- Alle Einwendungen gegen die Ostumfahrung von Bad Zurzach sind vom Tisch.
- Das Bundesgericht ist auf die letzte Einwendung einer Landbesitzerin nicht eingetreten.
- Baustart soll Anfang 2020 sein.
Die Ostumfahrung von Bad Zurzach soll den Ortskern der Gemeinde entlasten. Der Verkehr soll vom Zoll in Richtung Tegerfelden-Brugg/Baden umgeleitet werden. Dazu braucht es einen 500 Meter langen Tunnel im Osten von Zurzach.
Die Aargauer Regierung hatte das 75-Millionen-Projekt im März 2018 genehmigt und die restlichen Einwendungen gegen die Umfahrung abgewiesen. Eine Privatperson hat ihre Einwendung danach ans Verwaltungs- und ans Bundesgericht weitergezogen.
Weder das Verwaltunsgericht noch das Bundesgericht seien auf die Einwendung eingetreten, teilt das Aargauer Verkehrsdepartement nun mit. Damit könne man jetzt das nötige Land kaufen und die Ausschreibung für Baufirmen starten. Der Baubeginn sei damit voraussichtlich Anfang 2020.