- Die Gewinnsteuern für Unternehmen sollen im Kanton St. Gallen auf 14,5 Prozent reduziert werden.
- Diese Senkung soll mit mehreren Massnahmen ausgeglichen werden.
- Vorgesehen sind unter anderem höhere Steuerabzüge und höhere Kinderzulagen.
- Geplant ist weiter auch, den Pendlerabzug zu erhöhen.
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrates hat die Umsetzung der Steuerreform beraten, also der Nachfolgerin der Unternehmenssteuerreform III. Sie habe dabei einen «überparteilichen Kompromiss» erarbeitet. Eines der Kernstücke: Die Gewinnsteuern für Unternehmen sollen auf 14,5 Prozent reduziert werden.
Diese Steuerreduktion für Unternehmen soll ausgeglichen werden. Unter anderem mit der Erhöhung des Pendlerabzuges. Dieser war 2014 auf den Preis eines Generalabonnements der zweiten Klasse beschränkt worden. Die Kommission will den Abzug wieder um 600 Franken erhöhen.
Wir sind froh, dass die Wirtschaft mitzieht und sich an den Ausgleichsmechanismen beteiligt.
Weitere Ausgleichsmechanismen zu den tieferen Unternehmenssteuern sollen höhere Abzüge für die Krankenkassenprämien sein, höhere Familienzulagen, mehr Geld für die ausserfamiliäre Betreuung und für individuelle Prämienverbilligungen.
Sparpaket ist nicht vorgesehen
Die Vorschläge der Kommission kosten den Kanton rund 68 Millionen Franken, die Gemeinden 60 und die Kirchgemeinden 10 Millionen Franken.
Wir stehen hinter dem Kompromiss. Wichtige unserer sozialpolitischen Anliegen sind aufgenommen.
Ausgeschlossen ist gemäss Kommission ein weiteres Sparpaket als Folge der Steuerreform. Der Kompromiss für die Umsetzung der Steuerreform wird im Kantonsrat in der kommenden Novembersession beraten.