- Rund 250 Millionen statt wie bisher 140 Millionen Franken sollen Energiekonzerne für den Rückbau und die Entsorgung der Schweizer AKW jedes Jahr zur Seite legen, das fordert der Bund.
- Die Aargauer Regierung kritisiert diese Absicht. Mehr Rückstellungen seien aktuell nicht nötig, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
- Im Kanton Solothurn ist man mit den geänderten Finanzierungsregeln für den AKW-Rückbau einverstanden, es gelte alles zu tun, damit die entsprechenden Entsorgungsfonds ausreichend dotiert seien, heisst es auf Anfrage.
Der Aargauer Regierungsrat lehnt die vom Bund vorgeschlagenen höheren Zahlungen der AKW-Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ab. Es geht um zusätzlich 110 Millionen Franken pro Jahr. Der Regierungsrat stützt den Standpunkt der AKW-Betreiber.
Konkret fordert der Regierungsrat in seiner am Freitag publizierten Stellungnahme an das Bundesamt für Energie (BFE), dass die in der Verordnung festgelegte Realrendite der Fonds bei 2 Prozent belassen wird.
Der Bundesrat möchte diese Rendite auf 1,6 Prozent senken. Dies würde zu einer tieferen Verzinsung des Fondsvermögens führen.
110 Millionen mehr
Die Änderung hätte zur Folge, dass die jährlichen Zahlungen der beitragspflichtigen Unternehmen von heute 140 auf neu rund 250 Millionen Franken steigen würden. Gemäss Regierungsrat ist es «nicht sinnvoll», auf kurzfristige Veränderungen der Finanzmärkte oder auf die aktuelle Tiefzinsphase mit einer Anpassung der Realrendite zu reagieren. Die Fonds hätten einen langfristigen Anlagehorizont.
Hinzu komme, dass die beiden Fonds seit Bestehen eine durchschnittliche Realrendite von rund 3,6 Prozent (Stilllegungsfonds) beziehungsweise von 4,3 Prozent (Entsorgungsfonds) pro Jahr erwirtschaftet hätten.
Gegen weniger Mitsprache der AKW-Betreiber
Eine zusätzliche Belastung der AKW-Betreiber entziehe diesen Mittel, hält der Regierungsrat fest. Das Geld könnten die Betreiber etwa in den Erhalt und die Erneuerung der Wasserkraft, in den Ausbau der erneuerbaren Energien oder in neue Geschäftsfelder investieren.
Der Regierungsrat lehnt auch den Vorschlag des Bundes ab, wonach die Zusammensetzung der beiden Verwaltungskommissionen der Fonds geändert werden soll.
Der Bund möchte die maximale Vertretung der beitragspflichtigen Unternehmen von heute 50 Prozent auf einen Drittel reduzieren. Die heutige Regelung gewährleiste die Unabhängigkeit der Organe, begründet der Regierungsrat sein Nein zu dieser Änderung.
Auch die Zürcher Regierung ist dagegen
Der Kanton Aargau ist indirekt über seine Beteiligungen bei der Axpo Holding AG (14 Prozent Anteile) und bei der AEW AG (100 Prozent Anteile) von den höheren Beiträgen in die Fonds für die Stilllegung und Entsorgung betroffen. Auch der Kanton Zürich, der knapp 37 Prozent an der Axpo hält, lehnt den Vorschlag des Bundes ab.
Die beiden Fonds sollen sicherstellen, dass für den Abbruch der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle genügend Geld vorhanden ist.
Der Bund bezifferte die Kosten für die Stilllegung der AKW und die Entsorgung radioaktiver Abfälle im vergangenen Jahr auf 24,581 Milliarden Franken. Der Branchenverband der Kernkraftwerksbetreiber, swissnuclear, war auf rund 21,8 Milliarden Franken gekommen.