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Steuervorlage 17 Zentralschweizer Finanzdirektionen sind einverstanden

Die Pläne des Bundes zur Steuervorlage 17 kommen bei den Zentralschweizer Kantonen mehrheitlich gut an.

Die Schweiz muss bis 2019 bestimmte Steuerprivilegien für internationale Unternehmen mit Steuersitz in der Schweiz abgeschafft haben. Denn die Regelungen für kantonale Statusgesellschaften werden nicht mehr akzeptiert. Um die Abwanderung von Firmen und damit Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu vermeiden, sind Massnahmen im Rahmen der Steuervorlage 17 vorgesehen.

Bei den Zentralschweizer Finanzdirektoren kommen diese Pläne gut an. Die Vorlage sei ein Kompromiss, hinter dem man stehen könne, heisst es auf Nachfrage bei den Verantwortlichen für die Kantonsfinanzen. Wichtig sei, dass nun für die international tätigen Firmen schnell Rechtssicherheit herrsche, teilt der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler mit.

Im Kanton Luzern sieht man sich in der eingeschlagenen Steuerstrategie bestätigt. Luzern weist bereits die tiefsten Gewinnsteuern für Unternehmen aus. Handlungsbedarf gebe es bei den Kapitalsteuern: «Es geht darum, die Firmen im Kanton zu behalten und gleichzeitig mehr einzunehmen», sagt Finanzdirektor Marcel Schwerzmann.

Im Kanton Obwalden rechnet man provisorisch mit 1,8 Millionen Franken Mehreinnahmen, wenn die Steuervorlage wie geplant umgesetzt wird. Die Dividendenbesteuerung muss nun in Obwalden von 50 auf 70 Prozent erhöht werden: «Das hätten wir nicht gemacht, könnten wir allein entscheiden», sagt Finanzdirektorin Maya Büchi, «Aber im Sinne des Kompromisses tragen wir die Erhöhung mit. »

Steuervorlage 17

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Die Steuervorlage 17 ist die Nachfolge-Idee der Unternehmenssteuerreform III, die das Volk an der Urne abgelehnt hat. Es geht um die Steuerprivilegien für internationale Firmen, welche kritisiert werden. Die Kantone erhalten vom Bund nach wie vor viel Spielraum für die Umsetzung. Eine wichtige Änderung ist unter anderem, dass Dividenden künftig mit mindestens 70 Prozent besteuert werden sollen. Dafür erhalten die Kantone einen höheren Anteil an der Bundessteuer.

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