-Jährigen aufmerksam wurde, zu wenig ernst genommen und die Aktivitäten ihres Mitarbeiters nicht seriös abgeklärt. Der Fall landete bei der Basler Staatsanwaltschaft, die jedoch keine Beweise für eine Spionage-Tätigkeit fand - zumindest keine politische.
Gleichwohl erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Mann, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» publik machte. Aus diesem geht hervor, dass der Polizist vor allem Daten über Personen aus seinem privaten Umfeld abgefragt haben soll; 50 Mal gab er dabei alleine den Namen seiner damaligen Frau ein.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann deshalb wegen Amtsmissbrauchs zu einer Busse von 1'800 Franken und zu einer Geldstrafe von 7'800 Franken, wobei diese Strafe bedingt ausgesprochen wurde. Weil der Polizist diesen Strafbefehl indes anficht, kommt der Fall nun im April vor das Basler Strafgericht. Dieses muss nun beurteilen, ob der Mann mit seinen Datenabfragen wirklich Amtsmissbrauch begangen hat.