Es gebe eine Bedingung, ohne welche die Gemeinden dem Kompromiss zur Steuervorlage 17 nicht zustimmen würden. Dies sagte François Scheidegger, Vize-Präsident des Verbands der Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) und Stadtpräsident von Grenchen, ganz deutlich.
Diese Bedingung lautet: Die anzustrebende Restbelastung für die Gemeinden müsse bei 0 liegen. Das heisst, der Kanton Solothurn solle seine Gemeinden für die Ertragsausfälle, welche die Steuervorlage 17 mit sich bringen wird, in vollem Umfang entschädigen. Dies zumindest für die ersten vier Jahre.
Der Unternehmenssteuerreform III standen die Gemeinden auch deswegen skeptisch gegenüber, weil nicht klar war, welche Steuerausfälle unter dem Strich bei den Gemeinden anfallen würden. Bei der Steuervorlage 17, bei der jeder Kanton die Eckwerte selbst bestimmen kann, sei das aber anders, sagte Scheidegger. «Hier wissen wir, was auf uns zukommt.» Wenn die Bedingung der Gemeinden erfüllt werde, gäbe es für sie keinen Grund, die Steuerreform abzulehnen.
Gemäss den Zahlen, welche Gewerkschaftsbund, Gewerbeverband, Handelskammer und eben der VSEG gestern vorlegten, könnte die volle Kompensation der Gemeinden um die 60 Millionen Franken kosten. Kann es sich der Kanton leisten, diese Kosten zu übernehmen? Der Solothurner Finanzdirektor Roland Heim will diese Frage noch nicht beantworten. Noch fehlten exakte Zahlen, um seriöse Berechnungen anzustellen, so Heim.
Ausserdem sei ja auch punkto Gewinnsteuersatz noch nichts entschieden, es würden noch mehrere Varianten geprüft. «Je nachdem, welche Variante wir wählen, gibt es entsprechende Gegenfinanzierungen für die Gemeinden.» Die Höhe dieser Gegenfinanzierung schätzt Heim allerdings zur Zeit auf zwischen 15 und 45 Millionen Franken.