- Der Regionalflughafen Grenchen ist mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt.
- Er hatte verlangt, dass tagsüber Starts und Landungen auch ohne Fluglotse im Tower erlaubt sind.
- Das Gericht hat die Beschwerde aus Grenchen gegen einen Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) nun abgewiesen.
Trotz der Niederlage ist man in Grenchen nicht ganz unzufrieden. Der Gang vor Gericht sei nicht unnötig gewesen, heisst es auf Anfrage.
Man habe Hinweise vom Bazl erhalten, dass die gewünschte definitive Regelung ab März 2020 möglich sei.
Jährlich starten oder landen auf dem Flughafen Grenchen 70'000 Maschinen. Er ist an den Flugbewegungen gemessen damit der grösste Regionalflughafen der Schweiz. Für die Freigabe der Starts und Landungen sind in der Regel die Lotsen von Skyguide im Grenchner Tower zuständig.
Das Bazl wollte den Betrieb ohne Lotsen im Tower nur ausserhalb der Bürozeiten erlauben, zwischen 17 Uhr und 9 Uhr. Dagegen wehrten sich die Verantwortlichen des Flughafens vor Bundesverwaltungsgericht. Sie wollten auch am Tag flexibel agieren können.
Das Gericht wies die Beschwerde aber nun ab. Es folgte der Argumentation des Bazl, es sei zu gefährlich, wenn der Flughafen selbst bestimmen könnte, wann welches Regime gilt.